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PD: Noch kein Entscheid über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Sanierungsmassnahmen zur Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge unbestritten.

(ots)

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) wird ihre Entscheide zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes an ihrer nächsten Sitzung fällen. Den Sanierungsmassnahmen in der beruflichen Vorsorge stimmt sie zu und reicht eine Kommissionsmotion ein. Den Standesinitiativen Genf und Wallis zu Artikel 33 des Heilmittelgesetzes will sie Folge geben, nicht aber der Standesinitiative Luzern zur Neuordnung für Familienzulagen. Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 2003 Eintreten auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (01.024s) mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt hatte, liegt diese Frage erneut bei der SGK des Ständerats. In der ersten Runde vor zwei Jahren (12.12. 2001) hatte der Ständerat dem Entwurf des Bundesrates mit einigen Modifikationen einstimmig zugestimmt. Verfahrensrechtlich geht es einzig um die Frage des Eintretens, denn in der Differenzbereinigung werden gemäss Geschäftsverkehrsgesetz nur die strittigen Punkte diskutiert. Für die ständerätliche Kommission besteht weiterhin Handlungsbedarf; dies sowohl hinsichtlich der Frage, ob Cannabiskonsum weiterhin strafbar sein soll, als auch hinsichtlich der übrigen Revisionspunkte, namentlich der Verankerung des Viersäulenprinzips (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) und der Verschärfung der Strafverfolgung für harte Drogen. Aufgrund der Entwicklungen seit den ersten Entscheiden des Ständerates will die Kommission namentlich folgende Punkte zusätzlich prüfen: Verbesserung des Jugendschutzes sowie die Abschöpfung des Gewinnes auf der Produktions- und Handelskette von Cannabis durch den Bund, vom Anbau bis zum Verkauf. Im weiteren will sich die Kommission nochmals mit der Einführung des Opportunitätsprinzips beim Cannabiskonsum auseinandersetzen. Die Kommission hat die Verwaltung mit den zusätzlichen Abklärungen beauftragt. An ihrer Sitzung vom 26./27. Januar 2004 wird sie über Festhalten an ihrem Eintretensentscheid formell beschliessen und über allfällige materielle Empfehlungen zu Handen des Nationalrates entscheiden. In der Botschaft über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckung in der beruflichen Vorsorge (03.060 sn) schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, die es den Vorsorgeeinrichtungen ermöglichen sollen, die Lage wieder in den Griff zu bekommen. Dabei soll die Sanierungslast gerecht auf sämtliche Parteien verteilt und vermieden werden, dass eine bestimmte Kategorie oder Gruppe stärker als andere belastet wird. Während der Dauer der Unterdeckung sollen die Vorsorgeeinrichtungen sowohl zusätzliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge als auch einen Beitrag der Rentnerinnen und Rentner erheben dürfen. Auch eine Unterschreitung der Mindestverzinsung für BVG-Altersguthaben soll unter bestimmten Bedingungen zulässig sein. Offen war nach der Beratung am 21. Oktober 2003 noch die Bestimmung, wonach auch Rentner einen Beitrag zur Sanierung der Kassen zu entrichten haben. Nach Antrag der Kommission darf bei Rentnerinnen und Rentnern ein Beitrag erhoben werden, aber nur als letzte Massnahme und auf dem Teil der laufenden Renten, der in den letzten zehn Jahren vor der Einführung dieser Massnahme durch gesetzlich oder reglementarisch nicht vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist. Die Kommission stimmte der Vorlage mit 7 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Nicht befriedigt ist die Kommission, dass diese Revision nicht auch die öffentlichen Kassen erfasst. Mittels Kommissionsmotion beauftragt sie den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es erlaubt, Unterdeckungen auch bei öffentlichen Pensionskassen zu definieren und rechtzeitig Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Die Standesinitiativen Genf (03.308 s) und Wallis (03.310 s). Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG). Artikel 33 greifen das Problem auf, dass seit dem Inkrafttreten des HMG am 1. Januar 2002 die Medikamentenpreise in den Spitälern eine massive Erhöhung (über 10 Prozent) erfahren haben. Diese Erhöhung ist auf die Interpretation von Art. 33 HMG, der die Annahme von geldwerten Vorteilen verbietet, zurückzuführen. Gestützt auf diese Bestimmung haben die Pharmaunternehmen die bislang gewährten Rabatte beseitigt. Die beiden Standesinitiativen, die durch zwei Delegationen der Kantone eingehend begründet wurden, verlangen eine zusätzliche Klarstellung in Art. 33 HMG: den Apotheken und Drogerien sollen Rabatte gewährt werden dürfen unter der Bedingung, dass sie sich unmittelbar auf die Preise für die Patienten auswirken. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Pharmaindustrie Artikel 33 nicht im Sinne des Gesetzgebers interpretiert; die bewusst eingefügte Ausnahme, wonach „handelsübliche und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Rabatte, die sich direkt auf den Preis auswirken“, erlaubt sein sollen, gestattet massvolle Rabatte weiterhin. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission, beiden Standesinitiative Folge zu geben. Die Kommissionsminderheit hätte einer entsprechenden Kommissionsmotion den Vorzug gegeben.

Die Standesinitiative Luzern, Neuordnung der Familienzulagen 
(03.307) gab der SGK des Ständerats Gelegenheit, sich grundsätzlich 
darüber zu äussern, ob die Unterstützung von Familien und 
Alleinerziehenden gesamtschweizerische geregelt werden soll. Im 
Hinblick auf die Arbeiten, die zurzeit in der nationalrätlichen SGK 
und beim Bundesrat im Gange sind (91.411 Bericht und Gesetzesentwurf 
aufgrund der Pa.Iv. Fankhauser, 00.436 Pa.Iv. Fehr Jacqueline und 
00.437 Meier-Schatz Lucrezia, Ergänzungsleistungen für Familien. 
Tessiner Modell; Volksinitiative der Travail Suisse „Für fairere 
Kinderzulagen“) sieht die Kommission keinen zusätzlichen 
Handlungsbedarf und beantragt ohne Gegenstimme, der 
Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Kommission tagte am 17. 
November 2003 in Bern, unter dem Vorsitz von Bruno Frick (CVP/ SZ) 
und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Pascal Couchepin. 
Als Vertreter der Kantone nahmen folgende Personen teil: Für den 
Kanton Genf: Regierungsrat Pierre- François Unger, Jacques 
Follonier, Prof. Pierre Dayer und Christian Robert. Für den Kanton 
Wallis: Staatsrat Thomas Burgener, Grossrat Yves Ecoeur, Grossrat 
Pierre-Christian de Roten und Grossrat François Gianadda. Für den 
Kanton Luzern: Dr. Rudolf Tuor, Direktor Ausgleichskasse Luzern.
Bern,	18. November 2003	Parlamentsdienste
Auskünfte:
Bruno Frick, Kommissionspräsident, Tel. 055 418 30 33 
Ida Stauffer, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 40

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