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ACS Automobil Club der Schweiz

Der ACS verlangt eine rasche Umsetzung von Anpassungen bei der Via sicura

Bern (ots)

Nach der Veröffentlichung des Evaluationsberichts des Bundesrates zur Via sicura verlangt der Automobil Club der Schweiz ACS, dass dieser die darin vorgeschlagenen Anpassungen bei der Regelung von Raserdelikten sowie den Verzicht auf die Einführung von Datenaufzeichnungsgeräten schnellstmöglich umsetzt.

Ende Juni 2017 hat der Bundesrat die Resultate seiner «Evaluation von Via sicura», und seine Verbesserungsvorschläge in einem Bericht veröffentlich. Drei Jahre nach Inkrafttreten der ersten Via-sicura-Massnahmen zieht der Bundesrat eine erste positive Bilanz. Gemäss der Evaluation hat sich Via sicura als Massnahmenpaket zwischen 2013 und 2015 positiv auf die Verkehrssicherheit ausgewirkt. Die Studie hat aber auch einige Probleme aufgedeckt, für welche der Bundesrat Anpassungsvorschläge zur Diskussion stellt.

Mehr Effizienz und Verträglichkeit

Zur effizienteren und verträglicheren Ausgestaltung von Via sicura schlägt der Bundesrat verschiedene Anpassungen vor. Bei den Raserdelikten ist es für ihn denkbar, auf eine Mindestfreiheitsstrafe zu verzichten und die Mindestdauer des Führerausweisentzugs auf sechs Monate zu senken. Ausserdem könnte aus Sicht des Bundesrates den Gerichten bei der Anwendung des Rasertatbestands ein grösserer Ermessensspielraum eingeräumt werden. Die positiven Erfahrungen des Fahrens mit Licht am Tag könnte gemäss Evaluation verstärkt werden, wenn auch die schnellen E-Bikes mit Licht fahren würden. Hier will der Bundesrat aber mit einer Empfehlung anstelle einer Pflicht operieren. Der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten, eine bis heute noch nicht umgesetzte Massnahme, könnte laut Bundesrat aus dem Gesamtpaket gestrichen werden, da Aufwand und Ertrag in einem schlechten Verhältnis stehen würden.

Der ACS Schweiz verlangt eine rasche Umsetzung der Anpassungen

Der ACS Schweiz begrüsst und unterstützt diese Anpassungsvorschläge des Bundesrates und verlangt, dass sie möglichst rasch umgesetzt werden. Aus Sicht des ACS dürfen im Sinne der Verkehrssicherheit Geschwindigkeitsübertretungen auch weiterhin nicht toleriert werden. Er verlangt aber, dass die Gerichte zukünftig einen Ermessenspielraum haben, um das Verschulden angemessen gewichten zu können. Zudem muss die bisherige Mindeststrafe nach Via sicura, die in keinem Verhältnis zu anderen Straftaten steht, gemäss dem Vorschlag des Bundesrates gesenkt werden. Weiter verlangt der ACS, dass auf die Einführung von Datenaufzeichnungsgeräten verzichtet wird, da diese Massnahme, wie im Bericht vom Bundesrat festgehalten, in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde.

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.

Für weitere Auskünfte:

Thomas Hurter, ACS Zentralpräsident, Tel. 079 634 51 79

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