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Unia

Lohndumping gravierender als befürchtet

Zürich (ots)

Zahl der bekannten Fälle von Lohndumping steigt jeden Tag
Von den Unia-Sektionen oder paritätischen Kontrollen gehen täglich 
Meldungen über Verstösse gegen das Entsendegesetz und die seit dem 
1. Juni gültigen flankierenden Massnahmen ein.
Folgende Dokumentation zeigt eine Auswahl von Meldungen über 
einzelne Firmen. Dabei sind vor allem Verstösse mit entsandten 
Arbeitnehmern und Missbräuche mit Temporärbeschäftigten. Es gibt 
aber auch Fällle von Schwarzarbeit oder Scheinselbständigkeit.
In den meisten Fällen werden die Mindestlöhne krass unterschritten, 
teilweise erhalten die betrogenen Arbeiter pro Stunde bis zu 10 
Franken weniger als vorgeschrieben. Missbräuche gibt es auch bei den 
Zulagen, bei der Arbeitszeit und bei der Unterbringung der Arbeiter, 
wie das Schlafen in Abbruchliegenschaften, auf der Baustelle oder in 
Wohnwagen.
Es ist kein Zufall, dass die meisten Missbrauchsfälle aus dem 
Baugewerbe gemeldet werden. Dort gibt es viele entsandte 
Arbeitnehmer, die direkt mit ihrer Firma aus dem Ausland kommen und 
daher viele Missbräuche. Ein anderer Grund ist aber, dass dort auch 
am meisten Kontrollen durch Paritätische Organe stattfinden. In 
anderen Bereichen, wie Landwirtschaft oder Detailhandel, wo auch 
Missbräuche vorkommen, ist die Kontrolltätigkeit minim.
Die Übersicht über die Kontrolltätgikeit auf den Tunnelbaustellen 
bestätigt dies. Dort ist die Kontrolle fast lückenlos. Trotzdem sind 
von 55 Kontrollberichten 54 positiv. D.h., dass es auf fast allen 
Baustellen teilweise massive Übertretungen gab.
All diese Fälle dokumentieren, dass die heutigen flankierenden 
Massnahmen noch ungenügend sind und eine Verschärfung der 
Bestimmungen nötig ist.
Weitere Auskünfte
Hans Baumann, stv. Zentralsekretär Unia-GBI, 079 686 69 78
Neue Fälle von Lohndumping in der Schweiz
Die aufgelisteten Fälle aus der Ostschweiz, aber auch aus dem Kanton 
Bern sowie aus Zürich betreffen entsandte Arbeitnehmende vorwiegend 
aus Deutschland und Österreich, aber auch aus Polen und Portugal. Es 
handelt sich um Baufachleute, Bodenleger, Gerüstbauer, Maler, 
Gipser, Zimmerleute, Schlosser, Mechaniker und Haustechniker 
(Sanitär-Installateure). Sie werden auf Baustellen in Wohnbau, 
Industrie und Landwirtschaft eingesetzt.
Die Entsendefirmen sind teils kleinere Holzbau- und 
Zimmereigeschäfte aus dem grenznahen Vorarlberg, teils sind es 
grössere deutsche und ostdeutsche Spezialfirmen bis hin zu 
europäisch bedeutsamen Baukonzernen wie die Lindner KG aus Arnstorf, 
der deutsche Fertighaus-Spezialist Schwörerhaus KG oder der 
österreichische Silobauer Johann Wolf GesmbH. Es gibt auch polnische 
und holländische Firmen. Ein Teil der Arbeitnehmenden sind durch 
Temporärfirmen vermittelt, meist kleinere Firmen ohne bekannten 
Namen.
Die Stundenlöhne bewegen sich in der Regel zwischen 12 und 18 € und 
liegen damit offensichtlich unter den Schweizer GAV-Löhnen. 
Tieflöhne unter 10 €Franken sind keine Seltenheit. Der tiefste 
festgestellte Stundenlohn betrug 5.90 € oder knapp 9 Franken für 
einen über eine deutsche Temporärfirma vermittelten Maler. 
Entschädigungen für Unterkunft und Verpflegung sind die Regel, 
jedoch nicht der 13. Monatslohn. Bei deutschen Arbeitnehmenden gibt 
es nur Gratifikationen (Weihnachtsgeld). Am schlechtesten sind 
polnische Arbeitnehmende gestellt mit Stundenlöhnen um 7 € Franken 
ohne 13. Monatslohn und 50-Stundenwoche ohne Überzeitentschädigung.
Die von Temporärfirmen bezahlten Löhne liegen klar tiefer als jene 
von Entsendefirmen. Befragungen zeigen, dass der grösste Teil der 
Entsandten keine Ahnung von Lohnvorschriften hat und nicht weiss, 
dass es sich offenkundig um Löhne unter dem Minimalstandard handelt.
Die realen Arbeitszeiten betragen bis zu 12 Stunden pro Tag und sind 
damit, auf Wochenarbeitszeit umgerechnet, sehr hoch, was darauf 
zurück zu führen ist, dass die befristeten Einsätze auf den 
Baustellen in möglichst kurzer Zeit durchgezogen werden. 
Fertighausbauer arbeiten, wie der Fall Wimmis BE zeigt, bis 
spätnachts (22.30 Uhr).
Vielfach beziehen entsandte Arbeitnehmende gar keine Unterkunft, 
sondern reisen mobil im (eigenen) Wohnwagen an. Wo sich solche 
Entsandte massieren, bilden sich campingplatz-ähnliche Verhältnisse 
wie beim Schlachthof-Neubau in Bazenheid SG. Manchmal drängen sich 
bis zu vier Personen in einen kleinen Wohnwagen wie im Fall 
Altenrhein SG. Fertighaus-Spezialisten stellen in einem Arbeitstag 
ein Wohnhaus auf und richten sich gleich darin mit Schlafbahren über 
Nacht ein (Fall Wimmis BE). Teils werden Unterkünfte gestellt, die 
jeder Beschreibung spotten, wie der Fall Schaffhausen zeigt, wo 
einem portugiesischen Arbeitnehmer ein praktisch leeres Zimmer 
zugewiesen wurde und dieser, um überhaupt schlafen zu können, erst 
eine Matratze aus dem Sperrmüll im Flur behändigen musste.
Das Gesamtbild der entsandten Arbeitnehmenden zeigt, dass sich eine 
Art flexibles, mobiles europäisches Bau-Proletariat bildet, das 
ständig unterwegs ist und Hunderte von Kilometern für die Heimfahrt 
am Wochenende in Kauf nehmen muss.
Die Fälle im Einzelnen
Folgende Fälle sind in den Sektionen der UNIA in den letzten Wochen 
aufgedeckt worden. Es handelt sich um die Zusammenfassung einer 
ausführlicheren Dokumentation. Aus Datenschutzgründen wurden dabei 
personenbezogene Daten weggelassen.
<sum> Grindelwald: Das Baugeschäft B. beschäftigt einen ostdeutschen 
Baufachmann, der über eine Temporärfirma angestellt ist zu rund Fr. 
500.- unter dem GAV-Mindeslohn. <sum> Wimmis: Die deutsche Firma S., 
die Fertighäuser herstellt, beschäftigt entsandte Arbeitnehmer, die 
abends bis 22.30 Uhr arbeiten müssen und so die Höchstarbeitszeiten 
massiv überschreiten. Die Arbeiter schlafen in den halbfertigen 
Häuser auf Pritschen. <sum> Dietikon: Die deutsche Gipserfirma N. 
arbeitet mit entsandten Arbeitnehmern, zu Bruttolöhnen von Fr. 16.50 
bis 19.35 pro Std., was rund 10 Franken unter den ortsüblichen 
Löhnen ist. <sum> Dietikon: Die Haustechnikfirma M. aus Deutschland 
arbeitet mit Fachleuten zu Löhnen von Fr. 13.50 bis 22.50, was 
massiv unter den vorgeschriebenen GAV-Löhnen liegt. <sum> 
Konolfingen: Die Schweizer Baufirma A. beschäftigt einen deutschen 
Temporärarbeiter, der weder den im GAV vorgeschriebenen 13. 
Monatslohn noch eine Mittags- oder Reiseentschädigung erhält. <sum> 
Oberdiessbach: Die Schweizer Baufirma H. arbeitet mit einem 
deutschen Temporärarbeiter, der ebenfalls keinen 13. Monatslohn und 
keine der vorgeschriebenen Zulagen bekommt. <sum> Bern: Die Baufirma 
W. beschäftigt ebenfalls deutsche Temporärleute ohne den 13. 
Monatslohn und Zulagen zu bezahlen. Zudem wird in mindestens einem 
Fall der Mindestlohn nicht eingehalten. <sum> Bern: Die Baufirma K. 
arbeitet auch mit deutschen Temporärarbeitern, welche den 13. 
Monatslohn und die vorgeschriebenen Zulagen nicht bekommen. <sum> 
Bolligen: Die Baufirma B. beschäftigt ebenfalls deutsche 
Temporärarbeiter, bei denen die Mindestbestimmungen des GAV nicht 
eingehalten werden. <sum> Ostermundigen: Die Firma N. arbeitet mit 
deutschen Plattenlegern, die temporär angestellt sind und kein 13. 
Monatssalär und keine vorgeschriebenen Zulagen erhalten. <sum> Bern: 
Die Baufirma L. beschäftigt ebenfalls einen Deutschen temporär, ohne 
dass ihm der 13. Monatslohn bezahlt wird. <sum> Genf: Die Baufirma 
S. entlässt einen fest angestellten Maschinisten und ersetzt ihn 
durch einen (billigeren) Grenzgänger. <sum> Genf: Die Firma B. 
entlässt einen Schreiner mit 13 Dienstjahren. Dieser erhält eine 
Arbeitsbewilligung bei einer Temporärfirma und erledigt danach die 
gleiche Arbeit. <sum> Villars-sur-Ollon: Die Baufirma S. beschäftigt 
einen französischen Staatsangehörigen, der in Frankreich als 
arbeitslos gemeldet ist, weit unter GAV-Lohn. <sum> Genf: Beim 
Auftraggeber L. arbeiten zwei Polen schwarz zu Billigstlöhnen 
(Ausbaugewerbe). <sum> Schaffhausen: Die Baufirma P. beschäftigt 
einen portugiesischen Temporärarbeiter zwar zum vorgeschriebenen 
Mindestlohn. Er muss aber in einer Abbruchliegenschaft auf dem Boden 
schlafen, wofür ihm Fr. 520.- vom Monatslohn abgezogen wird. <sum> 
Frauenfeld: Die Gerüstbaufirma R. beschäftigt einen Mann temporär 13 
Stunden pro Tag, bezahlt ihm aber nur 10 Stunden. <sum> Langendorf: 
Die Firma F. beschäftigt einen scheinselbständigen Bodenleger, ohne 
ihm Sozialversicherungsleistungen zu bezahlen. <sum> 
Niederbuchsiten: Der deutsche Fertighaushersteller H. beschäftigt 
entsandte Arbeitnehmer. Die Arbeiter erhalten Stundenlöhne von 11 
bis 18 Euro, was deutlich unter den GAV-Löhnen ist. <sum> Grenchen: 
Die österreichische Baufirma V. arbeitet mit entsandten 
Arbeitnehmern. Die gelernten Arbeiter erhalten Euro 10.80, was etwas 
mehr als die Hälfte des GAV-Mindestlohnes ist. <sum> Lommiswil: Die 
deutsche Baufirma B. beschäftigt ihre Leute massiv unter den 
Schweizer GAV-Löhnen (Euro 12.80-17, je nach Qualifikation) <sum> 
Balsthal: Die deutsche Fertighausfirma H. zahlt ihrem Vorarbeiter 17 
Euro, was massiv unter dem GAV-Mindestlohn ist. Zudem sind die 
Zulagen ungenügend. <sum> Balsthal: Die deutsche Baufirma H. 
beschäftigt ihre entsandten Arbeitnehmer zu zwischen 11 und 17 Euro 
ebenfalls deutlich unter dem GAV-Lohn. <sum> Bettlach: Die Schweizer 
Baufiirma C beschäftigt gemeldete Kurzaufenthalter zu 18 Euro, ohne 
die vorgeschriebenen Versetzungsspesen. <sum> Grub: Die 
österreichische Firma B. beschäftigt zwei entsandte Arbeitnehmer 
(Tischler), die zwischen 14.45 und 16.50 CHF pro Stunde verdienen 
statt dem regulären GAV-Mindestlohn von 26.80 CHF pro Stunde. <sum> 
St. Gallen: Die österreichische Firma S. beschäftigt entsandte 
Arbeitnehmer, die durch eine liechtensteinische Temporärfirma 
vermittelt wurden und nur 12 CHF pro Stunde verdienen, d.h. 2850 CHF 
pro Monat. <sum> St. Gallen: Die Firma V. beschäftigt entsandte 
Arbeitnehmer, die von deutschen Temporärfirmen vermittelt wurden, 
für 8.85 bzw. 16 CHF pro Stunde (gelernte Maler bzw. 
Säureschutz-Facharbeiter). <sum> Wil: Drei von der deutschen Firma 
W. entsandten Arbeitnehmern wird ein zu geringer Lohn gezahlt. Ein 
Vorarbeiter bekommt 27 CHF pro Stunde (plus 6 CHF pro Stunde für 
Verpflegung und Spesen), einen halben 13. Monatslohn und eine 
bezahlte Unterkunft für 13 Arbeitsstunden pro Tag. Ein 
Anlagemechaniker verdient brutto 19.15 CHF pro Stunde (statt 21.58 
CHF), ein Konstruktionsmechaniker 22.05 CHF (statt 25.40 CHF). <sum> 
Bazenheid: Drei von der holländischen Firma S. bzw. der deutschen 
Temporärfirma J. entsandte Arbeitnehmer verdienen zwischen 16 und 18 
Euro pro Stunde, bekommen 32 Euro pro Tag für Unterkunft und 
Verpflegung, die Heimfahrt bezahlt, keinen 13. Monatslohn, ca. 300 
Euro Weihnachtsgeld und 25% Überstundenzuschlag für 10 
Arbeitsstunden pro Tag. Sie wohnen in Wohnwagen direkt auf dem 
Bauplatz, wo es daher wie auf einem Campingplatz aussieht. <sum> 
Bazenheid: Auf der gleichen Baustelle verdienen vier von der 
deutschen Firma K. entsandte Arbeitnehmer zwischen 13.78 und 19.05 
Euro pro Stunde (statt zwischen 26.65 und 30.55 CHF) plus 52 Euro 
pro Tag für Unterkunft und Verpflegung, teilweise ohne 
Überzeitentschädigung und 13. Monatslohn. Einem wurde bis heute die 
vor drei Jahren verlorene Versicherungskarte nicht ersetzt. Die 
Arbeiter wohnen ebenfalls in Wohnwagen auf der Baustelle (siehe 
oben). <sum> Heiden: Ein von der deutschen Firma B. entsandter 
Arbeitnehmer bekommt 22.50 CHF pro Stunde plus eine auftragsbezogene 
"Gewinnbeteiligung” von 15-20%, aber kein Weihnachtsgeld. <sum> 
Widnau: Die deutsche Firma F., die Plättli-, Fassaden- und 
Natursteinarbeiten ausführt, beschäftigt einen Arbeitnehmer für 2070 
CHF pro Monat statt für 4480 CHF. <sum> Altenrhein: Vier von der 
deutschen Niederlassung der österreichischen Firma W. entsandte 
Arbeitnehmer verdienen zwischen 15.40 und 18 CHF pro Stunde, 
teilweise ohne 13. Monatslohn. Nachts schlafen sie zu viert in einem 
sehr kleinen Wohnwagen. <sum> Waldstatt: Bei mehreren Arbeitnehmern, 
die von der polnischen Firma U. (mit Filialen in Deutschland und der 
Schweiz) entsandt wurden, wurde ein zu geringer Lohn (10.50 CHF pro 
Stunde), kein 13. Monatslohn oder Überstundenzulagen und eine 
50-Stunden-Woche festgestellt. Einige der ausländischen Arbeitnehmer 
hatten keine Bewilligung. Zudem wurde ohne Helm, teilweise auch ohne 
gesicherte Gerüste oder Beleuchtung im Treppenhaus gearbeitet.
Massive GAV-Verstösse auf Tunnelbaustellen Eine Auswertung der 
Bericht der Paritätischen Kommission Untertagbau (PK-UT) zeigt, dass 
es ohne Kontrollen nicht geht.
Insgesamt gibt es für den Zeitraum vom Januar 2003 bis heute 55 
Berichte der PK-UT über durchgeführte Kontrollen auf 47 
Tunnelbaustellen. Der Zeitpunkt der Kontrollbesuche erstreckt sich 
dabei von 2000 bis 2004. Teilweise wurden die gleichen Baustellen 
mehrmals besucht.
Das Resultat gibt zu denken: Unter 55 Kontrollberichten findet sich 
nur einer, der keine Beanstandungen aufweist. Bei allen anderen 
Kontrollen wurden teilweise massive Verstösse gegen den 
Landesmantelvertrag festgestellt. Die meisten Baustellen wiesen 
dabei Verstösse gegen mehrere Bestimmungen auf.
Wie die Tabelle zeigt, wurde auf allen 54 Baustellen zu wenig 
Zulagen, wie z.B. Lohnzuschläge für Überstunden oder 
Verpflegungsentschädigung bezahlt. Auf 45 Baustellen wurde 
festgestellt, dass Arbeitnehmende unter dem Minimallohn beschäftigt 
oder in die falsche Lohnklasse eingeteilt sind. Bei 43 Kontrollen 
wurden teilweise massive Überschreitungen der Arbeitszeit 
festgestellt.
Auswertung der PK-UT Kontrollberichte von 2003 und 2004
Total Kontrollen auf Untertagsbaustellen	55
mit Beanstandungen	54
davon:	
Ungenügende Zulagen/Lohnzuschläge/Entschädigungen	54
Unterschreitung Basislohn oder Einteilung in die falsche (zu 
tiefe) Lohnklasse	45
Arbeitszeitüberschreitungen, Verletzung Arbeitszeitkalender	43
Betroffene ausländische Unternehmen (Schweizer 
Tochterfirmen nicht berücksichtigt)	
27
Neat-Baustellen	17
Hinzu kommen noch weitere Verstösse, die in der Tabelle nicht 
erscheinen, wie z.B. in einem Fall die Beschäftigung Jugendlicher im 
Untertagbau oder in einigen Fällen die Verweigerung oder erst 
verzögerte Herausgabe der für die Kontrolle notwendigen Auskünfte 
und Unterlagen.
Auf den meisten kontrollierten Tunnelbaustellen gibt es 
Arbeitsgemeinschaften, an denen mehrere Firmen beteiligt sind. Auf 
27 beanstandeten, vor allem grösseren Baustellen wie diejenigen der 
NEAT, waren auch ausländische Firmen betroffen, die meist mit 
Schweizer Firmen in einer Arbeitsgemeinschaft verbunden sind. Auf 
einer kleineren Zahl von beanstandeten Baustellen waren ausländische 
Firmen allein für das Baulos verantwortlich.
Über die Alptransit-Baustellen der NEAT gibt es 17 Kontrollberichte, 
ebenfalls alle mit Beanstandungen.
Insgesamt waren mindestens 1'000 Arbeitnehmende betroffen. D.h. in 
dieser Grössenordnung wurde zu wenig Lohn bezahlt, zu wenig 
Entschädigung ausgerichtet oder es musste länger gearbeitet werden 
als es der Kollektivvertrag oder der genehmigte Arbeitszeitkalender 
vorschreibt. Total wollten die beteiligten Firmen damit Lohnkosten 
in Millionenhöhe sparen. Mit dabei waren alle grossen renommierten 
in- und ausländischen Unternehmen, wie z.B. die Schweizer Firmen 
Marti, Batigroup und Zschokke oder Bauriesen wie die österreichische 
Strabag, die schwedische Skanska oder die deutsche Hochtief. Mit 
beteiligt sind auch einige Temporärfirmen und Subunternehmen.
In der Regel gab es als Folge der Kontrollen rechtskräftige 
Verfügungen seitens der PK-UT, mit der die Firmen gezwungen wurden, 
die Verstösse zu korrigieren und die vorenthaltenen Löhne 
nachzuzahlen. Zudem verhängte die PK-UT zahlreiche Bussen.
Eines wird bei der Durchsicht der Berichte sehr klar: Ohne eine 
systematische, paritätische Kontrolle dieser Baustellen wird 
praktisch überall gegen den gültigen Kollektivvertrag verstossen und 
Hunderte wenn nicht Tausende von Arbeitnehmenden werden betrogen. 
Und dies bei Grossprojekten mit öffentlichen Auftraggebern wie SBB 
oder Bund, welche über die Submissionsgesetze einer öffentlichen 
Aufsicht unterliegen und eigentlich strengere Auflagen erfüllen 
müssen als private Bauherren.
Verstösse auf jeder zweiten Baustelle im Kanton Zürich
Lohndumping kommt auf Zürcher Baustellen immer häufiger 
vor. Auch weitere Beanstandungen sind an der Tagesordnung: 
Jede zweite Baustelle wurde von der Baustellenkontrolle 
Kanton Zürich (BSK) bemängelt. Im Vorjahr war es noch jede 
vierte. 564 Baustellen kontrollierte die BSK im dritten 
Geschäftsjahr (Oktober 2003 bis September 2004); 267 oder 
47,3 Prozent wurden beanstandet, wie es an einer 
Medienkonferenz in Zürich hiess. Im Vorjahr hatte es bei 1019 
Kontrollen noch 27,8 Prozent Beanstandungen gegeben. Bei 17 
Prozent der kontrollierten Baustellen wurden Verstösse gegen 
den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgestellt, 14,2 Prozent 
betrafen die Arbeitssicherheit, 14 Prozent die Schwarzarbeit und 
bei 13,3 Prozent lag unbewilligte Arbeit vor. Im Vorjahr hatten 
kanpp 6 Prozent gegen den GAV verstossen, 10,1 Prozent der 
Verstösse betrafen die Arbeitssicherheit, 7 respektive 2,5 
Prozent die Bereiche Schwarzarbeit und unbewilligte Arbeit. 
Wegen des gestiegenen Kontrollaufwandes und dem längeren 
Ausfall eines Kontrolleurs war die Zahl der Kontrollen 2003/04 
geringer. Quelle: SDA

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