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Bayer (Schweiz) AG

Stellungnahme der Bayer (Schweiz) AG: Referentenaudienz am Bezirksgericht Zürich im Haftpflichtprozess bezüglich eines hormonellen Verhütungsmittels

Zürich (ots)

   - Bayer (Schweiz) AG hält fest, dass das Nutzen-Risiko-Profil 
ihrer hormonellen Verhütungsmittel bei ordnungsgemässer Verschreibung
und sachgemässer Anwendung positiv ist.

- Bayer (Schweiz) AG anerkennt die erhobenen Klagepunkte nicht und wird sich dagegen verteidigen.

Die Bayer (Schweiz) AG ist von der Klägerin auf Zahlung von Schadensersatz verklagt worden. Die Klägerin macht geltend, im März 2008 durch ein hormonelles Verhütungsmittel unseres Unternehmens geschädigt worden zu sein. Heute fand hierzu vor dem Bezirksgericht Zürich die Referentenaudienz statt. Angesichts des grossen Medieninteresses nimmt die Bayer (Schweiz) AG hiermit Stellung.

Die Bayer (Schweiz) AG hält fest, dass das Nutzen-Risiko-Profil ihrer hormonellen Verhütungsmittel bei ordnungsgemässer Verschreibung und sachgemässer Anwendung positiv ist. Sämtliche hormonellen Verhütungsmittel sind vom Arzt zu verschreibende Medikamente. Verschreibungspflichtig sind sie unter anderem, weil sie nebst ihrem unbestrittenen und überwiegenden Nutzen in seltenen Fällen auch schwerwiegende Nebenwirkungen hervorrufen können. Deshalb darf der behandelnde Arzt ein hormonelles Verhütungsmittel erst nach sorgfältiger Untersuchung und ausführlichem Gespräch mit der Anwenderin verschreiben. Dabei muss er vor der Verschreibung allfällige Risikofaktoren abklären, Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) ausschließen und die Anwenderinnen über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informieren. Die Kontraindikationen, Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen sowie die möglichen Risiken und Nebenwirkungen sind in den Fach- und Patienteninformationen aufgeführt. Diese werden von Bayer regelmässig überprüft und gemäss aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in Absprache mit der Behörde Swissmedic überarbeitet und angepasst.

Insofern anerkennt das Unternehmen die erhobenen Klagepunkte nicht. An der heutigen Referentenaudienz wurde kein Vergleich erzielt. Bayer (Schweiz) AG wird sich weiterhin gegen die Klage verteidigen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, kommentiert die Bayer (Schweiz) AG dieses nicht weiter.

La version française suivra.

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Über Bayer HealthCare

Die Bayer AG ist ein weltweit tätiges, forschungsbasiertes und wachstumsorientiertes Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit, Ernährung und hochwertige Materialien. Mit einem Umsatz von mehr als 16'913 Milliarden Euro (2010) gehört Bayer HealthCare, ein Teilkonzern der Bayer AG, zu den weltweit führenden innovativen Unternehmen in der Gesundheitsversorgung mit Arzneimitteln und medizinischen Produkten. Das Unternehmen mit Sitz in Leverkusen bündelt die Aktivitäten der Divisionen Animal Health, Consumer Care, Medical Care sowie Pharmaceuticals. Ziel von Bayer HealthCare ist es, Produkte zu erforschen, zu entwickeln, zu produzieren und zu vertreiben, um die Gesundheit von Mensch und Tier weltweit zu verbessern. Bei Bayer HealthCare arbeiten weltweit über 55'700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern. Mehr Informationen finden Sie unter www.bayerhealthcare.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Presseinformation enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung des Bayer-Konzerns beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese Faktoren schließen diejenigen ein, die wir in Berichten an die Frankfurter Wertpapierbörse sowie die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde (SEC) - inkl. Form 20-F - beschrieben haben. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.

Rechtliche Hinweise

Die vorliegende Medieninformation wurde von Bayer (Schweiz) AG verfasst, um Journalistinnen und Journalisten über Neuigkeiten zu den beschriebenen Krankheiten und/oder deren Behandlungsoptionen zu informieren. Die in ihr enthaltenen Informationen sind ausschliesslich für Medienschaffende bestimmt. Zu den in dieser Medienmitteilung erwähnten Produkten kann die ausführliche und von der Behörde genehmigte Fach- und/oder Publikumsinformation öffentlich im Internet auf www.kompendium.ch eingesehen werden. Darin sind die positiven wie auch negativen Aspekte der erwähnten Produkte nachzulesen. Bayer (Schweiz) AG weist ausdrücklich darauf hin, dass nebst den in dieser Medieninformation beschriebenen Therapieoptionen noch weitere medikamentöse und/oder nicht medikamentöse Behandlungen bestehen können. Die Medienmitteilung soll den Medienschaffenden dazu dienen, die erwähnten Neuigkeiten/Sachverhalte redaktionell aufzubereiten. Bayer (Schweiz) AG weist die Journalistinnen und Journalisten ausdrücklich auf die werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung hin (Art.31 und 32 des Heilmittelgesetzes, SR 812.21 und der Arzneimittel-Werbeverordnung, SR 812.212.5), insbesondere auf das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.L.CH.WHC.04.2011.0077-DE

Kontakt:

Pressestelle Bayer (Schweiz) AG
Tel.: +41/44/465'81'84
E-Mail: presse@bayer.ch

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