Alle Storys
Folgen
Keine Story von economiesuisse mehr verpassen.

economiesuisse

economiesuisse - Unhaltbarer Angriff auf die Schweizer Steuersouveränität
economiesuisse zum Beschluss der EU-Kommission

Zürich (ots)

Die EU-Kommission verlangt Verhandlungen mit der
Schweiz über kantonale Steuerregimes. Nach ihrer Auffassung seien 
diese mit dem über dreissigjährigen Freihandelsabkommen Schweiz-EU 
nicht vereinbar. Diese nachträgliche Infragestellung seitens der 
Kommission lässt sich nicht rechtfertigen. Für economiesuisse ist 
die Schweizer Steuerhoheit nicht verhandelbar. Das Begehren aus 
Brüssel ist klar zurückzuweisen. Es ist rechtlich unhaltbar, 
wirtschaftlich sowie finanzpolitisch schädlich und staatspolitisch 
ein Angriff auf unsere Souveränität.
Die EU-Kommission hat heute beschlossen, dem EU-Ministerrat zu 
beantragen, Verhandlungen mit der Schweiz in Fiskalfragen 
aufzunehmen. Es geht dabei um kantonale Steuerregimes, die nach 
Auffassung der Kommission gegen die wettbewerbsrechtlichen 
Bestimmungen des Freihandelsabkommens Schweiz-EG von 1972 
verstiessen. Ein Beschluss der Mitgliedstaaten ist erst zu einem 
späteren Zeitpunkt zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass nun 
EU- interne Gespräche über diese Thematik geführt werden. Angesichts 
des Steuerwettbewerbs innerhalb der EU ist offen, ob der angestrebte 
Harmonisierungskurs der EU-Kommission durch die Mitgliedstaaten 
mitgetragen wird.
Aus Sicht der Schweizer Wirtschaft ist das Begehren aus Brüssel 
unhaltbar. Wie das der Kommission im März 2006 übergebene 
Rechtsgutachten des Bundesrates darlegt, fallen die kritisierten 
kantonalen Steuerregimes nicht unter den Geltungsbereich des 
Freihandelsabkommens und haben keinen Einfluss auf den 
grenzüberschreitenden Warenverkehr. Die kantonalen Steuerregimes 
gelten für ausländische und inländische Firmen gleichermassen. Zudem 
bestanden die kantonalen Steuerregimes schon lange vor 1972 und 
wurden bislang nie bemängelt. Die nachträgliche Infragestellung nach 
35 Jahren seitens der EU lässt sich nicht rechtfertigen.
Ein Steuerwettbewerb auf nationaler und internationaler Ebene hat 
positive volkswirtschaftliche Auswirkungen und ist zu begrüssen. Er 
ist Ausdruck von unterschiedlichen nationalen Präferenzen in der 
Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Er findet nicht nur 
innerhalb Europas, sondern auch auf globaler Ebene statt. Für kleine 
Länder wie die Schweiz ist der globale Steuerwettbewerb von 
besonderer Bedeutung. Eine massvolle Besteuerung ist ein zentraler 
Faktor der Standortattraktivität. Heute fällt eine Vielzahl von 
Unternehmen unter den Status einer Holding-, Verwaltungs- oder 
Gemischten Gesellschaft. Dabei handelt es sich überwiegend um 
Schweizer Firmen, die auf alle Kantone und über alle Branchen hinweg 
verteilt sind. Diese Gesellschaften haben eine grosse 
volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie bieten hochwertige 
Arbeitsplätze, sind bedeutende Auftraggeber für Drittfirmen und 
ermöglichen nicht zuletzt auch beträchtliche Steuereinnahmen für 
Bund, Kantone und Gemeinden.
Die Schweiz ist ein souveräner Staat und nicht Mitglied der EU oder 
des EWR. Die Souveränität gilt auch im Hinblick auf 
Steuergesetzgebung und Wettbewerbsrecht. Die Schweiz ist 
diesbezüglich keine vertraglichen oder politischen Verpflichtungen 
gegenüber der EU eingegangen. Der Verhaltenskodex zur 
Unternehmensbesteuerung ist eine EU-interne Angelegenheit. 
Extraterritoriale Ansprüche der EU sind deshalb dezidiert 
zurückzuweisen.
Aus Sicht der Wirtschaft ist die kantonale Steuersouveränität nicht 
verhandelbar. Es besteht sowohl seitens der EU als auch der Schweiz 
kein Interesse daran, einen unbegründeten Steuerstreit vom Zaun zu 
brechen und damit die guten Beziehungen zu gefährden. Bisher hat die 
Kommission keine rechtlich haltbaren Argumente vorgelegt, weshalb 
sie einen Verstoss gegen das Freihandelsabkommen sieht. Dies 
unterstreicht, wie schwach die Rechtsgrundlage für die Vorwürfe an 
die Adresse der Schweiz ist. economiesuisse unterstützt die 
unmissverständliche Haltung des Bundesrates und der kantonalen 
Finanzdirektorenkonferenz in dieser Frage.
Rückfragen:
Pascal Gentinetta
Telefon: 044 421 35 12 
pascal.gentinetta@economiesuisse.ch

Weitere Storys: economiesuisse
Weitere Storys: economiesuisse