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Eidg. Finanzverwaltung EFV

Gewährung der Teuerung auf Renten bei den ehemaligen Regiebetrieben

Bern (ots)

Alle Renterinnen und Rentner, die vor der
Verselbständigung der früheren Bundesregiebetriebe pensioniert worden
sind, haben ihr Leben lang Anspruch auf den gleichen
Teuerungsausgleich, welcher den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes
gewährt wird. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat gestern seinen
schon 1997 gefällten Entscheid bekräftigt, wonach die Unternehmungen
SBB, Swisscom, Post und RUAG (Rüstungsbetriebe) selber für die
Teuerung auf allen Renten aufkommen müssen. Der Bund stattet sie im
Gegenzug bei der Verselbständigung mit genügend Kapital aus.
Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung von gestern Mittwoch mit
der Rechtslage bei der Rententeuerung der ehemaligen Regiebetriebe
auseinandergesetzt. Anlass dazu war, dass die Personalverbände unter
der Führung des Schweizerischen Eisenbahnerverbandes (SEV) von den
SBB die selbe Teuerung für ihre Rentnerinnen und Rentner fordern wie
sie den Bundesrentnerinnen und -rentnern gewährt wird. Diese
Forderung begründet der SEV mit einem Rechtsgutachten, das den
Anspruch der Rentnerinnen und Rentner, die vor der Verselbständigung
pensioniert wurden (Altrentnerinnen und Altrentner), auf die
Bundesrententeuerung bestätigt. Ein von den SBB selber in Auftrag
gegebenes Rechtsgutachten und die bundesinternen Abklärungen kamen
zum selben Schluss. Für die Uebergangsrentnerinnen und -rentner, die
nach der Verselbständigung aber vor Inkrafttreten des neuen
Bundespersonalgesetz, also in den Jahren 1999 und 2000, pensioniert
wurden, ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Für die Neurenten
gilt nur das Pensionskassenreglement der SBB. Die Rechtslage für die
Swisscom, die Post und die RUAG präsentiert sich nach bundesinternen
Abklärungen ähnlich.
Schon 1997 hat der Bundesrat festgelegt, dass die Unternehmungen
selber für den Teuerungsausgleich auf ihren Renten aufkommen müssen.
Der Bund stattet sie im Gegenzug bei der Verselbständigung mit
ausreichend Kapital aus. Dieser Grundsatz ist gestern vom Bundesrat
bestätigt worden. Alle Altrentnerinnen und Altrentner werden demnach
in den Genuss der Bundesteuerung kommen. Vorgesehen ist zudem, auch
die Uebergangsrenten wie Altrenten zu behandeln.
Die SBB müssen jetzt die Teuerungsausgleiche von 0,3 Prozent für
das Jahr 1999, von 1 Prozent für das Jahr 2000 und 2 Prozent für das
Jahr 2001 auf Alt- und Uebergangsrenten nachfinanzieren und
ausbezahlen. Dafür reichen aber die Erträge ihrer Pensionskasse nicht
aus. Daher gelangten die SBB mit einem Finanzierungsgesuch an den
Bundesrat. Dieser ist bereit, eine Erhöhung der Kapitalausstattung
für die Pensionskasse der SBB zu prüfen, weil die mit der
Eröffnungsbilanz per 1. Januar 1999 gewährte Rückstellung sicher
höher ausgefallen wäre, wenn die jetzt bekannten Rechtsgutachten
bereits vorgelegen hätten. Die Erhöhung der Kapitalausstattung wird
dem Bundesrat - zusammen mit anderen Korrekturen der Eröffnungsbilanz
- separat unterbreitet.
Die Rekapitalisierung der Pensionskasse der RUAG wird dem
Bundesrat noch vor den Sommerferien vorgelegt. Bei der Post steht im
Hinblick auf die Schaffung einer eigenen Pensionskasse (geplant auf
den 1.1.2002) die Uebernahme des Pensionskassen-Fehlbetrags durch den
Bund im Vordergrund. Für die Berücksichtigung der Altrententeuerung
bei der Kapitalausstattung der neuen Post-Pensionskasse muss zuerst
eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. In beiden Fällen werden
die Rechtsgutachten bei der Berechnung der entsprechenden
Rückstellung berücksichtigt. Die Swisscom erhält keine zusätzlichen
Bundesgelder, sie verfügt über ausreichende Rückstellungen.

Kontakt:

Cornelia Appetito, Eidg. Finanzverwaltung
Tel. +41 31 322 54 13

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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