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VSE / AES

VSE zur ElCom-Verfügung vom 9. März 2009

Aarau (ots)

Die Elektrizitätskommission (ElCom) hat die
Verfügungen für die Berechnung der Netzebene 1 am 9. März erlassen.
Damit hat die ElCom für die Entscheidungsfindung in der komplexen
Materie der Preisfestlegung im Höchstspannungsnetz über zwei Monate
benötigt. Am 31. März müssen gemäss Stromversorgungsverordnung
(StromVV) alle Stromversorger ihre Netznutzungstarife
veröffentlichen. Für die restlichen drei Netzebenen bleiben für die
Neukalkulation der Netznutzungstarife folglich lediglich drei Wochen,
beziehungsweise eine Woche pro Netzebene.
Für die Schweizer Elektrizitätsunternehmen ist eine seriöse
Berechnung des Strompreises in dieser knappen Frist praktisch kaum
umsetzbar. Der VSE hat die Behörden bereits vor Erlass der Änderung
der StromVV nachdrücklich auf diesen unbefriedigenden Zustand
aufmerksam gemacht. Die Unternehmen der Branche setzen alles daran,
die gesetzlichen Vorgaben seriös wahrzunehmen. Der VSE unterstützt
seine Mitglieder bei der Umsetzung. Eine Verzögerung der Publikation
ist jedoch nicht auszuschliessen.
Gemäss der Stromversorgungsverordnung müssen die Netzbetreiber die
für die Netznutzung nötigen Informationen über eine einzige frei
zugängliche Internetadresse bereitstellen. Im Auftrag der
Elektrizitätskommission (ElCom) hat der VSE über seine
Internetadresse www.strom.ch diese Aufgabe übernommen.

Kontakt:

Dorothea Tiefenauer
Tel.: +41/62/825'25'24
Mobile: +41/79/642'11'41
E-Mail: dorothea.tiefenauer@strom.ch

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen
Hintere Bahnhofstrasse 10
5001 Aarau
Internet: www.strom.ch

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