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Schweizerischer Bauernverband

Richtlinien für die Löhne der Angestellten

Brugg (ots)

Jetzt gibt es auch in der Landwirtschaft
gesamtschweizerische Lohnrichtlinien. Diese wurde erstmals als 
sozialpartnerschaftliche Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen 
Bauernverband (SBV) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der 
Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter (ABLA) 
unterschrieben.
In der Schweizer Landwirtschaft werden tausende von 
Arbeitnehmenden beschäftigt. Es ist von grosser Bedeutung, dass bei 
deren Beschäftigung geordnete Verhältnisse herrschen. Die meisten 
Punkte wie Arbeitszeit, Freizeit, Versicherungen und so weiter 
werden bereits durch Regelungen auf Gesetzesstufe oder durch 
kantonale Verordnungen geordnet. Nicht gesetzlich geregelt ist die 
Entlöhnung der Angestellten. Wie viel soll oder muss Angestellten 
in der Landwirtschaft für welche Tätigkeit bezahlt werden? 
Einerseits besteht die Angst und die Gefahr von missbräuchlichen 
Löhnen, andererseits ist es für Arbeitgeber schwierig 
herauszufinden, was den nun ein in der Landwirtschaft angemessener 
Lohn ist. Diese Frage findet seit dem Wegfall der behördlichen 
Kontrolle der Löhne für Angestellte aus den alten EU-Staaten noch 
mehr Beachtung.
Der SBV und die ABLA haben, um in diesem Bereich mehr Klarheit zu 
schaffen, gemeinsam eine Lohnrichtlinie ausgearbeitet. Diese 
Lohnrichtlinie ist in der Landwirtschaft die erste 
gesamtschweizerische sozialpartnerschaftliche Vereinbarung zwischen 
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern.
Das vierseitige Dokument enthält alle wichtigen Punkte zum Thema 
Arbeitsrecht. Um den verschiedenen Funktionen auf dem Betrieb 
gerecht zu werden, sind die Angestelltenverhältnisse in insgesamt 7 
Lohnstufen unterteilt. Ausgearbeitet wurde die Lohnrichtlinie durch 
eine Arbeitsgruppe zusammengesetzt aus Vertretern kantonaler 
Bauernverbände, Branchenorganisationen, der ABLA und des SBV. Alle 
kantonalen Bauernverbände und Branchenorganisationen erhielten den 
Entwurf der Richtlinie zur Stellungsnahme, die Rückmeldungen wurden 
verarbeitet und die definitive Fassung am 14. April durch den 
Vorstand und die Geschäftsführung der ABLA und des SBV genehmigt. 
Die Lohnrichtlinie ist für alle zugänglich.
Rückfragen:
Fritz Schober, Leiter Department Soziales, Bildung, 
Dienstleistungen 056 462 52 80
Urs Schneider, stellvertretender Direktor, 056 462 71 24 / 
079 438 97 17
Hanspeter Flückiger, Agroimpuls 056 462 51 44
www.sbv-usp.ch
Die oben genannten Richtlinien können bezogen werden bei:
AGROIMPULS, Laurstrasse 10, 5201 Brugg AG 1 Tel. 056 / 462 51 44, 
Fax 056 / 442 22 12 E Mail:  info@agroimpuls.ch
oder 
ABLA, Sekretariat, Nebikerstrasse 2, 6247 Schötz, Tel. 041 980 15 
14 E Mail:  info@abla.ch, www.abla.ch

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