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BFB / CIPI

Fasnächtler - Achtung Brandgefahr!

Bern (ots)

BfB. Fasnacht bedeutet Jubel, Trubel, Heiterkeit:
Einmal die Sorgen des Alltags vergessen, die Narrenzeit unbeschwert
geniessen. Die Fasnachtszeit ist aber nicht ungefährlich! Viele
Dekorationen, der oft sorglose Umgang mit Raucherwaren, Kerzen und
Feuerwerk bergen eine bedeutende Brandgefahr. Kostüme sind oft leicht
brennbar - die Träger sind sich der Gefahr nicht bewusst und wiegen
sich in falscher Sicherheit. Die Beratungsstelle für Brandverhütung
BfB ruft Wirte und Fasnächtler auf, zur Brandsicherheit beizutragen.
Jedes Jahr verursachen Fasnächtler Brandschäden und ziehen sich
teilweise schwere Verbrennungen zu. Die Beratungsstelle für
Brandverhütung ermahnt deshalb zur Besonnenheit im Umgang mit offenem
Feuer und Feuerwerk.
Lokale vorbereiten
Brandverhütung beginnt bereits mit den Vorbereitungen.
Leichtbrennbare Dekorationsmaterialien wie Stroh, ungeschältes
Schilf, Tannenreisig und dergleichen dürfen aus feuerpolizeilichen
Gründen nicht verwendet werden. Ebenso sind Materialien, die im
Brandfall giftige Gase entwickeln oder brennend abtropfen, nicht
zulässig. Papier für Dekorationen wie Girlanden, Luftschlangen,
Lampenverkleidungen und Wandbeläge ist durch ein geeignetes
flammenhemmendes Mittel zu behandeln.
Fluchtwege freihalten
Während der Fasnachtszeit sind die Festsäle meist stark belegt. Es
ist deshalb besonders wichtig, dass Fluchtwege und Ausgänge klar
gekennzeichnet sind und nicht durch Dekorationen verdeckt werden.
Fluchtwege müssen das schnelle Verlassen des Gebäudes jederzeit
gewährleisten. Sie dürfen niemals durch Gegenstände verstellt oder
gar verschlossen werden. Sicherheitsbeleuchtungen sind auf deren
Wirksamkeit zu überprüfen.
Fasnachtskostüme imprägnieren
Bei Fasnachtskostümen, Masken und Perücken ist Phantasie gefragt.
Es gilt aber zu bedenken, dass fast alle Textilien brennbar sind und
bereits durch eine Zigarette, Kerze oder Funken in Brand geraten
können. Besonders leicht entflammbar sind in der Regel leichte und
luftige Gewebe aus Naturfasern oder synthetischen Materialien. Tüll-
und Nylonstoffe schmelzen beim Abbrennen und verursachen dabei oft
schwerste Hautverbrennungen. Leichtbrennbare Fasnachtskostüme sind
mit einem geeigneten flammenhemmenden Mittel zu imprägnieren. Die
Behandlung ist nach dem Waschen zu wiederholen. Wiegen Sie sich nicht
in falscher Sicherheit und erkundigen sich vor dem Tragen eines
Kostüms bezüglich der Brennbarkeit.
Junge Fasnächtler
Auch in der Fasnachtszeit sind Kinder begeistert vom Feuerwerk.
Begeisterung allein ist aber gefährlich. Durch Verbote lässt sich die
Gefahr erfahrungsgemäss nicht bannen. Vielmehr müssen Kinder durch
Eltern und Erzieher über den Umgang mit Feuer und Feuerwerk
aufgeklärt werden. Die Gefahr des Feuers muss verstanden und erlebt
werden.
Merkblätter und Ausleihdienst
Die Beratungsstelle für Brandverhütung stellt Merkblätter wie
"Brandgefahren im Restaurant", "Verhalten im Brandfall" und "Umgang
mit Feuerwerk" gratis zur Verfügung. Ausserdem besteht ein
Ausleihdienst für Videos. Für allfällige weitere Auskünfte stehen wir
Ihnen gerne zur Verfügung (BfB, Postfach 8576, 3001 Bern, Tel.
031/320 22 20, Fax 031/320 22 99, E-mail:  mail@bfb-cipi.ch, Internet:
www.bfb-cipi.ch).
Brennbarkeit von Stoffen
Die Brennbarkeit von Stoffen kann gemäss nachstehendem Vorgehen
grob abgeschätzt werden:
  • Kleine Probe des Materials (Streifen) an einem brandsicheren Ort aufhängen und während 15 Sekunden am untern Rand mit einem Streichholz beflammen.
  • Brennt die Probe nach dem Entfernen der Flamme weiter und vollständig ab, handelt es sich um einen leicht brennbaren Stoff. Dieser ist mit einem flammenhemmenden Mittel zu imprägnieren.
  • Bei Farbwarenläden oder Drogerien sind feuerhemmende Mittel erhältlich.

Kontakt:

BfB
Bundesgasse 20
Postfach 8576
3001 Bern
Tel. +41 31 320 22 20
Fax +41 31 320 22 99
E-Mail: mail@bfb-cipi.ch
Internet: www.bfb-cipi.ch
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