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Internationaler Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre

Vorsicht Baustelle - Katastrophaler Baupfusch in Walenstadt

Vorsicht Baustelle - Katastrophaler Baupfusch in Walenstadt
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Eschen (ots)

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Die von einem Vaduzer Architekturbüro bestrittenen mehr als 700
Mängel am Bau durch Gerichtsexpertise verifiziert!
Bauen ist ein nicht zu unterschätzendes Risiko
geworden. Wenn ein Schadenverursacher alles bestreitet, bleibt dem
Geschädigten nur noch der Gang zum Gericht. Und Bauprozesse gelten
selbst in der juristischen Fachwelt als Alptraum. Doch jeder kann
davon betroffen werden: Private, Institutionen und Gemeinden. Die
Unsummen, die durch Baupfusch vergeudet werden und der resultierende
gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Schaden machen das Thema
zum Politikum. Und dies obwohl Bauen eine uralte Tradition hat, der
nun auch modernste Technik zur Verfügung steht.
Bauen ist derart risikoreich geworden, dass in einem vor kurzem
erschienenen Interview in der Zeitschrift des Hausvereins Schweiz
sogar der Rechtsexperte des Schweizerischen Ingenieur- und
Architektenverbands (SIA) davon abrät, selber zu bauen, stattdessen
solle man möglichst bereits gebaute Häuser kaufen! Dies ist
ernüchternd und verdeutlicht die enorme Gefahr, in die sich der
Bürger begibt, wenn er sich zum Bauen entschliesst.
Gerichtliche Befundaufnahmen nach viereinhalb Jahren Rechtsstreit
Das Interview mit dem SIA-Vertreter wurde in Zusammenhang mit
einem verheerenden Baupfusch in Walenstadt verfasst, der seit Monaten
in den Medien Schlagzeilen macht. Das mit Baumängeln und -schäden
übersäte Haus in Walenstadt ist nämlich ein solch katastrophaler
Fall, dass selbst Fachleute kaum etwas Vergleichbares gesehen haben.
Der Schweizerische Beobachter, der Hausverein Schweiz, die
Südostschweiz und viele andere Medien haben wiederholt über das Haus
berichtet. Verantwortlich für Bauplanung und Bauleitung zeichnete das
Vaduzer Architekturbüro Keller und Brander.
Und trotzdem: Bereits über viereinhalb Jahre weigert sich das
Vaduzer Architekturbüro, die Verantwortung für die massiven
Bauplanungs- und Bauleitungsfehler zu übernehmen. Bemühungen der
leidtragenden Familie für eine gütliche Lösung blieben stets
fruchtlos. Die Architekten sind nicht einmal zum Vermittlungstermin
erschienen. Stattdessen werden die Mängel und Schäden durch Keller
und Brander als "Bagatellen" oder schlicht als nicht vorhanden
verleugnet oder sogar als Schuld des Bauherrn dargestellt. Besonders
grotesk: Nach dem Erscheinen eines Artikels des Schweizerischen
Beobachters wurde seitens des Architekturbüros noch versucht, dem
Bauherrn gerichtlich zu verbieten, sein Haus als Baupfusch zu
bezeichnen! Doch der Antrag wurde vom Gericht abgewiesen. In
Anbetracht der jegliche Verantwortung von sich weisenden Haltung der
Architekten hat der Bauherr gezwungenermassen Klage eingereicht.
Mittlerweile liegt die Befundaufnahme der Liechtensteinischen
Gerichtsexperten vor, worin mehr als 700 Mängel am Bau verifiziert
und zahlreiche Konstruktionsfehler festgestellt werden. So hält die
gerichtliche Befundaufnahme unter Mangel Nr. 558 fest: "Elektrokabel
bei Ofen waren unisoliert... Lebensgefahr"! Ferner wird unter Mangel
Nr. 124 festgehalten: "Wärmedämmung im Sockelbereich fehlt". Unter
Mangel Nr. 304 hält die Gerichtsexpertise fest, dass Zimmer durch
Schimmelpilzbildung und Fäulnisgeruch unbewohnbar sind!
Mangel Nr. 316: "Schräges Kamin; Wasserschaden durch
Wassereintritt am Dach; Gefahr, dass weiter Wasser eindringt"; Mangel
Nr. 356: "Terrasse hat ein Gefälle zum Haus", wodurch Wasser zum Haus
geführt wird und Feuchtigkeitsschäden entstehen; Mangel Nr. 379: "Die
Türe zum Treppenhaus ist schlecht konzipiert (Kollisionsgefahr)";
Mangel Nr. 392: "Garagenbreite für eine unbehinderte Nutzung nicht
konzipiert"; Mangel Nr. 523: "Geländer fehlt"; Mangel Nr. 524:
"Öffnung Treppe-Fenster zu gross. Sicherheitsrisiko, entspricht nicht
SIA-Vorschriften"; Mangel Nr. 657 hält fest: "Die ganze Holzfassade
wackelt beim Schliessen des Tors und der Türe, ist beschädigt und für
die Wetterseite des Hauses ungeeignet". Zudem ist gemäss Mangel Nr.
636 "praktisch jede Wandpartie mit einem Anteil von Rissen
beeinträchtigt", weshalb auch die Statik des Hauses nicht
unbedenklich ist!
Strafrechtliche Konsequenzen?
Zu alledem stellen die Architekten noch zusätzliche
Honorarforderungen in dreifacher Höhe des vereinbarten
Pauschalhonorars, ja sogar in unbestimmter Höhe, worüber der
Hausverein Schweiz in einer Expertise festgehalten hat: "Das ganze
Verhalten deutet auf eine Arglistigkeit hin. Der Bauauftrag wurde zum
Schaden des Bauherrn erschwindelt." Im Frühjahr 2003 wurde durch die
Liechtensteinische Staatsanwaltschaft auch ein Strafverfahren gegen
die Architekten Thomas Keller und Richard Brander eingeleitet.
In seiner vor kurzem erschienenen September-Ausgabe 2004 wirft der
Hausverein Schweiz in seinem Vereinsorgan mit den Schlagzeilen auf
dem Titelblatt und im Leitartikel folgende Fragen und Themen auf:
"Baupfusch in Walenstadt"; "711 Mängel - wie ist das möglich?";
"Bauen ist eine Vertrauenssache"; "Baupfusch: Kaum gebaut - schon
eine Ruine"; "Alptraum in Walenstadt".
Gesellschaftspolitische Konsequenzen für die Prävention?
Nationalrätin Hildegard Fässler hat in der Schweiz - gestützt auf
viele solche Beispiele - einen erhöhten gesetzlichen Schutz von
Bauenden gefordert. Der Hausverein Schweiz und der Internationale
Verein für Gerechtigkeit, Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre setzen
sich ebenso hierfür ein.
Es stellen sich im Sinne einer offenen demokratischen Diskussion
für die Prävention u. a. folgende unausweichliche Fragen:
  • Was gedenken die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein und der Schweiz angesichts dieser offensichtlichen Missstände zum Schutz des Bürgers und des Bauenden zu tun, der in den meisten Fällen beim Bau seine gesamten Ersparnisse einsetzen muss und dabei nicht selten getäuscht und betrogen wird - ohne dass dann genügend gesetzlicher Schutz für den Bauenden besteht?
  • Gemäss Art. 41 und 42 des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Bauaufträge ist zunächst die Eignung von Offertstellern und Bewerbern zu prüfen und insbesondere jene Offertsteller auszuschliessen, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt oder die Tatsachen, die für eine Prüfung ihrer Eignung wesentlich sind, entgegen Treu und Glauben nicht oder nicht richtig mitgeteilt haben. Das entsprechende Gesetz gibt es auch in der Schweiz. Wird dieses Gesetz in der Praxis ernsthaft angewandt?
Im Interesse der Öffentlichkeit und im Interesse des Opferschutzes
ist mehr Gerechtigkeit und Schutz für Bauende wie auch Transparenz im
Bauwesen dringend vonnöten!

Kontakt:

Internationaler Verein für Gerechtigkeit
Menschenrechte, Berufs- und Amtsehre
Postfach 57
FL-9492 Eschen

Frau Renate Jäger, Aktuarin
Tel. +41/81/723'75'00
Frau Gaby Rüegg
Tel. +41/71/288'13'17
Internet: http://www.justice-for-peace.org und www.hausverein.ch

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  • 27.11.2003 – 16:45

    Architekten können Bauherren Meinungsfreiheit nicht verbieten

    Walenstadter Bauherr, der den Architekten Thomas Keller und Richard Brander Baupfusch und Betrug vorwirft, gewinnt vor Gericht Eschen (ots) - Baupfusch und Kostenüberschreitungen beim Bau sind sehr gravierende und weit verbreitete Probleme in unserer Gesellschaft. Und der Schutz des Bürgers, der seine gesamten Ersparnisse in ein Haus investiert, ist oft nicht gewährleistet. In der Ausgabe vom 13. Juni 2003 ...