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SUVA-Baustelle Neuenburg als Symbol des sozialen Röschtigrabens

Zürich (ots)

Auf der SUVA-Baustelle in Neuenburg konnten heute
einige Westschweizer Maler- und Gipser/-innen das Inkrafttreten 
ihres neuen Gesamtarbeitsvertrages mit Frühpensionierung feiern, 
während ihre auf der gleichen Baustelle beschäftigten 
Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen leider nur zuschauen 
konnten. Ihre Arbeitgeber haben lieber den ganzen 
Gesamtarbeitsvertrag zerrissen, als den Mitarbeiter/-innen die 
Frühpensionierung zuzugestehen.
Mit dem 1. Juli tritt in der Romandie ein neuer, vom Bundesrat für 
allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, 
der allen Beschäftigten des Ausbaugewerbes, also auch den Maler- und 
Gipser/-innen, unter anderem auch die Frühpensionierung mit 62 
garantiert.. Dieser GAV konnte in der Romandie mit den Arbeitgebern 
ganz normal auf dem Verhandlungswege erreicht werden, weil da die 
Patrons nicht nur die Notwendigkeit der Frühpensionierung eingesehen 
haben, sondern auch die Vorteile und Wirtschaftlichkeit dieser 
Altersregelung für sich und ihre Betriebe erkannten.
Ganz anders die Unternehmer in der Deutschschweiz: Obwohl deren 
Delegierte noch vor zwei Jahren einen GAV ratifiziert hatten, der 
ebenfalls die Einführung einer Frühpensionierung vorsah, wollen sie 
jetzt zwei Jahre später nichts mehr davon wissen und behaupten allen 
Ernstes, was in der Romandie wirtschaftlich tragbar ist, sei in der 
Deutschschweiz nicht zu finanzieren. Um sich das eine Lohnprozent 
für die Frühpensionierung ihrer Angstellten zu sparen, haben die 
Deutschschweizer lieber gleich den gesamten Gesamtarbeitsvertrag 
beerdigt und sich aus der Sozialpartnerschaft verabschiedet. Dass 
dieser Entscheid nicht nur den Verlust des Arbeitsfriedens in der 
Branche, sondern auch eine Gefährdung der Aus- und 
Weiterbildungsinstitutionen sowie ein ruinöser Wettbewerb unter sich 
und mit Anbietern aus dem grenznahen Ausland bedeutet, scheinen die 
kurzsichtigen Maler- und Gipsermeister der Deutschschweiz bewusst in 
Kauf zu nehmen.
Während also in der Romandie weiterhin geregelte Arbeitsverhältnisse 
und ein fairer Markt mit gleich langen Spiessen für alle Anbieter 
Realität sind, herrscht in der Deutschschweiz der vertragslose 
Zustand. Aus diesem Grund kann es natürlich nicht angehen, dass 
jetzt die wilden Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe 
weiterhin Arbeiten in der Romandie verrichten, da die wilden 
Betriebe aus der Deutschschweiz so von verzerrenden 
Wettbewerbsvorteilen profitieren können. Die GBI hat sich denn auch 
schon an die öffentlichen Vergeber von Arbeiten wie Kantone und 
Gemeinden gewandt, weiterhin nur noch Betriebe zu berücksichtigen, 
die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Die gleiche Aufforderung 
ging auch an private Bauherren und Generalunternehmungen. Wo 
Deutschschweizer Anbieter trotzdem als Dreckkonkurrenz in der 
Romandie auftreten wollen, wird die GBI mit gewerkschaftlichen 
Mitteln intervenieren.
Weitere Auskünfte
Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, 079 441 74 35
Rolf Beyeler, Abt. Kommunikation GBI, 079 603 27 22

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