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CineMedia Film AG

euro adhoc: CineMedia Film AG - Geyer-Werke
Recht/Prozesse
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

  Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent verantwortlich.
03.02.2006
Berufung der CineMedia Film AG gegen die hr werbung zurückgewiesen
München, 03. Februar 2006: Das OLG Frankfurt am Main hat heute die
Berufung der CineMedia Film AG im Klageverfahren gegen die hr werbung
GmbH zurückgewiesen. Mit der Klage zielte die CineMedia auf die
Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile der
ehemaligen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen arglistiger Täuschung.
Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die hr werbung zum
Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile an die CineMedia Kenntnis über
die von Sonderprüfern festgestellten Bilanzfälschungen aus 1999 und
Vorjahren bei der TaunusFilm-Produktions GmbH hatte. Weiterhin sah
das Gericht keine arglistige Täuschung darin, dass der CineMedia beim
Anteilserwerb eine Vereinbarung nicht offen gelegt wurde, in der die
TaunusFilm-Produktion die Gesamtfinanzierung der Unternehmungen eines
Dritten unabhängig von einer Gegenleistung übernommen hatte.

Rückfragehinweis:

Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de

Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: CDAX
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Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
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Bayerische Börse / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt/General
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