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Schweizerischer Bauernverband

Nein zu Tiertransporten durch die Schweiz

Brugg (ots)

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) will das
Verbot des Strassentransits von Tieren durch die Schweiz 
beibehalten. Das neue Tierschutzgesetz sieht vor, die Fahrzeiten für 
Tiertransporte auf höchstens sechs Stunden zu begrenzen. 
Gleichzeitig soll das bestehende Verbot für Tiertransporte durch die 
Schweiz aufgehoben werden. Das passt nicht zusammen. Zudem erhöht 
die Durchfuhr von Schlachttieren die Gefahr der Einschleppung von 
Tierseuchen.
Bisher sind Transittransporte von Tieren durch die Schweiz auf der 
Strasse verboten. Damit soll in erser Linie die Einschleppung von 
Tierseuchen verhindert werden. Das Eidgenössiche 
Volkswirtschaftsdepartement will nun die Ein-, Durch- und Ausfuhr 
von Tieren und tierischen Produkten neu regeln. Im vorgeschlagenen 
Entwurf ist das Vebot der Transittransprte von Tieren nicht mehr 
enthalten, ohne dass darauf näher eingegangen wird. Der SBV lehnt 
die Aufhebung des Verbotes der Transittransporte von Tieren auf der 
Strasse ab. Sobald das vom Parlament beschlossene neue 
Tierschutzgesetz in Kraft tritt, sind in der Schweiz Tiertransporte 
auf sechs Stunden Fahrzeit begrenzt. Eine Aufhebung des 
Transitverbotes würde diesen Fortschritt beim Tierschutz sofort 
wieder ungeschehen machen.
Die Schweiz ist in der jüngeren Vergangenheit von massiven 
Tierseuchen verschont geblieben. Der Tierverkehr ist einer der 
wichtigsten Ausbreitungswege von Tierseuchen. Die gute Ausgangslage 
hat den einheimischen Veterinärdiensten und Tierhaltern ermöglicht, 
nach und nach verschiedene Tierseuchen auszurotten, mit denen die 
Tierhalter im Ausland weiterhin "leben" müssen. Beispielsweise 
konnten in den letzten Jahren zwei Lungenseuchen bei den Schweinen 
ausgemerzt werden. Eine davon wird über grosse Distanzen durch die 
Luft übertragen. Werden nun Schweine durch die Zentralschweiz 
gefahren, sind neue Ausbrüche zu befürchten. Der einmalig gute 
Seuchenstatus der Schweizer Nutztierbestände darf nicht leichtfertig 
verspielt werden! Das Transitverbot ist deshalb unbedingt zu 
belassen.
Rückfragen:
Thomas Jäggi, Geschäftsbereich Viehwirtschaft, Tel.  056 462 52 27
Sandra Helfenstein, Mediensprecherin SBV, Tel. 056 462 52 21, 
Mobile 079 826 89 75
www.sbv-usp.ch

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