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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Keine Änderung des heutigen System des Finanzausgleichs

Bern (ots)

Vor der Umsetzung der geplanten Reform soll das
aktuelle System des Finanzausgleichs nicht mehr geändert werden. Das
geht aus der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine Motion von
Nationalrat Jean Spielmann (PdA/GE) sowie auf eine Interpellation von
Ständerat Hans Hess (FDP/OW) hervor. Ersterer verlangte, den
Finanzausgleich stärker nach dem Steuerlastindex auszurichten,
während der Zweite befürchtete, dass die vom Bundesrat geplante
Entlastung bei der direkten Bundessteuer sich im horizontalen
Finanzausgleich negativ auf die finanzschwächeren Kantone auswirken
könnte.
Die Steuerlast fällt bei der Berechnung der Finanzkraft der
Kantone bereits heute am stärksten ins Gewicht. Sie geht zwei Mal in
die Berechnung ein, nämlich zuerst als eigene Masszahl und
anschliessend bei der Bestimmung der Steuerkraft. Der Index der
Steuerbelastung widerspiegelt jedoch nicht unbedingt alle
obligatorischen Abgaben eines Kantons. Eine hohe Steuerbelastung kann
auch Ausdruck eines grösseren Angebots an öffentlichen Leistungen
sein. Das System des Finanzausgleichs noch stärker auf den
Steuerlastindex abstellen zu wollen, könnte die Kantone dazu
verleiten, weniger auf eine sparsame und wirksame Budgetpolitik zu
achten oder gar ihre Steuerpolitik auf den Mechanismus des
Finanzausgleichs auszurichten.
Diese Überlegungen haben dazu geführt, im Reformentwurf für einen
neuen interkantonalen Finanzausgleich die Steuerbelastung nicht zur
Berechnung des Ressourcenpotenzials der Kantone beizuziehen. Der
Bundesrat teilt (betreffs Motion Spielmann) zudem die Auffassung der
Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, wonach das heutige System
vor der vorgeschlagenen Neugestaltung nicht mehr grundlegend geändert
werden soll.
Was die negativen Folgen anbelangt, die die vom Bundesrat
vorgeschlagene Entlastung bei der direkten Bundessteuer für die
finanzschwächeren Kantone im horizontalen Finanzausgleich haben
könnte (Interpellation Hess), räumt der Bundesrat zwar ein, dass die
finanzschwächsten Kantone proportional stärker von einer Reduktion
des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer betroffen wären. Sie
müssten jedoch trotzdem keine Einbussen erleiden, weil die
Steuererträge im Moment der Einführung der Steuerentlastung höher
wären als heute.
Kommt hinzu, dass die Erhöhung des für den Finanzausgleich
bestimmten Anteils unter den Kantonen kaum mehrheitsfähig wäre. Um so
weniger, als die entsprechende Verordnung demnächst revidiert und
eine zweijährige Übergangsregelung getroffen wird, um die negativen
Auswirkungen der Einreihung des Kantons Bern in die Gruppe der
finanzschwachen Kantone für eben diese zu mildern.
Ausserdem wurden die finanzschwachen Kantone in den letzten Jahren
bei der Verteilung der Bundesbeiträge zur Verbilligung der
Krankenkassenprämien sowie bei der Festlegung der Kantonsanteile an
den Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe stärker berücksichtigt. Ab
2003 schliesslich werden vor allem sie von der Erhöhung der
Gewinnausschüttungen der Nationalbank um eine Milliarde profitieren.

Kontakt:

Pierre Chardonnens
Eidgenössische Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'22

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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