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Angestellte Schweiz / Employés Suisse

1. Mai: Angestellte Schweiz fordern mehr Mitwirkung für Arbeitnehmende in Betrieben

Zürich (ots)

Das Bundesgesetz über die Information und
Mitsprache der Arbeitnehmenden in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) 
stammt aus dem Jahr 1993. In der Zwischenzeit hat sich das gesamte 
Wirtschaftssystem erheblich ausgeweitet und verändert. Auf 
gesetzlicher Ebene wurde diese Entwicklung in keiner Weise 
nachvollzogen, bezüglich der Mitwirkung hat sich wenig geändert!
Die Angestellten Schweiz stellen fest, dass die Mitwirkung 
betreffend eine Zweiklassengesellschaft existiert. Während viele 
Unternehmen gar keine Mitwirkung in institutionalisierter Form 
kennen, haben andere die Mitwirkungsrechte über das Mitwirkungsgesetz
hinaus ausgebaut.
Menschen arbeiten lieber in einem Klima der Wertschätzung, klarer 
Strukturen und einer fairen Behandlung. Eine stärkere Mitsprache 
würde diesem Bedürfnis entgegen kommen. Eine Demokratisierung fördert
zudem eindeutig die Produktivität.
Fazit aus Sicht der Angestellten Schweiz:
-Das heutige Gesetz ist ein zahnloser Tiger
-Ein griffiges Mitwirkungsgesetz in den Betrieben ist eine Chance für
den Betrieb selber. Sie muss nur als solche erkannt werden.
-Die Integration der Schweiz in Europa erfordert bezüglich der 
Mitwirkung eindeutig Anpassungen im Sinne von Verbesserungen.
Diese Woche ist in der Schriftenreihe des Instituts für 
Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen das 
Buch "Die Mitwirkung in den Betrieben" erschienen. Es ist ein 
Resultat der Tagung "Mitwirkung in den Betrieben", welche im letzten 
Jahr auf Initiative der Angestellten Schweiz durchgeführt wurde.
Die Angestellten Schweiz sind die stärkste 
Arbeitnehmerorganisation der Branchen Maschinen-, Elektro- und 
Metallindustrie (MEM) und Chemie/Pharma. Rund 25 000 Angestellte sind
Mitglied. Angestellte Schweiz entstand aus dem Zusammenschluss der 
beiden Verbände Angestellte Schweiz VSAM (MEM, gegründet 1918) und 
VSAC (Chemie, gegründet 1993).
Weitere Infos zu den Angestellten Schweiz: www.angestellte.ch.

Kontakt:

Stefan Studer, Geschäftsführer Angestellte Schweiz, Natel 079 621 08
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Prof. Thomas Geiser, Ordinarius für Privat- und Handelsrecht an der
Universität St. Gallen (HSG) und Direktor am Forschungsinstitut für
Arbeit und Arbeitsrecht FAA-HSG, Tel. 091 730 11 03, Natel 078 686 20
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