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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Regelung der Betriebssparkassen wird überprüft

Bern (ots)

Der Bundesrat unterstützt die Forderung nach einer
Überprüfung der Regelung der betriebseigenen Depositenkassen. Er hat
heute eine entsprechende Empfehlung von Ständerätin Vreni Spoerry
(ZH) entgegengenommen.
Wie der Fall Swissair gezeigt hat, sind Privateinlagen der
ArbeitnehmerInnen bei den Betriebssparkassen schlecht geschützt.
Gestützt auf eine Ausnahmeregelung in der Bankenverordnung (Art. 3a
Abs. 4 lit. e) unterstehen diese Sparkassen nämlich nicht dem
Bankengesetz und damit auch nicht der Aufsicht der Bankenkommission.
Demzufolge gelten auch alle weiteren Vorschriften des Bankengesetzes
für diese Sparkassen nicht, namentlich die Reservebildung,
Eigenmittel, Klumpenrisiken usw. Kommt dazu, dass die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Einlegerschutz bis zu
30'000 Franken geniessen, wie dies bei den übrigen Banken der Fall
ist. Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, inwiefern die
Risiken der Betriebssparkassen minimiert werden können. Er hat das
EFD beauftragt, eine Revision von Art. 3a der Bankenverordnung
vorzubereiten und anschliessend bei den interessierten Kreisen eine
Vernehmlassung durchzuführen.

Kontakt:

Barbara Schaerer
Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41/31/322'60'18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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