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PD: Teilrevision ETH-Gesetz: Ein forschungspolitischer Akzent

(ots)

Nachdem die WBK bereits im Oktober beschlossen hatte, auf die Vorlage einzutreten, hat sie nun die Detailberatung vorgenommen und den Gesetzesentwurf einstimmig zuhanden des Plenums verabschiedet.

Bei der Teilrevision (02.002) des heute gültigen ETH-Gesetzes von 
1991 stehen technische und organisatorische Aspekte im Vordergrund. 
Dem ETH Bereich wird u.a. mehr Autonomie zugesprochen, und der 
Leistungsauftrag an die ETH wird gesetzlich verankert. Wie schon bei 
der Debatte im Ständerat, standen zwei Bereiche im Vordergrund der 
Diskussionen: Zum einen war dies die Funktion des ETH-Rates. Die 
Kommission hat in ihren Vorschlägen noch deutlicher gemacht, dass 
der ETH-Rat rein strategische und nicht operative Führungs- und 
Controllingaufgaben innehaben soll. Zudem erhält er das Antragsrecht 
für die Wahl der Schulpräsidenten, welche durch den Bundesrat 
erfolgt; die übrigen Mitglieder der Schulleitungen werden wie bisher 
vom ETH-Rat ernannt. Weitergehende Bestimmungen über die 
Zusammensetzung und die Aufgaben der Schulleitungen wurden aus dem 
Gesetz gestrichen. Den zweiten Schwerpunkt der Diskussion bildete 
der Leistungsauftrag, der gemäss Ständerat den eidgenössischen Räten 
zur Genehmigung vorzulegen ist. Die Kommission schliesst sich dem 
Ständerat an. Zusätzlich schlägt sie vor, dass die 
Bundesversammlung, jeweils mit dem Antrag für die nächste 
Leistungsperiode, mit einem Zwischenbericht über die Zielerreichung 
informiert wird. Die Tatsache, dass der Schweizer Nobelpreisträger 
2002 seine Forschungstätigkeit nach der Emeritierung in die USA 
verlegen wird, hat ein Licht auf eine Problematik geworfen und die 
WBK veranlasst, eine Ergänzung des Gesetzes vorzusehen: Mit 
Betonung, dass dies ein forschungspolitischer Entscheid sei, wird 
beantragt, dem ETH-Rat neu die Kompetenz zu geben, in begründeten 
Ausnahmefällen mit einem Professor eine Anstellung über die 
Altersgrenze hinaus zu vereinbaren. - Neu will die WBK im 
Zweckartikel eine Ausbildungsverpflichtung des ETH-Bereichs für 
Lehrlinge verankern.
Mit 19 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen hat die Kommission den 
Gesetzesentwurf verabschiedet. - Die Debatte im Nationalrats-Plenum 
ist für die Wintersession vorgesehen.
Die Kommission tagte am 7./8. November 2002 unter dem Vorsitz von 
Nationalrat Hans Widmer (SP/Luzern) in Bern. Am 7. November nahm 
Bundesrätin Ruth Dreifuss an den Beratungen teil. Sie durfte bei 
dieser Gelegenheit herzliche Worte und Zeichen des Dankes und der 
Anerkennung für ihr stets engagiertes Wirken und die fruchtbare 
Zusammenarbeit mit der Kommission entgegennehmen.
Bern, 8. November 2002 Parlamentsdienste
Auskünfte:
Hans Widmer, Kommissionspräsident, Tel. 041 360 12 10
Elisabeth Barben, Kommissionssekretärin, Tel. 031 322 99 38

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