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VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

Zeitschriften- und Zeitungsverleger bitten Abgeordnete um Entscheidung zu Caroline-Urteil - Grundrecht auf Pressefreiheit unteilbar - Schere im Kopf immer schärfer - Verschwendung von Zeit und Steuergeldern

Berlin (ots)

Die deutschen Zeitschriften- und Zeitungsverleger
haben in einem Brief alle Bundestagsabgeordneten um Unterstützung für
eine Überprüfung des umstrittenen Caroline-Urteils gebeten. "Das
Grundrecht auf Pressefreiheit ist unteilbar und gilt gleichermassen
für den Qualitäts- wie den Boulevardjournalismus. Es ist völlig
unverständlich und nicht hinnehmbar, dass es die Bundesregierung
durch ihre Entscheidung zu dem sehr umstrittenen Caroline-Urteil
zulässt, dass dieses Grundrecht weiter beschnitten wird", erklärten
dazu Wolfgang Fürstner, Geschäftsführer des VDZ Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger, und Dr. Volker Schulze, Hauptgeschäftsführer
des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), am Montag in
Berlin. "Wir bitten deshalb die Abgeordneten des Deutschen
Bundestages, die Bundesregierung aufzufordern, ihre Entscheidung zu
korrigieren und die Grosse Kammer des EGMR (Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte) anzurufen", heisst es in dem
Schreiben, das am Montag an alle Abgeordneten verteilt wurde.
"Durch Gesetze und Urteile wie den sogenannten Spanner-Paragraph
201a, den Zugang zu Stasi-Unterlagen, den Regelungen zum
Lauschangriff oder das Caroline-Urteil wird die Schere im Kopf von
Journalisten, Fotografen und Verlegern immer schärfer. Wir werden
deshalb bis zum Ende der Einspruchsfrist am 24. September nichts
unversucht lassen, die Bundesregierung doch zu veranlassen, ihre
Haltung zu überdenken", so die beiden Verbandschefs weiter. Am
vergangenen Mittwoch hatte das Bundeskabinett entschieden, die
Überprüfung des Caroline-Urteils vor der grossen Kammer des EGMR
nicht zu beantragen. Zur Begründung hatte die Bundesjustizministerin
unter anderem widersprüchlich angeführt, die Entscheidung binde
deutsche Gerichte nicht, gleichzeitig sei aber an eine Gesetzes- oder
Verfassungsänderung zu denken. "Wir erwarten eine Fülle von neuen
Prozessen, bis wieder ein ähnlicher Fall vor dem EGMR landet. Diese
unnötige Verschwendung von Zeit, Steuergeldern, Wirtschaftsvermögen
und redaktionellen Ressourcen könnte durch eine erneute Verhandlung
und Klärung des Caroline-Urteils vor der grossen Kammer des EGMR
verhindert werden", betonten Fürstner und Schulze.
Auch die Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts liest sich nach
Auffassung von VDZ und BDZV durchaus anders, als von der
Justizministerin mitgeteilt. Das Verfassungsgericht habe in seiner
Stellungnahme festgestellt, "es sei nachvollziehbar, wenn die
Bundesrepublik im Hinblick auf die gesonderte Regelung der
Pressefreiheit in Artikel 5 des Grundgesetzes einen solchen
Rechtsbehelf anstrenge". BDZV und VDZ hoben erneut hervor, dass der
Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die Verfassung, die
Rechtsprechung und durch die Selbstkontrolle des Deutschen Presserats
hinreichend gewährleistet sei.

Kontakt:

Stefan Michalk (VDZ)
Tel./ Fax +49/30/72 62 98-162/ -161
E-Mail: s.michalk@vdz.de
Internet: http://www.vdz.de

Hans Joachim Fuhrmann (BDZV)
Haus der Presse
Markgrafenstr. 15
D-10969 Berlin
Tel./Fax +49/30/7262 98-210/ -217
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Internet: http://www.bdzv.de

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