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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Ausgabenwachstum im Finanzplan 2003-2005

Bern (ots)

Der Bundesrat lehnt die in einer Motion der
Finanzkommission des Nationalrates verlangte Begrenzung des
Ausgabenwachstums auf 3,3 Prozent pro Jahr ab. Denn dafür müssten in
den Jahren 2004 und 2005 Einsparungen in der Grössenordnung von 1,5
Milliarden pro Jahr erzielt werden. Die Landesregierung betrachtet
diese Vorgabe aus realpolitischer Sicht für nicht umsetzbar. Sie
beantragt deshalb die Umwandlung der Motion in ein Postulat.
Die Finanzkommission hat ihre Motion am 16. November 2001
eingereicht. Zur Begründung führt sie an, dass der Finanzplan trotz
der positiven Wirtschaftsentwicklung und der unternommenen
Sanierungsbemühungen von Ausgabenüberschüssen in den Jahren 2003 und
2004 ausgehe. Die Zunahme der Ausgaben fiele bei einem unterstellten
Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent mit 4,1 Prozent zu hoch aus. Mit
einer Senkung des Ausgabenwachstums im Finanzplan 2003-2005 auf 3,3
Prozent könne implizit zumindest eine Stabilisierung der Staatsquote
erreicht werden.
Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, er verfolge in seinem
Finanzleitbild eine ähnliche Zielsetzung wie die Motionärin und
bereits heute erfülle der Finanzplan unter Ausklammerung der
demographiebedingten Zusatzlasten die Forderung: Unter Ausschluss der
Demographieeffekte kann die Vorgabe einer kürzerfristigen
Stabilisierung und einer längerfristigen Senkung der Staatsquote
erreicht werden.
Würde der Motion stattgegeben, ergäbe sich nach Abzug der
AHV/IV-Anteile an den Mehrwertsteuerprozenten für die restlichen
Ausgaben lediglich noch eine Zunahme von 1,8 Prozent, was genau der
für diesen Zeitraum erwarteten jährlichen Teuerung entspräche.
Mittelfristig müssten damit jährlich 1,5 Milliarden eingespart
werden: eine Neuauflage eines Stabilisierungsprogramms mit
substanziellen Kürzungen in den wichtigsten Aufgabengebieten soziale
Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung und Landwirtschaft wäre die
Folge.
Die Fortsetzung einer nachhaltigen Finanzpolitik verlangt nach
Ansicht des Bundesrates langfristig ausgerichtete Konzepte, so wie es
das Instrument der Schuldenbremse vorsieht: das Wachstum der Ausgaben
ist an die Einnahmen zu koppeln, um die Staatsquote auf tiefem Niveau
zu halten. Es braucht daher in den nächsten Jahren weitere
Ausgabendisziplin und Zurückhaltung bei der Übernahme neuer Aufgaben
oder bei zusätzlichen Steuersenkungen. Mit der Umsetzung des
Finanzplanes 2003-2005 wäre schon viel erreicht. Unmittelbaren
Handlungsbedarf kann der Bundesrat zur Zeit nicht ausfindig machen,
weshalb er die Umwandlung der Motion in ein Postulat beantragt.

Kontakt:

Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41 31 322 60 54

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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