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Integrationsbuero: Medienmitteilung - Siebte Verhandlungsrunde zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU

Bern (ots)

Bern, 20. Februar 2004. In Brüssel hat heute die
siebte Verhandlungsrunde über die Ausdehnung des 
Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU- 
Mitgliedsländer stattgefunden. Dabei erörterten die Delegationen der 
Schweiz und der Europäischen Union das Übergangsregime für die zehn 
Beitrittsländer. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 18. März 
statt.
Die beiden Seiten sind anlässlich der 6. Verhandlungsrunde 
übereingekommen, dass die Schweiz gegenüber den zehn neuen EU- 
Mitgliedstaaten zusätzliche Übergangsfristen beanspruchen kann. 
Heute konnte Einigung darüber erzielt werden, dass für die Schweiz 
grundsätzlich die gleiche Übergangsregelung gelten soll, wie sie 
auch zwischen den bisherigen EU-Mitgliedstaaten und den 
Beitrittsländern zur Anwendung kommt. Die Schweiz wird dabei die 
Möglichkeit erhalten, während insgesamt maximal sieben Jahren die 
bisherigen arbeitsmarktlichen Beschränkungen (Inländervorrang, 
Lohnkontrolle) weiterzuführen. Die Öffnung des Schweizer 
Arbeitsmarktes wird dabei schrittweise erfolgen. Die Schweiz gewährt 
den Beitrittsländern aufsteigende Kontingente für Kurzaufenthalter 
und Jahresaufenthalter.
Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zum 
Freizügigkeitsabkommen ist frühestens 2005 zu rechnen (nach der 
Ratifizierung durch das Parlament und einer allfälligen 
Referendumsabstimmung). Der Bundesrat erachtet die Ausdehnung der 
bilateralen Abkommen mit der EU auf die zehn neuen Mitgliedländer 
als wirtschaftlich vorteilhaften Schritt und Chance für die Schweiz. 
Mit dem Freizügigkeitsabkommen ergeben sich für die Rekrutierung von 
qualifizierten Arbeitskräften wie auch von Hilfskräften interessante 
neue Perspektiven für die Schweiz.
Die Schweizer Verhandlungsdelegation wird vom stellvertretenden 
IMES- Direktor Dieter Grossen geleitet. Die EU-Delegation steht 
unter der Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion 
Aussenbeziehungen der EU-Kommission.
Weitere Auskünfte:
Informationsdienst IMES: Christoph Müller Tel. +41 (0)31 325 90 32

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