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SWISSMEDIC: Einsatz von Arzneimitteln in der Tiermedizin: Auftakt zur Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung

(ots)

Heute trafen sich die mit der Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung betrauten Behörden mit Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Tierärzteschaft in Münchenwiler bei Murten. Bei diesem von Swissmedic mitgetragenen „Opinion Leader Treffen“ stand der kohärente und umsichtige Vollzug der neuen Verordnung im Zentrum. Dabei wurde einmal mehr der hohe Erwartungsdruck an den korrekten Umgang mit Tierarzneimitteln deutlich.

Konsumentinnen und Konsumenten, die Tierärzteschaft sowie die 
Landwirtschaft erwarten einen korrekten und sorgfältigen Umgang mit 
Tierarzneimitteln, besonders im Zusammenhang mit der Produktion von 
Lebensmitteln tierischer Herkunft. Die Diskussionspartner am 
heutigen Opinion Leader Treffen begrüssen insgesamt, dass die neue 
Verordnung dazu beiträgt, das Vertrauen der Konsumentinnen und 
Konsumenten in Lebensmittel tierischer Herkunft zu stärken. So wird 
der Einsatz von Tierarzneimitteln bei Nutztieren einer klaren 
Regelung unterworfen.
Um die Umsetzung der neuen Tierarzneimittelverordnung zu fördern und 
zu erleichtern, steht für alle Beteiligten die klare Kommunikation 
der Zielsetzungen und der Regeln der Umsetzung im Zentrum. Hierzu 
braucht es die Beteiligung sowohl der Behörden als auch der 
betroffenen Verbände. „Wir legen heute viel Gewicht auf die 
Information und Beratung“, betonte Pierre-François Gobat, Präsident 
der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und 
Kantonstierärzte. Ebenso wichtig für einen effizienten Vollzug ist 
die Koordination zwischen den beteiligten Bundesämtern und den 
kantonalen Institutionen, erklärte Roland Zwahlen, Leiter der 
Abteilung Tierarzneimittel der Swissmedic. Wolfgang Langhans, Dekan 
der VETSUISSE Fakultät, legte dar, dass Inhalte der 
Tierarzneimittelverordnung bereits heute in der Ausbildung der 
Tierärztinnen und Tierärzte vermittelt werden.
„Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Tierschutzes sind von 
grossem öffentlichen Interesse“, stellte Nationalrat Josef Leu fest. 
Dass die Tierarzneimittelverordnung eine notwendige Unterstützung im 
Bereich der Sicherheit unserer Lebensmittel darstellt, darin sind 
sich alle Beteiligten einig. Von Seiten der Tierärzteschaft wird 
klar begrüsst, dass bei der Lebensmittelproduktion strenge Auflagen 
gelten und ein bisher fehlendes Kontrollsystem eingeführt wird. Auch 
Nationalrat Hansjörg Walter, Präsident des Schweizerischen 
Bauernverbandes, vertrat die Interessen der Landwirtschaft. Es wurde 
klar, dass der allgemeinen Unterstützung der Förderung eines 
korrekten Umgangs mit Tierarzneimitteln die Forderung 
gegenübersteht, den administrativen Aufwand für das Kontrollwesen 
möglichst gering zu halten.
Die neue Tierarzneimittelverordnung (TAMV)
Im vergangenen August verabschiedete der Bundesrat die neue TAMV und 
setzte sie auf den 1. September 2004 in Kraft. Die TAMV schliesst 
wichtige Gesetzeslücken beim Einsatz von Tierarzneimitteln, ersetzt 
und ergänzt bisherige Bestimmungen und definiert eine Reihe von 
neuen Vollzugsmassnahmen. Die auf dem Heilmittelgesetz basierenden, 
neuen Verordnungsbestimmungen definieren den Einsatz von 
Arzneimitteln in der Tiermedizin. Im Vordergrund stehen: - Der 
fachgerechte Einsatz von Tierarzneimitteln, - der Schutz der 
Konsumentinnen und Konsumenten vor Rückständen in Lebensmitteln 
tierischer Herkunft und - die Verhinderung eines 
Versorgungsengpasses.
Swissmedic ist für die Umsetzung der neuen Regelungen zuständig und 
hat zusammen mit den anderen beteiligten Bundesbehörden sowie den 
kantonalen Instanzen den Vollzug sicherzustellen. Eine umfassende 
Sammlung von Merkblättern, welche die Bestimmungen der TAMV 
erläutern, dienen namentlich der Tierärzteschaft als praktische 
Vollzugshilfe. Diese sind auf der Website der Swissmedic 
(www.swissmedic.ch/tam.asp ) abrufbar.
Auskunft:
Roland Zwahlen, Leiter Abteilung Tierarzneimittel, Tel. 031 322 02 20

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