Alle Storys
Folgen
Keine Story von Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB mehr verpassen.

Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

SGB: Pressekonferenz der Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung

Bern (ots)

Haslers Presseshow: Starke Worte, wenig Inhalt
Kaum jemand findet es vernünftig, die Bezugsdauer der
Arbeitslosenversicherung zu verkürzen, wenn die Arbeitslosigkeit
steigt. Das ist das gleiche, wie die Lawinenverbauung vor dem grossen
Schneefall abzubrechen. Deshalb behauptet Arbeitgeberdirektor Peter
Hasler kurzerhand, es gäbe keine Wirtschaftskrise. Tatsache ist: Vor
zwei Jahren zählten wir noch 62'000 registrierte Erwerbslose, heute
sind es 100'000, und bald werden es nach den Prognosen von Bundesrat
Couchepin 130'000 sein.
Herr Hasler behauptet, die Versicherung werde dank den gekürzten
Leistungen billiger, damit krisensicherer. Die
Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung gegen Krisen. Wenn die
Bezugsdauer ausgerechnet in Krisenzeiten verkürzt werden sollte,
müsste sie als Versicherung lediglich für Schönwetterperioden
bezeichnet werden.
Haltlos ist die Behauptung, dank der Revision könne der
Beitragssatz verringert werden. Der Beitragssatz wird mit dem
heutigen Gesetz auf 2 Prozent gekürzt. Das ist möglich, weil die
Arbeitslosenversicherung alle ihre Schulden zurückbezahlt hat und in
finanziell stabiler Lage ist. Deshalb ist es auch nicht nötig, die
Leistungen zu verringern.
Sozialpolitisch völlig in Schieflage ist die Vorlage durch die
Streichung des Solidaritätsbeitrages gekommen: Einerseits wird die
Bezugsdauer um 120 Tage gekürzt. Damit verfügen alle Erwerbstätigen
über einen schlechteren Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Andererseits
müssen Manager keine Solidaritätsbeiträge bezahlen. Selbst Bundesrat
Couchepin wollte diesen Beitrag beibehalten. Ein Hohn in diesem
Zusammenhang ist es, wenn Arbeitgeberboss Hasler in diesem
Zusammenhang die übertriebene Versicherungsmentalität der
Lohnabhängigen beklagt. Ex CS-BossMühlemann wurde mit
Millionenabfindungen in die Ferien entlassen - den Lohnabhängigen
soll der Schutz gegen Arbeitslosigkeit verschlechtert werden.
Bereits in der EMG-Kampagne hat der SGB die Bundesverwaltung
kritisiert, weil die betroffenen Ämter immer mehr zu bürgerlichen
Kampagnenbüros degenerieren. Das scheint in dieser Kampagne noch mehr
der Fall zu werden. Zum zweiten Mal nehmen Vertreter des seco an
Pressekonferenzen der bürgerlichen Parteien respektive
Arbeitgeberorganisationen teil. Es ist unakzeptierbar, dass mit
Steuergeldern eine Kampagne zur Verschlechterung der
Arbeitslosenversicherung unterstützt wird.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Serge Gaillard
Mobile +41/79/353'11'06

Pietro Cavadini
Mobile +41/79/353'01'56
[ 012 ]

Weitere Storys: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Weitere Storys: Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
  • 22.09.2002 – 17:49

    Das Volk will eine sichere öffentliche Stromversorgung

    Bern (ots) - Eindrücklicher Abstimmungssieg: Trotz irreführender Propaganda des Bundesrates und einer millionenschweren Kampagne der Wirtschaft unter Federführung der économiesuisse haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nein gesagt zu einem Liberalisierungsabenteuer in der Stromversorgung. Sie sind damit der Argumentation der Gewerkschaften gefolgt, die mit ihrem Referendum die erste Volksabstimmung auf ...

  • 22.09.2002 – 16:25

    Keine Absage an die Solidarität

    Bern (ots) - Der SGB bedauert, dass beide Vorlagen abgelehnt wurden. Diese Ablehnung ist jedoch nicht als Absage an die Solidarität zu interpretieren. Vielmehr wurden zwei Projekte, welche die Solidarität gestärkt hätten, gegen einander ausgespielt. Leider hat die Mehrheit sowohl der Befürworter der Goldinitiative wie auch diejenigen der Solidaritätsstiftung das andere Projekt abgelehnt. Deshalb dürfte die Minderheit, welche beide Projekte ablehnte, den Sieg davon ...

  • 19.09.2002 – 11:06

    Bevölkerung entscheidet über Deregulierung des Strommarktes - nicht Professorenkommissionen

    Bern (ots) - Die Rekurskommission hat die Entscheide der Wettbewerbskommission (Weko), mit der sie die Gebietsmonopole der Stromversorger knacken will, gestützt. Die Bedeutung dieses Entscheides ist gering, der Fall kann an das Bundesgericht weitergezogen werden, das letzte Wort hat der Bundesrat. Dieser wird sich nicht gegen den Volksentscheid wenden. Ob die ...