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economiesuisse - Staatsvertrag mit den USA für Wirtschaft entscheidend
Absage an parteipolitische Profilierungen auf Kosten des Standorts Schweiz

Zürich (ots)

Der Vorstandsausschuss von economiesuisse
befürwortet entschieden die Ratifizierung des Staatsvertrags mit den 
USA zur Amtshilfe betreffend die UBS-Daten. Er verfolgt die 
Diskussion mit grosser Besorgnis. Eine Ablehnung würde die 
Beziehungen mit dem zweitwichtigsten Wirtschaftspartner der Schweiz 
belasten und auch über den Finanzplatz hinaus Industrie und 
Dienstleistungen empfindlich treffen. Der Handlungsbedarf bei 
systemrelevanten Unternehmen ist unbestritten. Lösungen müssen aber 
solide und sachgerecht sein.
Die USA sind für die Schweizer Unternehmen insgesamt der 
zweitwichtigste Handelspartner und gar der wichtigste 
Investitionsstandort. Auch viele KMU erzielen in diesem Markt einen 
bedeutenden Teil ihrer Erträge. Konzernzentralen amerikanischer 
Firmen in der Schweiz tragen entscheidend zu unserem Wohlstand bei.
Es wäre fahrlässig, den Staatsvertrag mit den USA für 
parteipolitische Profilierungen zu instrumentalisieren. Die Fragen 
der Systemrisiken und der Boni sind zweifellos wichtig. Die 
diesbezüglichen Arbeiten sind bereits fortgeschritten. Es besteht 
daher kein Grund für Hauruck-Eingriffe ohne sorgfältige Abklärungen. 
Überstürzte steuerliche Massnahmen sind möglicherweise wirkungslos 
oder richten sogar erheblichen Schaden an. Beispielsweise 
verschlechtert eine Einschränkung von Mitarbeiterbeteiligungen die 
Rahmenbedingungen von Start-up-Unternehmen erheblich.
Mit der Genehmigung des Staatsvertrages durch das Parlament können
die Altlasten bereinigt und die künftigen Beziehungen unbelastet 
gestaltet werden. Eine Ablehnung würde zu grosser Unsicherheit wegen 
allfälligen Retorsionsmassnahmen der USA führen. Die amerikanische 
Reaktion könnte die UBS, den gesamten Finanzplatz und darüber hinaus 
auch Industrie und Dienstleistungen empfindlich treffen und 
Arbeitsplätze gefährden.
Zum Abkommen mit den USA gibt es keine Alternative. Zu den 
rechtspolitischen Bedenken ist festzuhalten, dass der eingeschlagene 
Weg vertretbar ist. Das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot ist nach 
geltender Praxis auf Verfahrensfragen nicht anwendbar.

Kontakt:

Thomas Pletscher
Telefon: 044 421 35 33 oder 078 603 84 45
E-Mail: thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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