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SVV Schweizerischer Versicherungsverband

IV-Renten: Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Versicherungsverband und den IV-Stellen

Zürich (ots)

Die IV-Stellen-Konferenz IVSK und der
Schweizerische Versicherungsverband SVV haben gemeinsam ein Manual
für eine Zusammenarbeit im Abklärungsverfahren von IV-Renten
verabschiedet. Es soll einen raschen und reibungslosen Ablauf
sicherstellen. Das Manual ist auf der Internetseite der
Interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ abrufbar.
Mit der Einführung des Allgemeinen Teils des
Sozialversicherungsrechts (ATSG) per 1. Januar 2003 wurde den
Vorsorgeeinrichtungen ein Einspracherecht bei IV-Verfügungen
eingeräumt. Sie können gegen einen IV-Entscheid innert 30 Tagen nach
Zustellung bei der verfügenden IV-Stelle Einsprache erheben und einen
allfällig negativen Einspracheentscheid mit
Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechten.
Die IVSK und der SVV waren sich rasch einig, dass Mittel und Wege
gefunden werden mussten, um ein gegenseitiges Blockieren mit
Einsprachen und Beschwerden zu verhindern. Nicht zuletzt im Interesse
des Versicherten und dessen möglicher Reintegration in den
Arbeitsprozess wurde ein Manual erarbeitet, das den standardisierten
und datenschutzkonformen Austausch von Daten sowie die Information
von im IV-Verfahren stehenden Versicherten regelt. Weiter haben sich
die im SVV zusammengeschlossenen Versicherungsgesellschaften bereit
erklärt, ihre Arztzeugnisse und Anmeldeformulare anzupassen, um die
ihren Sammelstiftungen angeschlossenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
frühzeitig über Eingliederungsangebote der IV zu informieren und
zugleich den Datenaustausch zu erleichtern. Dies im Hinblick auf die
Vermeidung unnötiger Wartezeiten bei Eingliederungsfällen.
Die Vereinbarung ist auf der Internetseite der IIZ:
www.iiz-plus.ch abrufbar. Sie ist ein erster Schritt zur
Beschleunigung des IV-Verfahrens im Kontext des
Eingliederungsauftrags. Weitere Schritte wie eine intensivere
Zusammenarbeit mit den Krankentaggeldversicherern sind nötig. Eine
entsprechende Arbeitsgruppe hat sich bereits konstituiert. Das Ziel
ist auch hier eine Zusammenarbeitsvereinbarung.

Kontakt:

SVV: Dr. Markus Escher
Institution supplétive LPP
Av. de Montchoisi 35, CP 675
1001 Lausanne
Tel. +41/21/614'75'13
E-Mail: Markus.Escher@aeis.ch

IVSK: Andreas Dummermuth
Ausgleichskasse/IV-Stelle Nidwalden
Stansstaderstrasse 54
6371 Stans
Tel. +41/41/618'51' 10
E-Mail: andreas.dummermuth@aknw.ch

Die vorliegende Medienmitteilung finden Sie auf www.svv.ch.

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