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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse für Aufhebung Lex Koller

Bern (ots)

hotelleriesuisse befürwortet die Abschaffung des
Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im
Ausland (Lex Koller). Gleichzeitig lehnt hotelleriesuisse die
flankierenden Massnahmen im Raumplanungsgesetz ab: Es soll Aufgabe
der Kantone sein, dort wo es notwendig und erwünscht ist, Massnahmen
vorzusehen.
Künftig sollen Ausländer ohne ein kompliziertes
Bewilligungsverfahren in der Schweiz Grundstücke kaufen können.
Deshalb unterstützt hotelleriesuisse das Vorhaben des Bundesrates,
die "Lex Koller" aufzuheben: Die grundsätzliche Gefahr einer
Überfremdung des einheimischen Bodens, zu deren Bekämpfung das Gesetz
geschaffen worden war, besteht nicht mehr.
Imagegewinn für Tourismusstandort Schweiz
hotelleriesuisse erhofft sich von dieser Aufhebung insbesondere
Impulse für die Tourismusregionen. Zudem kann die Schweiz dadurch
einen Imagegewinn verbuchen und sich als weltoffenes Tourismusland
präsentieren. Bei den kaufwilligen Ausländern handelt es sich oft um
finanziell attraktive Gäste, die auch als Werbebotschafter für das
Tourismusland Schweiz auftreten. hotelleriesuisse betont dabei, dass
die Wirkung der Abschaffung der "Lex Koller" nicht auf die
Tourismusregionen beschränkt ist: Nach der Aufhebung können Personen
im Ausland nämlich ohne komplizierte Bewilligungsverfahren auch
Bauland und Wohnliegenschaften als blosse Kapitalanlage erwerben.
Ausländische Investitionen in den Wohnungsbau können der
Bauwirtschaft wichtige Impulse verleihen, solche Investitionen
schaffen ausserdem Arbeitsplätze und vergrössern das vielerorts
knappe Angebot an Mietwohnungen.
Bei den Übergangsbestimmungen in Zusammenhang mit der "Lex Koller"
setzt sich hotelleriesuisse dafür ein, dass die
Bewirtschaftungspflicht während 15 Jahren und nicht nur während fünf
Jahren weitergeführt wird. Dies deshalb, weil insbesondere den
Aparthotels mit der Aufhebung der Vermittlungspflicht die
Existenzgrundlage entzogen würde.
Falls der Hotelbetreiber und eine Mehrheit der Wohnungseigentümer
einverstanden sind, soll diese Auflage jedoch bereits während der
Übergangsfrist jederzeit aufgehoben werden können.
Keine Interventionen auf nationaler Ebene
Um negative Auswirkungen im Ferienwohnungsbau zu vermeiden, die
insbesondere in Tourismusgebieten auftreten könnten, schlägt der
Bundesrat vor, flankierende raumplanerische Massnahmen einzuführen.
hotelleriesuisse schliesst sich diesem Vorschlag nicht an: Es ist
grundsätzlich richtig, den Zweitwohnungsbau in gewissen Schranken zu
halten; die Kantone können jedoch Regelungen treffen, die besser auf
ihre Gebiete zugeschnitten sind. Dies ist auch insofern sinnvoll, als
dass nicht alle Kantone im gleichen Masse vom Zweitwohnungsbau
betroffen sind. Daher soll nur dort eingegriffen werden, wo
Handlungsbedarf besteht - das heisst, auf kantonaler Ebene und/oder
bei den Gemeinden. Um den negativen Auswirkungen von Zweitwohnungen
zu begegnen, kann auch auf Lenkungsabgaben und fiskalische Massnahmen
zurückgegriffen werden.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation
Tel.: +41/31/370'42'86
Mobile: +41/79/652'85'19
E-Mail: isabel.garcia@hotelleriesuisse.ch

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