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vips Vereinigung Pharmafirmen in der Schweiz

VIPS weist Unterstellung der Wettbewerbskommission zurück

Zug (ots)

In einer Medienmitteilung teilte die
Wettbewerbskommission  (Weko) mit, dass seit Inkrafttreten des neuen
Heilmittelgesetzes (HMG) am 1. Januar 2002 die Pharmaunternehmen für
die Lieferung von Medikamenten "den öffentlichen Spitälern entweder
gar keine Rabatte mehr gewährte oder diese einheitlich auf maximal
20% reduzierte."
Die Vereinigung der Importeure Pharmazeutischer Spezialitäten
(VIPS) weist diese Unterstellung zurück. Die Pharmaunternehmen dürfen
gemäss neuem HMG Art. 33 nur noch "handelsübliche und
betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte" gewähren. Über die
Höhe des Rabattes entscheiden die Pharmaunternehmen individuell. Ein
Absprache darüber, wie dies die Weko unterstellt, findet gemäss
Auskünften der VIPS-Mitglieder nicht statt. Erstaunt ist die VIPS
ferner über die neue Auslegung der Weko des Art. 33 HMG: "Nach dem
Gutachten verbietet der "Korruptionstatbestand" gemäss Art. 33 HMG
Vergünstigungen (Rabatte) auf Arzneimitteln generell nicht, und es
werden auch keine Rabatt(ober)grenzen festgelegt." Es ist zutreffend,
dass das neue Gesetz Rabatte nicht generell verbietet. Mit der
Bestimmung "handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte
Rabatte" wird aber sehr wohl die Qualität der Rabatte festgelegt.
Von der Swissmedic werden in naher Zukunft Urteile erwartet, die
klarere Hinweise dazu geben werden. Die VIPS ist überrascht, dass die
Weko in ihrer Verlautbarung eine neue Gesetzesinterpretation
vornimmt, die nicht mit den bisherigen Interpretationen der
zuständigen Bundesämter übereinstimmt.

Kontakt:

Vereinigung der Importeure Pharmazeutischer Spezialitäten (VIPS)
Walter P. Hölzle
Geschäftsführer VIPS
Baarerstrasse 2
6304 Zug
Tel. +41/41/727'67'80
Fax +41/41/727'67'90