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Winter AG

EANS-Adhoc: Mitteilung gemäß § 15 WpHg - WINTER AG - Squeeze Out
Barabfindung

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
05.11.2010
Trüb AG legt Barabfindung für Winter AG-Minderheitsaktionäre auf 1,20
Euro je Aktie fest
Die Trüb AG, Aarau/Schweiz, Hauptaktionärin der Winter AG, hat dem 
Vorstand der Winter AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung 
für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Winter AG
auf EUR 1,20 je Stückaktie festgelegt hat.
Die Trüb AG hält 95,12 Prozent der Anteile an der Winter AG. Das 
heutige konkretisierte Übertragungsverlangen an den Vorstand der 
Winter AG ist darauf gerichtet, die Hauptversammlung der Winter AG 
über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Winter AG 
auf die Trüb AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach 
§§ 327a ff. Aktiengesetz beschließen zu lassen. Diese 
Hauptversammlung ist für den 22. Dezember 2010 geplant.
Winter AG
Der Vorstand
Unterschleißheim, 05. November 2010

Rückfragehinweis:

Iris Schütze

Telefon: +49(0)89-33034-102

E-Mail: Iris.Schuetze@winter-ag.de

Branche: Informationstechnik
ISIN: DE000A0XFUK6
WKN: A0XFUK
Index: CDAX
Börsen: Berlin / Freiverkehr
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München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard

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