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hotelleriesuisse

hotelleriesuisse sagt 2x ja und 7x nein im Hinblick auf die kommenden Volksabstimmungen vom 18. Mai 2003

Bern (ots)

hotelleriesuisse befürwortet die beiden
Reformvorlagen zu Armee und Bevölkerungsschutz, lehnt jedoch alle
sieben zur Abstimmung gelangenden Volksinitiativen ab. Diese
Empfehlungen an ihre Mitglieder fasste die Spitze des führenden
Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 27. März
2003.
Die beiden Reformvorlagen in den Bereichen Armee und
Bevölkerungsschutz werden von hotelle-riesuisse zur Annahme
empfohlen.
Anders sieht die Situation bei den sieben Volksinitiativen aus,
bei denen die Verbandsleitung alle-samt die Nein-Parole gefasst hat.
Bei allen Vorlagen geht es um unerwünschte Eingriffe in Wirt-schaft
und Gesellschaft bzw. um einen massiven Ausbau der Sozialsysteme –
beides ist nicht im Sinne eines selbstverantwortlichen
Unternehmertums, zu dem sich hotelleriesuisse bekennt. Na-mentlich
handelt es sich um die Volksinitiativen "Strom ohne Atom",
"Gesundheit muss bezahlbar sein", "Ja zu fairen Mieten",
"Atomkraftwerke Moratorium Plus", "Lehrstelleninitiative – Recht auf
berufliche Ausbildung", "Gleiche Rechte für Behinderte", sowie die
"Sonntagsinitiave für vier auto-freie Sonntage im Jahr".
Die Lehrstelleninitiative wird von hotelleriesuisse aus folgenden
Gründen abgelehnt: Das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) ermöglicht es
dem Bundesrat bereits, im Rahmen der verfügbaren Mittel befristete
Massnahmen zur Bekämpfung eines Ungleichgewichts beim
Lehrstellenangebot zu ergreifen. Das in der Initiative geforderte
Instrument des Berufsbildungsfonds existiert ebenfalls bereits im
nBBG, es bleibt jedoch auf die jeweilige Branche beschränkt.
Schliesslich bedeutete die Annahme der Initiative eine Gefahr für die
duale Berufsbildung, die Staat und Wirtschaft seit Jahr-zehnten
erfolgreich zusammen gestalten.
hotelleriesuisse erachtet das im Dezember 2002 vom Parlament
verabschiedete neue Behinderten-Gleichstellungsgesetz als gute
Alternative zur Initiative "Gleiche Rechte für Behinderte". Es regelt
differenziert die nötigen Anpassungen, die Private und die
öffentliche Hand vornehmen müssen. Zentrale Forderungen der
Behinderten werden darin bereits erfüllt, wie beispielsweise der
Zugang zu öffentlichen Bauten die neu bewilligt oder erneuert werden,
das Diskriminierungsverbot beim Zugang zu privaten Dienstleistungen,
das Klagerecht für Behindertenorganisationen und die Schaffung eines
Gleichstellungsbüros auf Bundesebene.
Gerade auch die Annahme der "Sonntagsinitiative" würde sich
negativ auf die Tourismuswirtschaft auswirken, insbesondere in
abgelegenen Gebieten, die vom Tourismus besonders abhängig sind, und
natürlich bei den zahlreichen Unternehmen, die im Tourismusmarkt
tätig sind. Zudem würden ausländische Gäste in ihrer Ferienplanung
behindert, an den Grenzen festsitzen oder nicht wie geplant
heimreisen können. Auch im Ausland wäre kaum mit Verständnis zu
rechnen, wenn der private Strassenverkehr an den betreffenden
Sonntagen an der Schweizer Grenze blockiert würde. Die Annahme der
Initiative würde generell das Image der Schweiz als Ferienland
nachhaltig schädigen und ihre Glaubwürdigkeit in der internationalen
Verkehrspolitik schwächen.

Kontakt:

hotelleriesuisse
Isabel Garcia, Leiterin Kommunikation
Tel. +41/31/370'42'86
Mobile: +41/79/652'85'19

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