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P&I Personal & Informatik AG

EANS-Adhoc: P&I Personal & Informatik AG
Erneute unwirksame Beschlussfassung von Mitgliedern des Aufsichtsrates

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
14.07.2010
Der Vorstand der P&I Personal & Informatik AG ist heute darüber in 
Kenntnis gesetzt worden, dass im Verlauf der Aufsichtsratssitzung der
Gesellschaft, die am 12. Juli 2010 stattgefunden hat, zwei 
Aufsichtsratsmitglieder, nämlich die Herren Vinall und Dr. Heidel, 
versucht haben, verschiedene Beschlüsse des Aufsichtsrates 
herbeizuführen. Nach übereinstimmender Auffassung des Vorsitzenden 
des Aufsichtsrates sowie des Vorstandes der P&I Personal & Informatik
AG sind diese Beschlüsse unwirksam, da an der Beschlussfassung des 
aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrates nur zwei seiner 
Mitglieder teilgenommen haben, nicht aber der Vorsitzende des 
Aufsichtsrates, Herr Wand. Der Aufsichtsrat war damit nicht 
beschlussfähig (§ 108 Abs. 2 Satz 3 AktG). Gemäß § 108 Abs. 2 Satz 3 
AktG müssen in jedem Fall mindestens drei Mitglieder des 
Aufsichtsrates an einer Beschlussfassung teilnehmen. Gegenstand der 
von den Herren Vinall und Dr. Heidel angestrebten Beschlüsse sollte 
unter anderem sein:
•       Die Feststellung der Unwirksamkeit der Bestellung des
Vorstandsmitgliedes Herr Triadis und des mit ihm geschlossenen
Anstellungsvertrags;
•       Neubestellung von Herrn Dr. Mossack zum Vorstandsmitglied der P&I
Personal & Informatik AG und Abschluss eines entsprechenden Anstellungsvertrags;
•       Abberufung der Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß aus
wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung sowie fristlose Kündigung der mit ihnen
abgeschlossenen Anstellungsverträge aus wichtigem Grund;
•       Geltendmachung von verschiedenen Schadensersatz- und
Rückforderungsansprüchen gegen die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr.
Voß in einer Gesamthöhe von mindestens EUR 4,5 Mio. zuzüglich Zinsen und
weiteren Kosten;
•       Abberufung von Herrn Wand als Aufsichtsratsvorsitzender und Neuwahl des
Aufsichtsratsmitgliedes Herr Dr. Heidel zum Aufsichtsratsvorsitzenden.
Die Vorstandsmitglieder Herr Triadis und Herr Dr. Voß werden ihren 
unverändert bestehenden Amtspflichten weiter nachkommen. Sie sind der
Meinung, dass etwaige Schadensersatzansprüche gegen sie nicht 
bestehen und Herr Wand weiterhin wirksam gewählter 
Aufsichtsratsvorsitzender der Gesellschaft ist.
Wiesbaden, 14. Juli 2010
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com

Branche: Software
ISIN: DE0006913403
WKN: 691340
Index: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
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Düsseldorf / Freiverkehr

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