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Preisüberwachung PUE

Preisüberwacher reduziert die angekündigten Posttariferhöhungen

Bern (ots)

Die Posttarife steigen im nächsten Jahr nicht wie
ursprünglich vorgesehen. Nach einer Intervention der 
Preisüberwachung verzichtet die Post auf einen wesentlichen Teil der 
Mitte 2005 ins Auge gefassten Posttariferhöhungen bei 
Briefpostsendungen zwischen 101 und 1000 Gramm. Dies ist das 
Resultat einer einvernehmlichen Regelung zwischen der Post und der 
Preisüberwachung, die ab April 2006 für drei Jahre gültig ist. Die 
Post verzichtet damit weitgehend auf eine Überwälzung der 
Mehrwertsteuer auf die Kunden von Postsendungen zwischen 101 und 
1000 Gramm. In diesem Sortimentsbereich wird neu die Mehrwertsteuer 
erhoben, weil dieser ab 1. April 2006 nicht mehr zum steuerbefreiten 
Postmonopol gehört.
Die Preisüberwachung hat einzig bei Grossbriefen des Formats B4 und 
bei gewissen Massensendungen eine geringfügige Erhöhung der 
Schalterpreise zugestanden, um die bruchlose Tarifstruktur 
aufrechtzuerhalten: Weil Geschäftskunden die Mehrwertsteuer als sog. 
Vorsteuerabzug zurückfordern können, will man vermeiden, dass z.B. 
ein Geschäftsbrief von 90 Gramm teurer wird als einer mit 200 Gramm. 
Demgegenüber werden die schwereren Briefe (500 bis 1000 Gramm) 
preislich leicht gesenkt, und das preisgünstigere Format (Midibrief, 
101 bis 250 Gramm) wird entgegen der früheren Absicht weiter 
geführt.
Für die Preisüberwachung waren zwei Faktoren massgeblich, die 
Tariferhöhungen nicht zu akzeptieren: Erstens erfreut sich die Post 
einer komfortablen Gewinnsituation, welche ihr die weitgehende 
Übernahme der Mehrwertsteuerlast von gegen 30 Mio. Franken erlaubt. 
Und zweitens soll der liberalisierte Sortimentsbereich von 101 bis 
1000 Gramm von der bisherigen Mitfinanzierung der flächendeckenden 
Postinfrastruktur (sog. Infrastrukturbeitrag) rechnerisch befreit 
werden.
Der Sortimentsbereich von 101 bis 1000 Gramm, welcher gemäss 
Bundesratsbeschluss neu der Marktöffnung und dem Wettbewerb durch 
private Postanbieter untersteht, wird sehr häufig von 
Geschäftskunden mit ihren Massensendungen wie Katalogen, Broschüren 
etc. in Anspruch genommen. Für die meisten Geschäftskunden bleiben 
damit die Postversandtarife gleich oder sie sinken, weil sie die 
Mehrwertsteuer von der Steuerverwaltung als Vorsteuerabzug 
zurückfordern können. Bei Briefen bis zu 100 Gramm (Monopolbereich) 
bleiben alle Tarife unverändert.
Mit dieser ausgehandelten Posttarif-Regelung wird ein unnötiger 
Teuerungseffekt vermieden.
Bern, 24. November 2005
Rudolf Strahm , Preisüberwacher
Auskunft: 
Rudolf Strahm, Tel. 031 322 21 02
Rafael Corazza, Tel. 031 322 21 03
Marcel Chavaillaz Tel. 031 322 21 04

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