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Teletrader.com Software AG

EANS-Adhoc: TeleTrader Software AG
Aktionärsidentifikation
Handelsaussetzung

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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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25.06.2012

Der Vorstand der TeleTrader Software AG gibt bekannt, dass aufgrund der in den
nächsten 1-2 Wochen stattfindenden Vorlage des Firmenbuchgesuchs mit den
Beschlüssen der am 18.6.2012 stattgefundenen Hauptversammlung (siehe auch adhoc
Meldung vom 19.6.2012) betreffend Umwandlung der TeleTrader Software AG in eine
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zur Sicherstellung der Eintragung der
verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) ins Firmenbuch der Handel in
den Aktien der TELETRADER SOFTWARE AG an der Wiener Börse ab dem 27.Juni 2012
ausgesetzt wird.

Der Vorstand weist ein weiteres Mal explizit darauf hin, dass nach Durchführung
des Beschlusses im Firmenbuch eine Notiz der Aktien der TeleTrader Software AG
an der Wiener Börse nicht mehr gegeben sein wird. 

Um die Eintragung der verbleibenden Gesellschafter (vormals Aktionäre) der
TeleTrader Software AG ins Firmenbuch vornehmen zu können, werden die der
Gesellschaft bereits bekannten und auch die derzeit nicht namentlich bekannten
Aktionäre letztmalig aufgefordert, sich mit ihrem Aktienbesitz bei der
Gesellschaft schriftlich oder per E-Mail (investor@teletrader.com) zu
identifizieren. Um den exakten Aktienbesitz jedes Aktionärs dem beurkundenden
Notar bekanntgeben zu können, werden die Aktionäre aufgefordert, ihren
Aktienbesitz durch Vorlage eines aktuellen Depotauszugs in der Zeit vom
Mittwoch, den 27.Juni 2012 bis spätestens Freitag, den 29.Juni 2012
nachzuweisen. Zusätzlich werden der Name, die Adresse und das Geburtsdatum (oder
Firmenbuch-/Registrierungsnummer)  für die Eintragung in das Firmenbuch
benötigt.

Hinweis des Vorstandes:
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§179 AktG müssen die aktienrechtlichen Anteilsscheine
nach der beschlossenen Umwandlung gegen Aufforderung bei der Gesellschaft
eingereicht werden.  Die Umwandlung macht die Aktienurkunden (oder
Zwischenscheine) inhaltlich unrichtig, sodass die Voraussetzungen des § 67/§ 179
AktG für die Kraftloserklärung der nicht freiwillig eingereichten
aktienrechtlichen Anteilscheine gegeben sind. Werden die Aktien trotz
entsprechender Aufforderung unter Androhung der Kraftloserklärung nicht
fristgerecht eingereicht, erfolgt die Kraftloserklärung. 

Aufforderung zur Einreichung der aktienrechtlichen Anteilsscheine:
Gemäß § 242 AktG iVm § 67/§ 179 AktG werden alle Aktionäre seitens der
Gesellschaft aufgefordert, die jeweils den Aktionären zustehenden Aktien der
TeleTrader Software AG (ISIN: AT0000713854) oder Zwischenscheine zum Umtausch in
Gesellschaftsanteile bei der Gesellschaft, TeleTrader Software AG, Salzgries 15,
1010 Wien (investor@teletrader.com), bei sonstiger Kraftloserklärung,
einzureichen (Veröffentlichung im Sinne des § 67/ § 179 AktG iVm § 58(2) AktG).


Rückfragehinweis:
Mag. Roland Meier
Tel.:15331656-0
mailto:roland.meier@teletrader.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    TeleTrader Software AG
             Salzgries 15
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0)1 533 1656
FAX:         +43(0)1 533 1656 20
Email:        investor@teletrader.com
WWW:      www.teletrader.com
Branche:     Software
ISIN:        AT0000713854
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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