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sipgate erwirkt Verbot der iPhone-Werbung von T-Mobile

Düsseldorf (ots)

- Landgericht Hamburg verbietet bisherige iPhone-Werbung
   - Bezeichnung des Tarifes als "freier Internetzugang mit 
     unbegrenzter Datenflatrate" unzulässig
   - iPhone-Tarif "Complete" weder frei noch unbegrenzt
Im Streit mit T-Mobile hat sipgate beim Landgericht Hamburg einen 
Sieg errungen. T-Mobile hatte speziell für das iPhone einen Tarif 
angeboten und diesen als "freien Internetzugang mit unbegrenzter 
Datenflatrate" beworben. Im Kleingedruckten verbarg das Unternehmen 
jedoch erhebliche Einschränkungen. Das Landgericht Hamburg folgte dem
Antrag sipgates und verbot T-Mobile unter Androhung eines 
Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und bis zu 2 Jahren 
Ordnungshaft, weiterhin mit dieser Aussage im Internet zu werben.
Kern des Streites waren die nach Ansicht sipgates überraschenden 
und gravierenden Einschränkungen, die T-Mobile vor dem 
iPhone-Interessenten versteckte. So ist unter anderem die Nutzung des
Internetzugangs zum Chatten oder Telefonieren nicht möglich. Ebenso 
sind so genannte IP-VPNs, häufig von Unternehmen zum sicheren Zugriff
auf Firmendaten über das Internet eingesetzte Verfahren, nicht in dem
Angebot enthalten. Nach Ansicht von sipgate kann daher von einem 
"freien" Internetzugang nicht die Rede sein.
Weitere für den Verbraucher überraschende und erhebliche 
Einschränkungen bestehen bei der Nutzung der Datenflatrate. Schon bei
einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt 
T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. 
Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise 
Internetradios oder Videostreams, gar nicht oder nur erheblich 
eingeschränkt nutzbar. Auch hier vertritt sipgate die Ansicht, dass 
eine Bezeichnung des Angebotes als "unbegrenzte" Datenflatrate nur 
als irreführend zu bezeichnen ist.
Weltweit fordern Verbraucherschützer und zahlreiche 
Internet-Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft und YouTube die 
verbindliche Festschreibung der so genannten Netzneutralität, dem 
Recht des Verbrauchers auf ungefilterte Internetzugänge. Ebenso wie 
sipgate befürchten sie, dass einzelne Netzbetreiber bestimmte 
Internetangebote unzugänglich oder kostenpflichtig machen könnten. 
Insbesondere, wenn diese in Konkurrenz zu Angeboten eines 
Netzbetreibers stehen - wie im Falle von sipgate.
Thilo Salmon, Geschäftsführer des Düsseldorfer 
Internettelefonieanbieters sipgate, zeigte sich erfreut über den 
Beschluss des Landgericht Hamburgs: "Wenn T-Mobile Wert darauf legt, 
die eigenen Kunden bei der Nutzung des Internets zu behindern, so 
sollte das Unternehmen zumindest Interessenten angemessen über diese 
erheblichen Einschränkungen aufklären. Ein derartig beschränktes 
Angebot als 'frei' oder gar 'unbegrenzt' zu bezeichnen entspricht 
schlicht nicht der Wahrheit." Für die Zukunft wünscht er sich einen 
fairen Umgang T-Mobiles mit den eigenen Kunden. "Es ist schlicht 
nicht an T-Mobile für den Kunden zu entscheiden, wie er seinen 
Internetzugang nutzt oder welche Webseiten er liest. Sollte sich 
hieraus ein Trend ergeben, hoffe ich, dass der Gesetzgeber zum Schutz
der Kunden eingreifen wird", so Salmon.
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Weitere Informationen und Pressefotos unter www.sipgate.de/presse

Wilhelm Fuchs
Indigo Networks GmbH
0211-635555-35
presse@sipgate.de

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