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economiesuisse - Selbstregulierung gestärkt
Anhang zum Swiss Code mit Präzisierungen zu Entschädigungen verabschiedet

Zürich (ots)

Der Vorstand von economiesuisse hat an seiner
heutigen Sitzung einen Anhang zum "Swiss Code for Best Practice of 
Corporate Governance" mit zehn Empfehlungen zu Entschädigungen von 
Verwaltungsräten und oberstem Management verabschiedet. Damit stärkt 
er die Selbstregulierung weiter. Bei seinem Entscheid hat er den 
eingegangenen Äusserungen im Rahmen der Vernehmlassung Rechung 
getragen.
Der neue Anhang ist Teil des Swiss Codes und beruht auf der 
Selbstregulierung. Er gibt den Unternehmen Empfehlungen für die 
Ausgestaltung der Entschädigungssysteme und eine über die 
gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Information. Dabei wird die 
Flexibilität bewahrt. Kernpunkte sind:
  • Der Entschädigungsausschuss setzt sich nur aus unabhängigen Mitgliedern zusammen.
  • Das Entschädigungssystem wird leistungsgerecht und ohne falsche Anreize ausgestaltet.
  • Auf Abgangsentschädigungen oder "goldene Fallschirme" wird grundsätzlich verzichtet.
  • Jährlich wird ein Entschädigungsbericht den Aktionären vorgelegt, mit einer Darlegung der Entschädigungspolitik.
  • Die Generalversammlung soll sich entweder im Rahmen der Jahresrechnung und Entlastung der Organe oder in einer Konsultativabstimmung ausdrücklich zum Entschädigungsbericht äussern können.
Der Swiss Code hat sich seit seiner Verabschiedung vor fünf Jahren
bewährt, das System der Selbstregulierung funktioniert und sichert 
die notwendige Gestaltungsfreiheit für die Unternehmen. Wie im Swiss 
Code vorgesehen, hat für economiesuisse der Arbeitsausschuss mit 
Prof. Peter Böckli konkrete Vorschläge ausgearbeitet. Ein 
analytischer Bericht von Prof. Karl Hofstetter diente als 
Ausgangsbasis. Der abschliessende Entscheid lag in der Kompetenz des 
Vorstandes von economiesuisse. Die Trägerorganisationen des Swiss 
Codes werden nun eingeladen, ihre Unterstützungserklärungen zu 
erneuern. Anschliessend wird der Swiss Code mit Anhang und 
überarbeiteten Erläuterungen publiziert werden.
Der vom  Vorstand verabschiedete Text des Anhangs zum Swiss Code 
mit Empfehlungen zu den Entschädigungen ist bereits vollständig 
abrufbar unter www.economiesuisse.ch (Dossier "Corporate 
Governance").

Kontakt:

Thomas Pletscher: 044 421 35 35 oder 078 603 84 45,
thomas.pletscher@economiesuisse.ch

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