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Eidg. Personalamt EPA

Neues Lohnsystem der Bundesverwaltung: 2. Schritt wird vorbereitet

Bern (ots)

Die etappenweise Realisierung des neuen Lohnsystems
für das Bundespersonal wird konsequent weitergeführt. Das
Inkrafttreten des Bundespersonalgesetzes (BPG) auf den 1. Januar 2002
ermöglicht die Umsetzung des ersten Schritts. Heute hat der Bundesrat
das weitere Vorgehen im zweiten Schritt festgelegt.
Der Bundesrat legt beim zweiten Schritt grosses Gewicht auf die
Qualitätssicherung bei der Umsetzung des Lohnsystems in die Praxis.
Dabei werden die Erfahrungen der Departemente und der Bundeskanzlei
sowie die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden evaluiert. Die Ergebnisse
fliessen anschliessend in die Schulung ein.
Für eine bessere Strukturierung und Überprüfung des
Einreihungsgefüges (Lohnklassen) in der Verwaltung sind die
Instrumente der Funktionsbewertung zu überarbeiten. Der Bundesrat
entscheidet dann über mögliche Einreihungskorrekturen beim
Spitzenkader. Ferner sollen Massnahmen zur Vereinfachung des
Lohnsystems vorbereitet werden (z.B. Ablösung des Ortszuschlags durch
marktorientierte Zuschläge nach Region, örtlicher Infrastruktur und
Branche).

Kontakt:

Thierry Borel
Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/322'62'11

Stefan Adam
Eidg. Personalamt
Tel. +41/31/324'10'90

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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