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PD: NAD nimmt Beschlüsse der KVF-S zur Neat zur Kenntnis

(ots)

Die Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) nahm an ihrer 6. ordentlichen Tagung vom 25./26. November 2003 von den Beschlüssen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) zur Botschaft über den Zusatzkredit und die teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der zweiten Phase der Neat Kenntnis. Der Fonds für die Eisenbahngrossprojekte (FEG) weist in den Jahren 2007 und 2008 noch einen GAP zur Bevorschussungslimite von 77 Millionen Franken auf. Die Auswirkungen der geologischen Störzonen auf den Neat-Baustellen in Bodio und Faido auf die Kosten und Termine sind jetzt klarer. Die NAD liess sich ferner über die Arbeiten der Wettbewerbskommission (WEKO) über im Raume stehende Ver-mutungen betreffend Preisabsprachen bei Zement und den Entscheid in Bezug auf die Einführung des Zugsicherungssystems ETCS Level 2 im Lötschberg- Basistunnel informieren.

Zusatzkredit und teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der 2. 
Phase der Neat 1 und Stand im Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte (FEG)
Die NAD hat davon Kenntnis genommen, dass die Kommission für Verkehr 
und Fernmel-dewesen des Ständerates (KVF-S) die Botschaft des 
Bundesrates zum Bundesbeschluss über einen Zusatzkredit und die 
teilweise Freigabe der gesperrten Mittel der 2. Phase der Neat 1 
(03.058 sn) im Prinzip gutgeheissen und gleichzeitig vom Bundesrat 
eine Ge-samtüberprüfung aller FinöV-Projekte im Sinne einer 
Prioritätenliste sowie eine umfas-sende Darstellung der 
langfristigen Folgekosten dieser Bauwerke verlangt hat. Für die für 
die Oberaufsicht über die Einhaltung der Kosten und Termine 
zuständige Neat-Aufsichtsdelegation sind die Frage der 
Streckenführung im Kanton Uri sowie diejenige des Baus von zwei 
Einspurröhren am Ceneri, der zu Mehrkosten von rund 640 Millionen 
Franken führt, von besonderem Interesse. Der Präsident der KVF-S, 
der diese gleichzei-tig in der NAD vertritt, erläuterte der 
Delegation die Überlegungen und Beschlüsse der Kommission. – Die 
neueste Simulation des Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte (FEG) zeigt 
auf, dass der GAP zwischen den möglichen Vorschüssen an den Fonds 
und der nominalen Bevorschussungslimite in den Jahren 2007 / 2008 
noch 77 Millionen Franken betragen wird. In dieser Simulation sind 
die den FinöV-Fonds betreffenden Vorschläge des Bundesrates zum 
Entlastungsprogramm 2003 (03.047 sn) enthalten. Die neueste 
Simulation macht klar, dass die Bevorschussungslimite eingehalten 
wird, aber kein gros-ser Spielraum mehr besteht, wenn der bis anhin 
verfolgte Realisierungsplan der Neat beibehalten werden soll.
Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Kompensationsmöglichkeiten
In der Öffentlichkeit und im Parlament wurde in letzter Zeit 
vermehrt die Frage der Wirt-schaftlichkeit des Neat-Projektes 
diskutiert und zum Teil in Frage gestellt. Die Vertreter des 
Bundesamtes für Verkehr (BAV) wiesen hierzu darauf hin, dass die 
Rentabilität von zahlreichen Parametern wie beispielsweise von 
politischen – insbesondere verkehrspoliti-schen – Entscheidungen in 
der Schweiz und in den Nachbarländern, der konjunkturellen Lage oder 
dem Preisverhältnis zwischen Strasse und Schiene abhängt. Eine 
Prognose über die betriebswirtschaftliche Rentabilität ist nur 
schwer möglich, da viele dieser Para-meter entweder (noch) nicht 
bekannt sind oder sich bis zur Vollendung des Bauwerkes noch ändern 
können. Auch danach wird die Rentabilität von verschiedenen 
Parametern abhängen. Die Delegation diskutierte wie schon oft in den 
letzten Jahren die Frage der möglichen Einsparungen durch 
Kompensationen. Art. 2 Abs. 3 der Verordnung über den Bau der 
schweizerischen Eisenbahn- Alpentransversale 
(Alpentransit-Verordnung; AtraV; SR 742.104.41) verlangt, dass die 
Ersteller zur Vorlage von Kompensationsmassnahmen an das Bundesamt 
für Verkehr verpflichtet sind, wenn absehbar ist, dass Objektkredite 
nicht eingehalten werden können. In Bezug auf die möglichen 
Kompensationen sind verschie-dene Ebenen bzw. Stufen zu beachten, 
bei denen auch die Entscheidungsträger (von BAV bis Parlament) 
ändern können. Kompensationen sind auf der untersten Stufe mög-lich 
durch Änderungen an einem einzelnen Projekt. Auf einer zweiten Ebene 
sind Kom-pensationen im Bereich einzelner grösserer Werke denkbar. 
Auf einer dritten Stufe sind Änderungen an den bisher geltenden Bau- 
oder Sicherheitsstandards oder der Zeitdauer, für die das Werk 
gebaut werden soll, möglich. Auf einer obersten vierten Ebene stellt 
sich dann die politische Frage, ob auf eines oder mehrere ganze 
Werke verzichtet werden soll. Die Neat- Aufsichtsdelegation nahm 
aufgrund von Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass die 
sinnvollen und im Rahmen des bestellten Projektes vertretbaren 
Kom-pensationsmöglichkeiten genutzt werden. Die NAD verlangt 
weiterhin von den Ersteller-gesellschaften die Nutzung aller 
sinnvoll möglichen Kompensationen, warnt aber gleich- zeitig vor 
falschen Sparmassnahmen im heutigen Zeitpunkt, die in langfristiger 
Perspekti-ve insgesamt unter dem Strich teurer ausfallen könnten 
(z.B. höherer Unterhaltsaufwand verursacht durch billigere 
Bauweise), und von Lastenverschiebungen auf die nachkommenden 
Generationen.
Kosten und Termine auf den Baustellen Bodio und Faido
Auf den Neat-Baustellen von Bodio und Faido sind seit einiger Zeit 
geologische Störzo-nen zu durchörtern, die zu Verzögerungen und 
Mehrkosten führen. Die NAD lässt sich regelmässig von den Vertretern 
der Erstellergesellschaft ATG über die neueste Situation und die 
getroffenen Massnahmen orientieren. Auf der Multifunktionsstelle 
Faido ergaben geologische Bohrungen, dass im Bereich der 
Neuanordnung der Tunnelverzweigung süd-lich der Querkaverne die 
geologischen Verhältnisse nicht von Störzonen durchquert wer-den. 
Die Mehrkosten infolge dieser nicht vorhersehbaren Störzone auf der 
Baustelle Fai-do betragen rund 100 Millionen Franken. Auf der 
Baustelle Bodio sind die Bereinigungen der kosten- und zeitmässigen 
Folgen aus der Querung der Störung mit den Unterneh-mern erfolgt. 
Der aktuelle Rückstand in der Oströhre beträgt rund 230 Arbeitstage. 
Die Bauzeit verlängert sich nach heutigem Wissensstand bezogen auf 
das Gesamtprogramm um 1 Jahr. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, 
dass auf beiden Baustellen ein Teil des Rückstandes aufgeholt werden 
kann. Auf den ganzen Gotthard bezogen betragen die geologisch 
bedingten Mehrkosten rund 70 Millionen Franken oder rund 1 Prozent 
der Bausumme. Vorwurf von Preisabsprachen im Bereich des Zementes 
und ETCS Level 2 Die Neat-Aufsichtsdelegation befasst sich bereits 
seit mehreren Sitzungen mit der im Raume stehenden Vermutung, dass 
es im Bereich des Zementes zu Preisabsprachen gekommen sei. Ein 
Vertreter der Wettbewerbskommission orientierte die Delegation 
da-hingehend, dass die Untersuchung einer möglichen Preisabsprache 
im geltenden Recht sehr aufwändig ist und längere Zeit benötigt. Die 
NAD wird diese Frage dennoch weiter-verfolgen.
Die NAD wurde von Vertretern des Bundesamtes für Verkehr, der 
Erstellergesellschaft BLS AT, des Projektleiters SBB AG sowie des 
Betreibers BLS AG über den Stand der Projektierung des Systems ETCS 
Level 2 im Lötschberg-Basistunnel informiert. Die NAD ist besorgt 
über die terminlichen Risiken, die mit dem System verbunden sind. 
Sie lässt sich weiter über den Fortgang des Projektes informieren. 
Die Neat-Aufsichtsdelegation tagte am 25./26. November 2003 unter 
dem Vorsitz von Ständerat Simon Epiney (CVP/VS) in Bern. An der 
Sitzung nahmen u.a. der Direktor so-wie weitere Vertreter des 
Bundesamtes für Verkehr (BAV), der Direktor der Eidg. Finanz- 
kontrolle (EFK), ein Vertreter der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), der 
Vorsitzende der Ge-schäftsleitung der Schweizerischen Bundesbahnen 
(SBB) sowie die Verwaltungsratsprä-sidenten und Vorsitzenden der 
Geschäftsleitungen der Erstellergesellschaften BLS AT und ATG teil.
Bern, 26. November 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Simon Epiney (Präsident): 		027 455 78 40 
Nationalrat Andrea Hämmerle (Vizepräsident)	081 655 19 68

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