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PD: Nachtsperrzeiten des Flughafens Zürich zu regeln, ist nicht Aufgabe des eidgenössischen Parlaments - Für eine Umsetzung des Projektes REMA der Post mit klaren Auflagen – Zustimmung zur Postverordnung

(ots)

Dem mittels einer Standesinitiative vorgebrachten Anliegen, die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf sieben Stunden zu verlängern, gibt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates keine Folge. Weiter spricht sie sich gegen allzu strenge Auflagen für die Schweizerische Post im Zusammenhang mit der Reorganisation der Briefsortierzentren aus: Sie lehnt zwei Standesinitiativen der Kantone Tessin und Wallis ab, unter anderem weil die Post bereits gewisse Zugeständnisse hinsichtlich des Projektes REMA gemacht hat.

Die vom Kanton Zürich am 27. März 03 eingereichte Standesinitiative 
Flughafen Zürich. Nachtflugsperre (03.306) wurde vor der Kommission 
von Regierungsrat Ruedi Jeker vertreten. Der Vorstoss fordert vom 
Bund, die Nachtflugsperre des Flughafens Zürich um zwei Stunden auf 
sieben Stunden zu verlängern. Regierungsrat Ruedi Jeker machte 
darauf aufmerksam, dass sich seit der Verabschiedung der 
Standesinitiative im Kantonsrat die Situation verändert habe. So 
werde der Regierungsrat aller Voraussicht nach, bereits im kommenden 
September dem Bund ein neues Betriebsreglement zur Genehmigung 
vorlegen, welches eine Nachtsperre von 7 Stunden vorsehe. Angesichts 
dieser neuen Ausgangslage, die die Forderungen der Standesinitiative 
weitgehend erfüllt, sieht die Kommission keinen weiteren 
Handlungsbedarf. Andererseits erachtet sie die Genehmigung von 
Betriebsreglementen nicht als eine Aufgabe der Eidgenössischen Räte 
und gab der Initiative aus diesen Überlegungen einstimmig keine 
Folge. Sie erwartet aber von den zuständigen Behörden, dass die 
nötigen Genehmigungsverfahren rasch abgewickelt werden.
Nach der Anhörung von Vertretern des Kantons Tessin und Wallis und 
dem Konzernleiter der Schweizerischen Post, Ulrich Gygi, hat die 
Kommission die beiden Standesinitiativen „Restrukturierung der Post“ 
(02.314 Kt.Iv. Wallis) und „Reorganisation der Briefverteilung der 
Post (Rema)„ (02.313 Kt.Iv. Tessin) vorgeprüft. Mit 5 zu 2 Stimmen 
bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Initiative des Kantons 
Tessin und mit 5 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen der Initiative des 
Kantons Wallis keine Folge gegeben. Die Kommission äusserte grosses 
Verständnis für die Anliegen der beiden Kantone. Sie betonte die 
gesetzliche Verpflichtung der Post, einen Service public von guter 
Qualität und zu gleichen Preisen in allen Regionen der Schweiz 
anzubieten. Die Kommission führte indessen aus, dass die Postspitze 
das Projekt REMA nach der Einreichung der beiden Initiativen 
entscheiden redimensioniert hat und nun eine Variante mit 3 Haupt- 
und 6 Subzentren verwirklichen will. Weitere materielle Anliegen der 
Initiativen wurden mit der Änderung des Postgesetzes in der 
Frühlingssession 2003 (Pa.Iv. 02.408) behandelt und teilweise 
aufgenommen. Die Kommission ermuntert zudem die Post überall dort, 
wo wirtschaftlich sinnvoll, in den betroffen Randregionen 
Kompensationsmöglichkeiten für verloren gegangen Arbeitsplätze zu 
suchen.
Grundsätzlich zustimmend hat sich die Kommission zum Entwurf des 
Bundesrates für eine revidierte Postverordnung (VPG) geäussert. Die 
Kommission hält fest, dass die vom Gesetzgeber verabschiedeten 
Aufträge zumeist ziel führend und klar umgesetzt worden sind. Eine 
stärkere und verbindlichere Konkretisierung wünscht sich die 
Kommission aber namentlich im Bereich des Poststellennetzes, einem 
der Herzstücke der Verordnung. Sie unterstützt den Bundesrat bei den 
geplanten Erhebungsmodalitäten für die allfälligen 
Konzessionsgebühren, bei der Einrichtung einer nationalen Kommission 
und einer Aufsichtsbehörde im Rahmen des UVEK. Sie bekräftigte, dass 
der Bundesrat unvermindert die politische Gesamtverantwortung für 
die Schweizerische Post trage.
Vorbehaltlos zugestimmt hat die Kommission hat die Kommission dem 7. 
Zusatzprotokoll zur revidierten Rheinschifffahrtsakte und dem 
Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung 
in der Binnenschifffahrt (03.038).
Bern, 22. August 2003  Parlamentsdienste
Auskünfte:
Ständerat Ernst Leuenberger, Kommissionspräsident, Tel: 031 357 57 57
Edith Bachmann, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 98 17

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