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CineMedia Film AG

euro adhoc: CineMedia Film AG
Sonstiges
Landgericht Frankfurt weist Klage der CineMedia Film AG gegen hr werbung ab

Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
München, 15. Dezember 2004: Die CineMedia Film AG hat heute vom
Landgericht Frankfurt erfahren, dass die Klage gegen die hr werbung
GmbH in erster Instanz abgewiesen worden ist. Gegenstand der Klage
ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages über die Geschäftsanteile
der inzwischen insolventen TaunusFilm-Produktions GmbH wegen
arglistiger Täuschung. Eine Urteilsbegründung liegt bislang nicht
vor. Der Vorstand geht davon aus, dass die CineMedia Film AG gegen
das Urteil Berufung einlegen wird.

Rückfragehinweis:

Simone Kopf
CineMedia Film AG
Tel.: +49(0)89 20607 112
simone.kopf@cinemedia.de

Branche: Film/Kino
ISIN: DE0005433007
WKN: 543300
Index: General Standard, CDAX
Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / Geregelter Markt
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr

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