Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG mehr verpassen.

Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG

SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft

Ternitz (euro adhoc) -

Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
  ots.CorporateNews übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt der Mitteilung ist das Unternehmen
  verantwortlich.
Aktien
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft
ISIN-Code AT0000946652
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1a AktG i.V.m. § 82 Abs. 9 BörseG
In der am 16. April 2008 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung 
der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft, FN 
102999 w, mit dem Sitz in Ternitz und der Geschäftsanschrift 2630 
Ternitz, Hauptstraße 2, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
"Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs. 1 Zif. 8 AktG sowie Absatz 1a und 
1b AktG ermächtigt, den in der Hauptversammlung am 19. April 2007 
gefassten Beschluss zu widerrufen unter gleichzeitiger Ermächtigung, 
eigene Aktien bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft 
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der 
Beschlussfassung zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert von Euro eins (EUR 1,--) nicht unterschritten und
der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert von Euro 
einhundert (EUR 100,--) nicht überschritten werden darf; weiters wird
der Vorstand zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen ermächtigt, 
wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf 
beruhende Rückkaufprogramm einschließlich dessen Dauer entsprechend 
den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Die 
Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren 
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die 
Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder 
für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Der 
Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbes ausgeschlossen."
"Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder wieder zu veräußern und 
die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz 
oder in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer 
Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 228 
Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte 
ausgeübt werden."
"Der Vorstand wird ermächtigt, für fünf (5) Jahre vom Tag der 
Beschlussfassung an gem. § 65 Absatz 1b AktG mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches Angebot unter 
Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen."
Ternitz, im April 2008
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Gernot Bauer, Head of Investor Relations,
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, A-2630 Ternitz, Hauptstraße 2,
Tel: +43 2630/315 DW 250, Fax: DW 101, E-Mail: g.bauer@sbo.co.at

Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: AT0000946652
WKN: 907391
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

Weitere Storys: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG
Weitere Storys: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG