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Angestellte Schweiz / Employés Suisse

Verschärfung der Flankierenden Massnahmen: Ständerat macht Schritt in die richtige Richtung

Zürich (ots)

Der Ständerat ist heute einem gefährlichen Antrag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zum Glück nicht gefolgt: Er will Erstunternehmer, welche Aufträge an Ketten von Subunternehmern mit ausländischen Angestellten weitergeben, in die Pflicht nehmen. Der Erstunternehmer soll für die ganze Kette haften, wenn es zu Lohndumping kommt. Der Ständerat anerkennt damit, dass nur eine Kettenhaftung ein Lohndumping wirksam bekämpfen kann. Die Angestellten Schweiz sind darüber erleichtert.

Leider ist diese Variante nur auf das Baugewerbe anwendbar. Das genügt nicht, da auch andere Branchen von Lohndumping betroffen sein können. Im Weiteren hat der Erstunternehmer die Möglichkeit, sich von der Haftung zu befreien, wenn er die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen überprüft hat. Dies lässt Spielraum offen und ist daher nicht die beste Lösung.

Weil immer mehr auch die Nachteile der Personenfreizügigkeit sichtbar werden, braucht es nicht viel, damit sich das Volk gegen sie wendet. Der Ständerat hat diesen Zusammenhang mit seinem Entscheid zum Glück erkannt.

Nun bleibt zu hoffen, dass auch der Nationalrat die Zeichen der Zeit erkannt hat und sich für die schärfere Variante aussprechen wird, wenn er das Geschäft behandelt.

Die Angestellten Schweiz sind das Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für Angestellte. Rund 23 000 Angestellte sind Mitglied.

Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

Kontakt:

Hansjörg Schmid, Kommunikation Angestellte Schweiz, Tel. 044 360 11
21, Natel 076 443 40 40

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