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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Nachbesserungen bei der Sanierung der SBB Energiebereich und Pensionskasse

Bern (ots)

Der Bundesrat hat gestern über die noch hängige
Sanierung des Energiebereichs und der Pensionskasse der SBB
beschlossen. Für die notwendigen Wertberichtigungen und die Bildung
von Rückstellungen im Energiebereich verzichtet der Bund auf die
Rückzahlung von Darlehen in der Höhe von 1,200 Milliarden Franken.
Ebenfalls mit einem Darlehensverzicht von 658 Millionen ermöglicht
der Bund der SBB die Bildung der notwendigen Rückstellungen für die
Teuerung auf den Altrenten. Die Vorschriften über die
Mindestaustrittsleistung laut Freizügigkeitsgesetz bedingen eine
nachträgliche Erhöhung bei der Ausfinanzierung der Deckungslücke im
Umfang von 149 Millionen Franken.
Bei der Festlegung der Eröffnungsbilanz SBB per 1. Januar 1999 im
Rahmen der Bahnreform wurde der Energiebereich ausgeklammert, da die
damals geführten Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis
geführt hatten. Die SBB bekam zwei Jahre Zeit, eine Strategie für das
Energiegeschäft festzulegen und die Bewertung neu vorzunehmen. Das
Ergebnis liegt nun vor. Die Arbeiten wurden bundesintern begleitet
und das Resultat für gut befunden. Die SBB führt das
Bahnstromgeschäft (16,7 Hz-Bereich) unter Optimierungen weiter und
verkauft soweit möglich die Beteiligungen im 50 Hz-Bereich. Diese
Beteiligungen wurden von den SBB weltweit ausgeschrieben. Ein grosser
Teil konnte so verkauft werden. Der Wertberichtigungsbedarf für den
Energiebereich der SBB beträgt mit der neuen Strategie und den
getätigten Verkäufen 1'199,6 Millionen Franken.
Gleichzeitig mit der Sanierung des Energiebereichs finanziert der
Bund der SBB zwei zusätzliche Rückstellungen für die Pensionskasse.
Damit soll einerseits die Teuerungszulage für Alt- und
Uebergangsrentner und andererseits die notwendige Erhöhung des
Deckungskapitals aufgrund der Vorschrift für die
Mindestaustrittsleistung des Freizügigkeitsgesetztes finanziert
werden. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die
Eigenfinanzierungskraft der Pensionskasse der SBB dort ergänzt wird,
wo sie nicht ausreicht. Diese beiden Erhöhungen machen rund 806,5
Millionen aus.
Der Bund verzichtet auf die Rückzahlung von Darlehen im Umfang von
insgesamt 1'857 Millionen Franken. Für die Mindestaustrittsleistung
wird die zur Zeit laufende Ausfinanzierung der Deckungslücke durch
den Bund um 149 Millionen aufgestockt.
Die SBB nehmen trotz dieser zusätzlichen Entschuldungsschritte des
Bundes ein beträchtliches Risiko in den Bereichen Energie und
Pensionskasse auf sich. Für die Berechnung des Sanierungsbetrags
wurden restriktive Annahmen getroffen. Entwickeln sich der
Energiepreis, die Jahresteuerung oder der Teuerungsausgleich auf den
Bundesrenten für die SBB ungünstig, können die sich daraus ergebenden
finanziellen Lasten das Gesamtergebnis der SBB AG verschlechtern.

Kontakt:

Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 322 60 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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