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Suva

SUVA: Immobilienverkäufe: Suva beschliesst unabhängige externe Untersuchung

Luzern (ots)

Die Immobilienaufsichtskommission der Suva (IAK)
hat an ihrer Sitzung vom 22. September 2005 im Beisein des 
Verwaltungsratspräsidenten über die neun umstrittenen 
Immobilienverkäufe im Tessin, in Kriens und in Herzogenbuchsee 
beraten. Die Suva wird ihre Immobilienaktivitäten der letzten fünf 
Jahre durch unabhängige, externe Experten überprüfen lassen.
Als Sofortmassnahmen beantragt die IAK ausserdem eine Reihe 
organisatorischer und struktureller Massnahmen. So soll die 
Aufteilung der Kompetenzen für Immobilienverkäufe zwischen dem 
Verwaltungsrat und der operativen Leitung neu geregelt werden. Die 
im Frühjahr dieses Jahres eingeleitete interne Untersuchung hat die 
Geschäftsleitung der Suva dazu veranlasst, die Kontrollmechanismen 
bereits vor Monaten zu verschärfen. Das Risk Management für alle 
Kapitalanlagen rapportiert neu direkt an die Geschäftsleitung. Das 
gilt insbesondere auch für die Immobilienanlagen. Zudem wurde eine 
personelle Verstärkung der Controlling- und Compliance-Funktionen 
eingeleitet.
Die Suva erinnert daran, dass sie durch ihre Anlagepolitik jedes 
Jahr erhebliche Kapitalerträge erwirtschaftet: Im Jahre 2004 betrug 
der Zugewinn, der durch gute Bewirtschaftung der Prämiengelder 
erzielt wurde, nach Abzug aller Wertberichtigungen fast 600 Franken 
für jeden einzelnen der rund 1.8 Millionen Versicherten, insgesamt 
also mehr als 1 Milliarde Franken.
Externe Untersuchung 
Grundsätzlich wurden die eingeleiteten Erneuerungen der 
Immobilienstrategie von der IAK positiv beurteilt, hingegen soll die 
Kompetenzverteilung für Verkäufe zwischen der Geschäftsleitung und 
dem Verwaltungsrat neu geregelt werden. Vor dem Hintergrund der 
laufenden Untersuchung waren sämtliche Immobilienaktivitäten 
vorsorglich eingestellt worden. Die Suva hat heute beschlossen, ihre 
Aktivitäten im Immobilienbereich im Rahmen der gültigen 
Anlagepolitik wieder aufzunehmen. In Kraft bleibt weiterhin die von 
der Tessiner Staatsanwaltschaft auf Wunsch der Suva verfügte 
Weiterverkaufssperre für sechs Tessiner und zwei 
Deutschschweizer Liegenschaften.
Mit dem Beschluss, eine unabhängige externe Untersuchung 
einzuleiten, verfolgt die Suva die folgenden Ziele:
- Überprüfung sämtlicher Immobilienaktivitäten der letzten fünf 
Jahre.
- Analyse regionaler Marktverhältnisse im Immobiliensektor unter 
Berücksichtigung des Immobilienportefeuilles der Suva.
- Kontrolle der Strukturen und Abläufe im internen 
Immobilienbereich.
Kontrollen unterlaufen? 
Eine vorläufige Einschätzung der Suva-internen Abläufe lässt 
vermuten, dass an sich gut geregelte Kontrollmechanismen durch 
absichtliche Machenschaften unterlaufen und Expertenmeinungen 
beeinflusst worden sein könnten. Noch ist allerdings unklar, ob und 
in welchem Ausmass die Suva geschädigt wurde. Kein Schaden entsteht 
aufgrund der von der Suva initiierten Grundstücksperre zum Beispiel 
dann, wenn durch die Staatsanwaltschaft Tessin ein strafrechtlicher 
Tatbestand festgestellt wird. Eine vollständige Beurteilung der 
Sachlage wird erst nach Abschluss der Strafuntersuchung möglich 
sein. Die Suva erhofft sich davon Aufschluss über das Ausmass des 
allfälligen Schadens und über die Umstände, die möglicherweise zu 
Unregelmässigkeiten geführt haben. Derzeit befinden sich sieben 
Personen in Untersuchungshaft, davon ein ehemaliger Mitarbeiter der 
Suva.
Oberaufsicht des Bundesrates 
Oberaufsichtsbehörde für die Suva ist der Bundesrat. Das Bundesamt 
für Gesundheit überwacht für ihn das gesetzeskonforme Handeln der 
Suva. In ihrer Immobilienpolitik ist die Suva frei. Die Aufsicht 
darüber obliegt dem Verwaltungsrat der Suva, der ein Anlagereglement 
erstellt hat. Der Bundesrat genehmigt gestützt auf Art. 61 Abs. 3 
UVG die Jahresrechnung, den Jahresbericht und die Reglemente über 
die Organisation der Suva.
Die Immobilienaufsichtskommission (IAK) überwacht die 
Anlagetätigkeit im Immobilienbereich der Suva. Im Rahmen der vom 
Verwaltungsausschuss beschlossenen langfristigen Anlagestrategie 
legt sie auch die Ziele und Vorgaben für die Entwicklung des 
Immobilienportfolios fest.
Auskunft für Medienschaffende:
Franz Cahannes, Präsident IAK, Telefon 079-702 83 66
Franz Steinegger, Präsident VR, Telefon 041-870 73 73
Suva, Public Relations
Manfred Brünnler, Leiter PR, Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern.
Tel: 041 419 59 03; Fax: 041 419 60 62,
E-Mail:  pr@suva.ch / www.suva.ch
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3, 
1701 Fribourg. Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,
E-Mail:  pr@suva.ch / www.suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts 
versichert die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen 
Berufstätige und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und 
Berufskrankheiten. Die Dienstleistungen der Suva umfassen 
Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Ihre Kunden können 
kompetente, ergebnisorientierte Arbeit und eine faire, zuvorkommende 
Behandlung erwarten. Die Suva arbeitet nicht gewinnorientiert und 
erhält keine Subventionen. Im Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, 
Arbeitnehmer und der Bund vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem 
Esprix für Kundenorientierung und dem Innovationspreis der Schweizer 
Assekuranz für das New Case Management und die wirkungsvolle 
Wiedereingliederung Verunfallter 
ausgezeichnet.
www.suva.ch
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