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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Revision der Arbeitslosenversicherung: In Schieflage geraten - Parlament muss korrigieren

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Bern (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100003695 heruntergeladen 
   werden -
Mit dem heutigen Entscheid verabschiedet der Bundesrat eine in 
Schieflage geratene AVIG-Revision. Sowohl leistungsseitig wie auch 
beim Schuldenabbau sind gravierende Mängel festzustellen.
Auf Seite der Leistungen besonders stossend ist der bundesrätliche
Angriff auf die Bezugsdauer:
-	Heute haben arbeitslose Personen ein Anrecht auf 400 Taggelder, 
wenn sie eine Beitragszeit von 12 Monaten aufweisen. In Zukunft soll 
nur noch 400 Taggelder beziehen können, wer innerhalb von zwei Jahren
18 Monate Beitragzeit ausweist. Wer unter diese Limite fällt, soll 
lediglich 260 Taggelder erhalten. Angesichts der Zunahme befristeter,
oft prekärer Stellen ist diese Kürzung zynisch.
-	Ebenfalls eine längere Beitragszeit von 22 Monaten (heute 18 
Monate) müssten über 55jährige erwirtschaften, um wie heute 520 
Taggelder erhalten zu können.
-	Beitragsbefreiten (z.B. Wiedereinsteigerinnen) soll die 
Bezugsdauer von 260 auf 90 Tage verkürzt werden.
Die Einsparungen bei der Bezugsdauer von gut 300 Mio. Franken 
jährlich haben nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die 
Gemeinden (Sozialhilfe) und für die Wirtschaft unerwünschte 
Konsequenzen: Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt wird 
erheblich erschwert, womit letztlich das Wirtschaftswachstum gehemmt 
wird. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Chance vertan, bei 
bestimmten Gruppen (z.B. Kulturschaffenden) bestehende 
Leistungs¬¬lücken zu schliessen.
Am Schuldenabbau wird nur noch halbherzig festgehalten. Zwar ist 
das Solidaritätsprozent noch Bestandteil der Botschaft, die 
ausserordentliche Lohnbeitragserhöhung wurde jedoch um die Hälfte 
reduziert. Damit verlängert sich der Schuldenabbau unnötig.
Der SGB fordert das Parlament dringend dazu auf, die Fehler des 
Bundesrates zu korrigieren und eine sozial ausgewogene AVIG-Revision 
zu präsentieren.

Kontakt:

Manuela Bruderer, Telefon: 031 / 377 01 11, Natel: 076 / 543 86 36

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