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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SGB lehnt eine volle Strommarktöffnung ab

Bern (ots)

Nach dem Nein des Schweizervolks von 2002 gegen das
Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) ist für den Schweizerischen 
Gewerkschaftsbund (SGB) jede Vollöffnung des Strommarkts nicht 
akzeptabel. Sie wäre nicht nur undemokratisch, sie brächte 
Preiserhöhungen, Spekulations- und Sicherheitsrisiken, mehr 
Blackouts und eine unnötige Unruhe in die seit Jahrzehnten 
problemlose Stromversorgung zu stabilen Preisen. Der SGB lehnt 
deshalb die 2. Etappe des vom Bundesrat genehmigten Expertenentwurfs 
zu einem neuen Stromversorgungsgesetz ab, könnte sich aber die 
Teilöffnung der 1. Etappe vorstellen, wenn gewisse Bedingungen 
erfüllt werden. Die vom Bundesrat suggerierte Senkung der 
Jahresverbrauch-Limite ist für den SGB undiskutabel.
Unverzichtbar ist auch das vorgesehene fakultative Referendum vor 
der Vollöffnung. Auch der vorgeschlagene starke Regulator mit einem 
unabhängigen Netzbetreiber sind für den SGB notwendige Bedingungen 
für eine reibungslose Versorgung unter heutigen Voraussetzungen. Der 
SGB verlangt aber einen öffentlich-rechtlichen Netzbetreiber, damit 
die Unabhängigkeit wirklich garantiert ist. Die Lieferpflicht, die 
Vorschriften für stabile und kontrollierte Preise und alle 
Regelungen zur Versorgungssicherheit sowie verbindliche Ziele zur 
Förderung neuer erneuerbarer Energie sind notwendige Fortschritte 
gegenüber dem EMG, die nicht verwässert werden dürfen.
Eine neue Stromversorgungs-Ordnung muss Versorgungssicherheit und 
stabile Preise garantieren. Sie muss die vom Bundesgericht 
gutgeheissene unkontrollierte kartellrechtliche Öffnung mit einer 
gesetzmässigen Ordnung ersetzen, die auch das Verhältnis zu unseren 
europäischen Nachbarn regelt. Wer jetzt mit Hauruck-Methoden eine 
schnelle 100%-Öffnung fordert, missachtet den Volksentscheid und 
wird statt einer möglichen guten Kompromisslösung schliesslich einen 
Scherbenhaufen ernten. Der SGB wird deshalb als Referendumssieger 
von 2002 die weiteren politischen Entscheide sehr genau verfolgen 
und am Schluss des Gesetzgebungsprozesses entscheiden, ob er 
zustimmen kann oder nicht.
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 031 / 377 01 21 oder 079 /  756 89 50

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