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ACS: Anhörung zu den gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung von Umweltzonen: unsinnig und untauglich

Bern (ots)

Der ACS lehnt die neuen rechtlichen Grundlagen in
aller Entschiedenheit ab. Die Idee der Einrichtung von Umweltzonen 
mag vor fünfundzwanzig Jahren - einem Vierteljahrhundert! - als die 
Luftreinhalte-Verordnung des Bundes in Kraft gesetzt wurde, 
bestechend erschienen sein. Seither haben sich die schweizerische 
Fahrzeugflotte und damit die Luftbelastung durch den Strassenverkehr 
so stark verändert, dass mit Umweltzonen kaum mehr eine Verbesserung 
zu erreichen ist und sie daher eine unverhältnismässige Massnahme 
darstellen.
Wie in den Erläuterungen zur Anhörung richtig festgehalten wird, 
haben in den vergangenen Jahren verschiedene europäische Städte 
Umweltzonen eingeführt. Ungerechtfertigt ist hingegen  die Aussage, 
wonach derartige Umweltzonen eine geeignete Massnahme darstellen 
würden, um die Luftqualität erheblich zu verbessern. Fakt ist 
vielmehr, dass die Wirkung dieses Instruments höchst umstritten ist. 
Wissenschaftliche Gutachten oder Untersuchungen konnten bislang nicht
belegen, dass sich in den bestehenden Umweltzonen die Luftqualität 
signifikant verbessert hat. Unser Nachbarland Deutschland, wo sich 
die meisten städtischen Umweltzonen Europas befinden, liefert laufend
neue Beispiele für diese Tatsache. Obschon der deutsche Fahrzeugpark 
im Schnitt markant älter ist als der schweizerische und deshalb als 
deutlich "umweltkritischer" eingestuft werden kann, wurden die 
Erwartungen an die Verbesserung der Luftqualität massiv enttäuscht. 
So wurden zum Beispiel in den Umweltzonen von Berlin, Bremen, 
Hannover und Stuttgart Verbesserungen von lediglich drei bis vier 
Prozent registriert. Da diese Veränderungen im Bereich der üblichen 
Schwankungen entsprechender Messungen liegen, kann nicht einmal von 
einem geringen Erfolg gesprochen werden.
Nicht zuletzt spricht auch eine Gesamtbetrachtung unserer 
Verkehrssysteme und Anforderungen gegen eine übertriebene Abschottung
der Stadtzentren. Es wäre ein ökologischer und wirtschaftlicher 
Unsinn, wenn zum Beispiel die in den Stadtzentren liegenden 
Hauptstationen unserer wichtigsten Eisenbahnverbindungen nur noch 
teilweise mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbar wären. 
Ebenso unsinnig wäre es, wenn in den Städten bestehende Parkhäuser 
praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.
Demgegenüber erwartet der ACS von den Städten, dass sie sich aktiv
an der Förderung von mit alternativen Energieträgern betriebenen 
Fahrzeugen beteiligen und die erforderlichen Infrastrukturen wie zum 
Beispiel Ladestationen umgehend bereitstellen.

Kontakt:

Niklaus Zürcher
Direktor Automobil Club der Schweiz
Mobile: +41/79/341'01'67
E-Mail: nik.zuercher@acs.ch

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