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VIER PFOTEN fordert besseres Tierschutzgesetz: Tierschutzfall in Flüeli LU gelöst

VIER PFOTEN fordert besseres Tierschutzgesetz: Tierschutzfall in Flüeli LU gelöst
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Zürich (ots)

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Vor zehn Tagen verhinderten Freiwillige der
Stiftung für Tierschutz VIER PFOTEN in Flüeli LU mit einer Blockade,
dass sich der Hundezüchter A.K. den kantonalen Vollzugmassnahmen
entziehen konnte. Nach der Aktion handelte das Veterinäramt: am
Freitag wurden die Hunde beschlagnahmt. A.K. , dem bereits ein
Tierhalteverbot auferlegt worden war, wollte mit seinen Hunden in den
Kanton Thurgau ziehen. Dubiose Tierzüchter wie er nutzen Lücken im
Tierschutzgesetz; ein Tierhalteverbot gilt nur kantonal. Ein
gesamtschweizerisches Tierhalteverbot ist im Entwurf des neuen
Tierschutzgesetzes vorgesehen. Doch damit das Tierschutzgesetz auch
seinen Namen verdient, braucht es mehr Befugnisse für die
Veterinärämter.
Dank der Blockade-Aktion von VIER PFOTEN haben die Behörden
gehandelt und verhindert, dass sich A.K mit seinen Hunden in einen
anderen Kanton absetzt. "Tierschutzkriminalität darf nicht mehr
weiter als Kavaliersdelikt gelten" sagt Michael Zimmermann,
Pressesprecher von Vier Pfoten. "Die zuständigen Behörden müssen
endlich mehr Verfügungsgewalt besitzen. Es geht nicht, dass sich
bekannte Tierschutzfälle über Monate hinziehen und der Tierhalter
sogar die Möglichkeit hat sich den Auflagen und Verfügungen zu
entziehen". Ist ein Tierhalteverbot ausgesprochen, darf die
betroffene Person weiterhin Tiere besitzen und kann sogar Tiere
kaufen. Denn die Verfügung unterliegt dem Amtsgeheimnis. Daher
fordert Vier Pfoten in bestimmten Fällen nicht nur ein
Tierbesitzverbot, sondern auch ein erweitertes Einsichtsrecht für
Tierschutzorganisationen und offizielle Tierhändler.
Aktiver Tierschutz ist notwendig. Jede Woche geht VIER PFOTEN
Informationen über schlecht behandelte und gequälte Tiere nach und
erleben Unglaubliches wie bei A.K. Das Haus ist verwahrlost, überall
liegt Kot, es stinkt und mittendrin leben die jungen Hunde. Die
Zwingerböden sind nicht hundegerecht und auch hier ist alles voller
Kot und Urin. Das Tierschutzgesetz soll seinen Namen verdienen, Tiere
müssen zu ihrem Recht kommen. Daher fordert VIER PFOTEN: Den
kantonalen Veterinärämtern müssen genügend personelle, finanzielle
wie auch gesetzliche Mittel zur Verfügung stehen. Jeder Kanton sollte
eine Auffangstation haben, damit Tiere in Not sofort untergebracht
werden können.
Mehrmals in den letzen Monaten hat das Veterinäramt beim
Hundezüchter in Flüeli eingegriffen: Hunde beschlagnahmt, Verfügungen
ausgesprochen. Doch A.K. hat nie eine Verfügung eingehalten und
beschlagnahmte Hunde wieder zu sich geholt. Bis der Kanton zuletzt
ein Tierhalteverbot verhängte.
VIER PFOTEN erfuhr durch eigene Recherchen, dass sich A.K.
absetzten wollte, und verhinderte dies mit einer Blockade der
Zwinger. Gleichzeitig forderte VIER PFOTEN die zuständigen
Veterinärämtern in den Kantonen Luzern und Thurgau auf, sofort zu
handeln und einen Wegzug zu verhindern. Dem Kantonstourismus muss ein
endlich Riegel vorgeschoben werden. A.K. ist nicht der Einzige, der
das praktiziert, VIER PFOTEN sind auch andere Fälle bekannt.
Nachdem das Luzerner Veterinäramt VIER PFOTEN zusichert, jegliche
Amthilfe zu leisten, damit auch im Thurgau ein beschleunigtes
Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann, wurde die Aktion
freiwillig beendet. Letzten Donnerstag verfügte das Luzerner
Veterinäramt, dass A.K. den Kanton Luzern mit den Hunden nicht
verlassen darf. Einen Tag später, am Freitag, wurden die Hunde vom
zuständige Amt abgeholt und platziert.

Kontakt:

VIER PFOTEN Stiftung für Tierschutz
Badenerstrasse 816
8048 Zürich
Tel. +41/43/311'80'90

Presseabteilung
Maribel López
Tel. +41/43/311'80'94

Michael Zimmermann
Tel. +41/43/311'80'94
Mobile: +41/78/602'43'98

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