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Al-Shanfari Holding Company, LLC

Al-Shanfari Holding Company reicht weitere Klage gegen National Bank of Oman ein; Verstösse gegen das Bankrecht geltend gemacht

Muscat, Oman (ots/PRNewswire)

- Klage steht im Zusammenhang mit dem über Darlehen finanzierten
Aktieninvestitionsprogramm von NBO; weitere Fragen zu den
Geschäftspraktiken von NBO aufgeworfen
Al-Shanfari Holding Company, LLC gab heute bekannt, dass das
Unternehmen in Oman eine Klage gegen die National Bank of Oman (NBO)
eingereicht hat. In der Klage wird der Bank vorgeworfen, gegen die
Geheimhaltungsvorschriften des Bankgesetzes von Oman verstossen zu
haben. Weiterhin wird in der Klage vorgebracht, dass NBO Dritten
Schätzungen des von Shanfari als Sicherheit im Zusammenhang mit von
NBO erhaltenen Darlehen hinterlegten Grundstücks zur Verfügung
gestellt und damit gegen die Geheimhaltungsbestimmungen verstossen
hat.
Diese Darlehen sind Gegenstand anhaltender rechtlicher Schritte
zwischen Shanfari und der NBO, in denen die Angemessenheit der vom
ehemaligen CEO von NBO festgelegten Darlehenspraktiken von NBO in
Frage gestellt wird. Der Rechtsstreit in Omani ist bereits die dritte
Klage, die gegenwärtig aufgrund von Darlehensstreitigkeiten zwischen
den Parteien anhängig sind.
In der Omani-Klage (Fall-Nr. 146/2005), die am 26. Januar in
Muscat eingereicht wurde, wird geltend gemacht, dass die Mitarbeiter
von NBO den Preis von Immobilien widerrechtlich offengelegt haben,
die Al-Shanfari auf Bitte von NBO als Sicherheit für Darlehen
hinterlegt hat, für die der damalige NBO Chief Executive Officer,
Aubyn Hill, geworben hatte. Das Gericht in Omani hat für den 23.
Februar 2005 eine Anhörung anberaumt.
"In einer früheren von NBO gegen Al Shanfari angestrebten Klage
hat Al Shanfari Widerklage erhoben. Abgesehen davon, dass gegen NBOs
Weigerung vorgegangen wird, Unterlagen vorzulegen, die die von der
Bank geforderten Beträge beweisen, macht Al Shanfari geltend, dass
die Bank aufgrund der Art und Weise, wie ihr Anlagebankenmandat
ausgeführt wird, ihre Verpflichtung zur treuhänderischen Beratung
verletzt hat."
In einer weiteren von Al-Shanfari im Dezember 2004 in Dubai
eingereichten Klage beantragt das Unternehmen die Ernennung eines
Bankfachmanns oder Finanzkomitees durch das Gericht, der bzw. das
sich mit der Überprüfung der jeweiligen Unterlagen von NBO im
Zusammenhang mit dem Aktieninvestitionsprogramm befassen soll, das
nach Ansicht von Al-Shanfari widerrechtlich ist.
Thomas V. Sjoblom, Esq., ein ehemaliger Staatsanwalt für die
amerikanische Börsenaufsichtsbehörde, United States Securities and
Exchange Commission, der Shanfaris Klagen gegen NBO zusammen mit
verschiedenen im Nahen Osten ansässigen Kanzleien leitet, ist der
Meinung, dass NBO für einige der fragwürdigen Geschäftspraktiken zur
Verantwortung gezogen werden muss.
"Einige der vergangenen Geschäftspraktiken der National Bank of
Oman sind sehr verdächtig, darunter die vollkommen unverantwortliche
Offenlegung vertraulicher Informationen, die unsere Klientin der Bank
im guten Glauben und auf deren Geheiss zur Verfügung gestellt hat",
so Sjoblom. "Die NBO muss für ihre Handlungen, vor allem angesichts
des bevorstehenden Zusammenschlusses von NBO und der Bank of Muscat,
zur Verantwortung gezogen werden. Die von NBO eingesetzten Praktiken
sind nirgendwo auf der Welt angemessen, und schon gar nicht in einem
Land, das Mitglieder der World Trade Organization (WTO) und bestrebt
ist, seine Präsenz auf dem internationalen Bankenmarkt und seine
Glaubwürdigkeit auszubauen", meinte er.
Sjoblom fügte hinzu, dass Al-Shanfari "falls angemessen und
notwendig auch in anderen Ländern" u. U. weitere Klagen gegen NBO
einreichen wird.
Diese Pressemitteilung wurde von Levick Strategic Communications
im Auftrag der Shanfari Group of Companies herausgegeben. Weitere
Informationen sind beim US-amerikanischen Justizministerium in
Washington, DC erhältlich.

Pressekontakt:

Steve Ellis, Büro: +1-301-947-0513, Mobiltelefon: +1-301-928-8157,
oder Michael W. Robinson, Büro: +1-202-973-1340, Mobiltelefon:
+1-202-321-4168, oder mrobinson@levick.com, beide von Levick für
Al-Shanfari Holding Company, LLC

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