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RHI Magnesita

euro adhoc: RHI AG
Recht/Prozesse
Entkonsolidierte US-Gesellschaften reichen Reorganisationspläne ein

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
16.09.2005
Im Jahr 2002 meldeten verschiedene US-Gesellschaften des RHI Konzerns
Chapter 11 Verfahren gemäß US Bankruptcy Code an, unter anderem North
American Refractories Company (NARCO), Global Industrial Technologies
(GIT), A.P. Green Industries (APG) und Harbison-Walker Refractories
Company (H-W).
RHI, einige ihrer Konzerngesellschaften und verschiedene im Chapter
11 befindliche US-Gesellschaften, unter anderem NARCO und GIT, haben
im April 2004 Vereinbarungen zur Regelung aller gegenseitigen
Ansprüche und von Ansprüchen Dritter u.a. aus Forderungen,
Verbindlichkeiten, Bankgarantien, Haftungen und steuerlichen Fragen
getroffen, die im Zusammenhang mit der Zugehörigkeit der
US-Beteiligungen zum RHI Konzern bis zum Beginn der Chapter 11
Verfahren bestanden. Diese Vereinbarungen regeln die Behandlung von
Bankgarantien und Haftungen sowie den Verzicht seitens RHI auf
operative Forderungen aus der Zeit vor den Chapter 11 Anmeldungen
gegen die US-Gesellschaften sowie den Verzicht seitens RHI auf alle
Anteile an den US-Gesellschaften im Zuge der Chapter 11 Verfahren.
Nachdem RHI sämtliche hiervon betroffenen Forderungen und
Beteiligungswerte bereits im Jahresabschluss 2001 wertberichtigt hat,
entstehen RHI aus den Vereinbarungen keine zusätzlichen
ergebnisseitigen Belastungen. Eine Bedingung für das Wirksamwerden
der NARCO Vereinbarung ist die in einem früheren Vertrag im
Zusammenhang mit dem Chapter 11 der NARCO vereinbarte Zahlung von USD
60 Mio durch Honeywell International Inc. an RHI Refractories
Holding.
Am 15. September 2005 haben die in Chapter 11 befindlichen
Gesellschaften geänderte Reorganisationspläne bei Gericht
eingereicht, die diese Vereinbarungen beinhalten. RHI und die an den
Chapter 11 Verfahren beteiligten Parteien begutachten derzeit diese
Pläne.
RHI AG und ihre Beteiligungen erhalten bei Zustimmung des Gerichtes
auf der Grundlage der Vereinbarungen Rechtssicherheit im Zusammenhang
mit allen noch verbliebenen Asbest Schadensansprüchen gegen die im
Chapter 11 befindlichen Gesellschaften in den USA. Zudem werden RHI
AG und ihre Beteiligungen zu Begünstigten der gerichtlichen
Verfügungen im Zusammenhang mit den Reorganisationsplänen.
Die Umsetzung aller oben genannten Vereinbarungen kann erfolgen,
sobald die Zustimmung des Gerichtes in Pittsburgh zu den
Vereinbarungen und zu den Reorganisationsplänen der im Chapter 11
befindlichen Gesellschaften vorliegt. Damit wären alle bestehenden
und zukünftigen Asbest Schadenersatzansprüche gegen die
entkonsolidierten US-Gesellschaften endgültig rechtssicher erledigt.

Rückfragehinweis:

RHI AG
Investor Relations
Dkfm. Markus Richter
Tel: +43-1-50213-6123
Email: markus.richter@rhi-ag.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000676903
WKN: 874182
Index: ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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