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Eidg. Personalamt EPA

Kaderlöhne und Verwaltungsratshonorare bundesnaher Unternehmungen sollen per Gesetz geregelt werden

Bern (ots)

Der Bundesrat ist grundsätzlich mit der Einführung
einer gesetzlichen Regelung für die Kaderlöhne und
Verwaltungsratshonorare bundesnaher Unternehmungen einverstanden. In
seiner gestern verabschiedeten Stellungnahme zu einer
Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates (SPK-N) hält er fest, dass sich die Vorlage in der
grundsätzlichen Zielsetzung mit den Absichten des Bundesrates deckt.
In einigen Punkten nimmt der Bundesrat allerdings eine abweichende
Haltung ein.
In ihrem Bericht vom 25. April 2002 begründet die Staatspolitische
Kommission des Nationalrates (SPK-N) die Auffassung, dass der
Bundesrat einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass rechtlich
verbindlicher Grundsätze bedürfe. Zusätzlich will die Kommission
Transparenz nicht nur gegenüber der Finanzdelegation, sondern auch
gegenüber Parlament und Öffentlichkeit herstellen. Sie beantragt, das
Bundespersonalgesetz (BPG) um einen neuen Artikel zu ergänzen, mit
dem der Bundesrat verpflichtet werden soll, Grundsätze und Eckwerte
zum Lohn des Kaders (einschliesslich Nebenleistungen), zum Honorar
(einschliesslich Nebenleistungen) der Mitglieder des Verwaltungsrates
sowie zu weiteren Vertragsbedingungen (z.B. berufliche Vorsorge und
Abgangsentschädigungen) und zu Nebenbeschäftigungen festzulegen.
Diese Grundsätze sollen für die Post, die SBB und andere
Unternehmungen und Anstalten des Bundes, welche dem BPG unterstehen,
gelten. Der Bundesrat habe dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze
auch in privatrechtlichen Betrieben, welche der Bund kapital- und
stimmenmässig beherrsche, sowie in der SRG Anwendung finden.
In seiner Antwort stellt der Bundesrat nun fest, dass die SPK-N
mit der vorliegenden Parlamentarischen Initiative eine Vorlage
ausgearbeitet habe, die in der grundsätzlichen Zielsetzung mit seinen
eigenen Absichten übereinstimme. Er könne der Vorlage grundsätzlich
zustimmen, nehme aber in drei Punkten eine abweichende Haltung ein:
1. Während die Transparenzregeln (Reportingpflicht) für alle
betroffenen Unternehmungen gelten solle, möchte der Bundesrat
börsenkotierte Unternehmungen - gegenwärtig die Swisscom AG - vom
Geltungsbereich der Grundsätze ausnehmen.
2. Der Bundesrat ist nach wie vor der Ansicht, dass eine
Veröffentlichung der Individuallöhne und der individuellen Honorare
einschliesslich der Nebenleistungen zu weit gehe. Derart detaillierte
Reportingstandards würden wichtige Elemente des Persönlichkeits- und
Datenschutzes verletzen und könnten auch zu Benachteiligungen für die
Unternehmungen auf dem Arbeitsmarkt führen.
3. Der Bundesrat hat gesetzgeberische Bedenken, unbestimmte
Begriffe wie die Eckwerte für maximal auszurichtende Leistungen und
über weitere Vertragsbedingungen in ein Gesetz aufzunehmen. Der
Bundesrat sei jedoch bereit, in den Grundsätzen die Kriterien so
festzulegen, dass eine nachvollziehbare, den politischen, sozialen
und ökonomischen Rahmenbedingungen Rechnung tragende Entscheidfindung
sichergestellt sei.

Kontakt:

Thierry Borel, Eidg. Personalamt
Tel. +41 31 322 62 11
Hans-Rudolf Dörig, Generalsekretariat UVEK
Tel. +41 31 322 55 07

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33,
Fax +41 (0)31 323 38 52,
e-mail: info@gs-efd.admin.ch,
Internet: http://www.efd.admin.ch

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