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Apotherkerverband: Patientendossier in der Apotheke - Überblick bringt Sicherheit

Apotherkerverband: Patientendossier in der Apotheke - Überblick bringt Sicherheit
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Liebefeld (ots)

Querverweis auf Bild: www.newsaktuell.ch/d/galerie.htx?type=obs
Nimmt ein Patient mehrere Medikamente ein,
können gefährliche Wechselwirkungen (Interaktionen) entstehen. Dies
gilt auch bei Selbstmedikationspräparaten. In der Apotheke werden
alle von einem Patienten eingenommenen Medikamente in ein Dossier
eingetragen. So können Apothekerinnen und Apotheker allfällige
Interaktionen oder gefährliche Kombinationen rechtzeitig erkennen.
Dies ist vor allem wichtig, wenn ein Patient bei mehreren Ärzten in
Behandlung ist. In den meisten Kantonen ist das Patientendossier auch
gesetzliche Pflicht - der Apotheker haftet für die abgegebenen
Medikamente. Über die Bedeutung des Patientendossiers informiert der
Schweizerische Apothekerverband jetzt mit einer Plakatkampagne.
Sicherheit vor Medikamenten-Interaktionen - auch bei
Selbstmedikation Nicht alle Arzneimittel vertragen sich
untereinander. Einige beeinflussen sich gegenseitig in ihrer Wirkung,
was zu schwerwiegenden Wechselwirkungen, sogenannten Interaktionen,
führen kann. Ein Überblick über alle von einem Patienten
eingenommenen Medikamente ist daher wichtig für seine Sicherheit.
Einen solchen Überblick bietet das Patientendossier in der Apotheke.
Viele Patienten wissen jedoch nicht, wofür dieses gut ist; die damit
verbundenen Leistungen des Apothekers (vgl. Kasten) sind für
Patienten oft nicht direkt sichtbar. Daher sehen sie auch nicht immer
ein, weshalb sie dafür die Patiententaxe von Fr. 7.55 pro Quartal und
Arzt bezahlen sollen. Manche sind der Meinung, die Angaben beim Arzt
genügten. Doch gerade wenn ein Patient bei mehreren Ärzten in
Behandlung ist (Polymedikation), ist ein übergreifendes Dossier
wichtig. Der Apotheker sieht so auf einen Blick, welche Medikamente
der Patient bereits einnimmt und kann kontrollieren, ob diese mit dem
neuen Medikament kombiniert werden dürfen. Viele Patienten wissen
nicht, dass auch rezeptfreie Selbstmedikationspräparate zu
Interaktionen führen können. Beispielsweise darf Tonopan, ein
rezeptfreies Medikament gegen Migräne, nicht mit dem
rezeptpflichtigen Migräne-Präparat Imigran kombiniert werden, da
beide Medikamente die Gefässe verengen. Das Patientendossier in der
Apotheke signalisiert in einem solchen Fall die Interaktion. Die
Tatsache, dass nicht alle Apotheken die Patiententaxe verlangen,
führt zu zusätzlicher Verwirrung.
Informationskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung Damit
die Bevölkerung die Bedeutung des Patientendossiers in der Apotheke
besser versteht, organisiert der Schweizerische Apothekerverband im
März in der Deutsch- und
Westschweiz eine Informationskampagne mit Plakaten in Apotheken,
Flanierzonen und Einkaufszentren. In den Kantonen BE, BS/BL, ZH, FR,
NW, OW, UR, SG, AI/AR sind sie auch in Bus und Tram zu sehen, in ZH
und ZG zudem in den Kinos.
In den meisten Kantonen gesetzliche Pflicht
Die meisten Kantone verlangen von den Medizinalpersonen eine
saubere Dokumentation der erbrachten Leistungen. Apothekerinnen und
Apotheker haften für die abgegebenen Medikamente - unabhängig davon,
ob der Patient bar bezahlt oder nicht. Diese Verantwortung hört mit
der Abgabe der Medikamente nicht auf. Bei Bedarf, zum Beispiel bei
einem Notfall, müssen Apothekerinnen und Apotheker rekonstruieren
können, wem sie welches Medikament abgegeben haben. Das
Patientendossier in der Apotheke gibt es denn auch nicht erst seit
der Einführung der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) im Juli
2001, sondern es war schon vorher ein unabdingbares
Arbeitsinstrument. Die erfassten Daten dienen nicht in erster Linie
der Rechnungsstellung, sondern der Sicherheit des Patienten. Als
Medizinalpersonen unterstehen Apothekerinnen und Apotheker dem
Berufsgeheimnis und behandeln die Daten vertraulich.
Vollständiges Dossier in der Stammapotheke
Damit das Patientendossier seinen Zweck erfüllen kann, sollte es
vollständig sein. Daher ist es sinnvoll, wenn ein Patient immer in
die gleiche Apotheke geht. Da je nach Patient (Krankheit, bereits
verordnete Medikamente) auch gewisse Selbstmedikationspräparate zu
Interaktionen führen können, sollten auch diese ins Dossier
aufgenommen werden. Im LOA-Tarifvertrag zwischen dem SAV und
santésuisse vom Januar 2001 ist dieser Punkt enthalten (vgl. Kasten).
Problematisch ist der Medikamentenverkauf durch selbstdispensierende
Ärzte, denn diese Medikamente werden in keinem übergreifenden Dossier
registriert. Die Sicherheit des Patienten kann so nicht gewährleistet
werden. Das Patientendossier in der Stammapotheke bringt Sicherheit
(vollständiges Dossier) und Wirtschaftlichkeit (der Patient muss die
Patiententaxe so nur einmal pro Quartal und Arzt bezahlen).
Tarifvertrag zwischen SAV und santésuisse vom Januar 2001 (Auszug)
Artikel 7: Patiententaxe
1.  Insbesondere folgende Leistungen werden durch die    
       Patiententaxe abgegolten:
   1.1 Medikationshistory
   1.2 Führung des Patientendossiers
   1.3 Medikamentenüberprüfung auf Kumulation nach dem Kenntnisstand 
       der Patientensituation und unter Berücksichtigung der  
       Selbstmedikation
   1.4 Interaktionskontrolle innerhalb des pharmazeutischen Dossiers

Kontakt:

Schweizerischer Apothekerverband
Dominique Jordan
Präsident
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld
Tel. +41/31/978'58'58
Fax +41/31/978'58'59
E-Mail: dominique.jordan@sphin.ch
Internet: http://www.pharmagate.ch
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