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VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz

Offizielles Dokument zeigt: Rumänisches Kind wurde nicht von Streunern getötet
VIER PFOTEN fordert von Ministerpräsident Ponta Abschaffung des Streunerhunde-Tötungsgesetzes (BILD)

Offizielles Dokument zeigt: Rumänisches Kind wurde nicht von Streunern getötet / VIER PFOTEN fordert von Ministerpräsident Ponta Abschaffung des Streunerhunde-Tötungsgesetzes (BILD)
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Zürich/Bukarest (ots)

Die internationale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN deckt auf: Eine falsche Tatsachenbehauptung führte zu den Massentötungen von Streunerhunden, die seit Dezember 2013 in Rumänien stattfinden. Das rumänische Tötungsgesetz trat im Oktober 2013 in Kraft, nachdem der vierjährige Junge Ionut Anghel vor genau einem Jahr in Bukarest von Hunden tödlich verletzt worden war. Unmittelbar nach dem Tod des Jungen berichteten die rumänischen Medien, dass Streunerhunde den Jungen getötet hätten, und das Parlament verabschiedete auf Drängen von Präsident Basescu ein Gesetz, das die Massentötungen von Streunern erlaubt. Doch ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, die dem rumänischen obersten Gericht, dem Kassationshof und dem Justizministerium angeschlossen ist, zeigt, dass das Kind nicht von Streunerhunden getötet wurde, sondern von sieben Wachhunden, die der Firma S.C. TEI REZIDENTIAL S.R.L. BUCURESTI gehörten.

"Es ist unglaublich, wie die Gesellschaft durch Emotionen getäuscht und manipuliert wurde", betont Julie Stillhart, Länderchefin bei VIER PFOTEN Schweiz. "Das arme Kind war gar nicht von Streunerhunden getötet worden, aber zehntausende Streunerhunde mussten mit dem Tod bezahlen, um eine unfähige Regierung, die die Situation nicht im Griff hat, von der Schuld reinzuwaschen."

VIER PFOTEN ist im Besitz eines Berichts mit dem Titel "Anklageschrift" von der dem rumänischen obersten Gericht, dem Kassationshof und dem Justizministerium angeschlossenen Staatsanwalschaft. Der Bericht enthält die Ergebnisse der Untersuchungen zum Tod von Ionut Anghel als Hintergrund für die offizielle Anklage gegen zwei Parteien und eine Einzelperson: die Verwaltung des öffentlichen Eigentums im Sektor 2 der Stadt Bukarest, die Firma S.C. TEI REZIDENTIAL S.R.L. BUCURESTI und den gesetzlichen Vertreter dieser Firma. Gemäss der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft gegen diese drei Anklage wegen Totschlags erhoben.

In dem Dokument steht geschrieben,: "... die Minderjährigen betraten ungehindert das private Gelände der S.C. TEI REZIDENTIAL S.R.L. BUCURESTI, das von den sieben der Firma gehörenden Hunden bewacht wurde ..." und "die Angeklagte - S.C. TEI REZIDENTIAL S.R.L. BUCURESTI - (...) hat nicht die geeigneten Massnahmen ergriffen, um den Angriff der Hunde auf den minderjährigen Anghel Ionut Cosmin durch Umzäunung des Areals zu verhindern. Mit dieser unterlassenen Massnahme hätten die Hunde ausschliesslich auf dem Grundstück der Firma gehalten werden können, im Einklang mit dem Gesetz für Hundehalter und den Bestimmungen für gefährliche und aggressive Hunde». Ausserdem stellt die Staatsanwaltschaft fest: "Ungeachtet dessen, dass ein Teil der Hunde, die auf dem Grundstück bei der Tuzla-Strasse Nr. 50 eingefangen wurden, seit 2009 im offiziellen Register des Veterinärzentrums der Stadtverwaltung Sektor 2 erfasst sowie kastriert, mit einer Ohrmarke versehen und gechipt waren, waren diese Hunde seit September 2013 keine Streunerhunde. Der Besitzer der Hunde war die Angeklagte S.C. TEI REZIDENTIAL S.R.L. BUCURESTI."

Gemäss den Angaben von Razvan Bancescu, dem Chef der Bukarester Tierschutz-Aufsichtsbehörde ASPA während einer Pressekonferenz am letzten Donnerstag, wurden allein in Bukarest bisher 16'000 Streunerhunde von der Stadt getötet, und 2'000 Streunerhunde sind in öffentlichen Tierheimen untergebracht. Bancescu bestätigte ausserdem, dass die Hälfte dieser 16'000 Streunerhunde nach der Aufhebung der Anwendungsnormen des Tötungsgesetzes und damit illegal getötet wurden. Diese Normen wurden am 20. Juni 2014 durch einen Beschluss des Appellationsgerichts aufgehoben, nachdem VIER PFOTEN rechtliche Schritte dagegen eingeleitet hatte. Seitdem darf das Gesetz nicht angewandt werden, und das Töten von Streunerhunden ist illegal. VIER PFOTEN hat Anzeige erstattet gegen mehrere Vertreter des ASPA-Managements wegen Verstosses gegen den Beschluss des Appellationsgerichts. Zudem hat VIER PFOTEN gegen die Regierung gegklagt und beim Appellationsgericht die Annullierung der rechtswidrigen Bestimmungen der Anwendungsnormen beantragt.

Julie Stillhart: "Präsident Basescu hat das Parlament aufgefordert, ein Tötungsgesetz zu machen, und sie machten es innerhalb von einer Woche. Bancescu tötet weiterhin illegal Hunde und gibt dafür öffentliche Gelder aus, während er sogar Tierfreunde schlägt, die ihn stoppen wollen, selbst wenn diese weiblich sind. Der Bürgermeister von Bukarest, Herr Oprescu, unterstützt ihn dabei. Ministerpräsident Ponta schweigt dazu. Da läuft etwas gewaltig schief in diesem Land. Wir werden weitere rechtliche Schritte unternehmen. Wir beginnen mit Bancescu."

Im Juli 2014 hatte VIER PFOTEN einen schockierenden Bericht und Videoaufnahmen veröffentlicht, die illegale Aktivitäten in der Mehrzahl der rumänischen staatlichen Tierheime enthüllten. Im Zeitraum zwischen März und Mai 2014 hatte ein Recherche-Team 43 von 81 bei den rumänischen Veterinärbehörden registrierte staatliche Tierheime in Rumänien besichtigt und untersucht, quer durch 33 Bezirke, inklusive Bukarest. Die Ergebnisse der Untersuchung waren bestürzend: Keines der rumänischen Tierheime agierte konform mit dem Gesetz. In den besuchten Tierheimen wurden bis zu 29 Gesetzesverstösse dokumentiert, wie zum Beispiel tote Hunde, die im Tierheim zwischen noch lebenden Hunden lagen, überfüllte Zwinger, Hündinnen und ihre Welpen, die zusammen mit anderen Hunden gehalten wurden, Futter gemischt mit Müll, Urin und Exkrementen auf dem Boden der Hundezwinger, Abwasser, das durch die Zwinger rann. Ausserdem wurden Blutspuren in vielen Käfigen sowie blutende und kranke Hunde in mehreren Tierheimen beobachtet und durch Videoaufnahmen dokumentiert.

"Wir hatten die zuständige nationale Behörde für Veterinärangelegenheiten ANSVSA informiert über diese Verstösse, aber wir haben keine Antwort erhalten", erklärt Julie Stillhart. "Wir haben die Tierheime im Juni und August noch einmal besucht, und die Bedingungen haben sich nicht verbessert. Wir haben das Vertrauen in sie verloren. Wir fordern Ministerpräsident Ponta auf, auf die 62 Prozent der Rumänen zu hören, die gegen die Tötungen sind sowie auf die 173'000 Europäer, die ihn schriftlich dazu aufgefordert haben, die Tötungen zu stoppen."

Videos und Fotos, die die Verstösse dokumentieren, können kostenfrei veröffentlicht werden.

Kontakt:

Presserückfragen:
Chantal Häberling
Head of Communications
VIER PFOTEN Schweiz
Stiftung für Tierschutz
Enzianweg 4
8048 Zürich
Tel. +41 43 311 85 75
Mobile +41 76 402 59 50
chantal.haeberling@vier-pfoten.org
www.vier-pfoten.ch